In Deutschland sind alle Bürger per Gesetz dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Dennoch waren 2011 allein 137.000 Menschen mit festem Wohnsitz unversichert, so das Statistische Bundesamt. Ohne Krankenversicherung ist im Krankheitsfall allerdings guter Rat teuer. Was Sie wissen müssen!

Übersicht

  • Krankenversicherungspflicht
  • Wer muss in welche Krankenversicherung?
  • Wie viele Unversicherte gibt es in Deutschland?
  • Die zwei Krankenversicherungssysteme
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Nottarif für säumige Beitragszahler
  • Wer nicht zahlt, häuft Schulden an
  • Wie hoch sind die Schulden?
  • Wann erhalten beitragssäumige Versicherte wieder Heilbehandlungen?
  • Krankenversicherungspflicht bei Hartz IV
  • Behandlung von Unversicherten
  • Wer behandelt Unversicherte wann?
  • Malteser Migranten Medizin

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Krankenversicherungspflicht

In Deutschland existieren zwei Krankenversicherungssysteme: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss sich krankenversichern. 2007 wurde das Gesetz für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht eingeführt, 2009 folgte die Pflicht für die private.

Wer muss in welche Krankenversicherung?

Die Pflicht gilt für alle Personengruppen, unabhängig vom Beruf. Wer nicht versichert ist, ist verpflichtet, sich im jeweiligen Krankenkassensystem zu versichern, dem er zuletzt angehört hat. Wer noch nie krankenversichert war, wird auf Grundlage seines Berufes zugeordnet. Dies gilt auch für Studenten oder Rentner.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte werden der privaten Krankenkasse zugeordnet, bei Menschen, die in zwei Berufen tätig sind, entscheidet der Hauptberuf.

Wie viele Unversicherte gibt es in Deutschland?

137.000 Menschen waren 2011 trotz gesetzlicher Plicht unversichert, 2014 waren es noch 80.000, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein: Schließlich betrifft das Leben ohne Krankenversicherung vor allem Obdachlose oder Menschen mit Migrationshintergrund, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Doch auch Unternehmer sparen sich zuweilen die teuren Krankenkassenbeiträge.

Die zwei Krankenversicherungssysteme

Gesetzliche Krankenversicherung

Die offenen Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung steht allen offen. Der Krankenkassenbeitrag richtet sich dabei nach dem Einkommen. Anfang 2015 hat sich das Beitragssystem geändert. Der Beitragssatz sank von 15,5% auf 14,6%. Bisher teilten sich Arbeitnehmer den Beitrag, der Arbeitgeberanteil lag bei 7,3% vom Bruttoeinkommen.

Der Sonderbeitrag von 0,9%, der auf die Arbeitnehmer entfiel, wurde gestrichen. Nun erheben fast alle gesetzlichen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Dieser beträgt bei vielen Kassen 0,9%, womit sich die Beitragshöhe für Arbeitnehmer nicht verändert. Einige Kassen verlangen derzeit jedoch weniger, womit Beitragszahler Sparpotenzial ausschöpfen können.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung muss die stationäre und ambulante Heilbehandlung anbieten, bei einer maximalen Selbstbeteiligung von 5.000 Euro. Einen regulären Tarif einer privaten Krankenversicherung kann wählen, wer unter 55 Jahren und gesund ist.

Älteren oder kranken steht der Basistarif offen, dessen Beitrag nicht über dem Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 639,38 Euro liegt. Die Hälfte dieses Beitrages kann erlassen werden, wenn der Beitragszahler hilfebedürftig ist oder durch die Beitragszahlung hilfebedürftig wird.

Nottarif für säumige Beitragszahler

Bei der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingerichtet: Er kostet zwischen 100 und 130 Euro umfasst lediglich eine Akutversorgung. Nur Kinder, Jugendliche und Schwangere erhalten Behandlungen, die über diese hinausgehen.

Daher handelt es sich beim Nottarif nur um eine Übergangslösung während finanzieller Engpässe, in der keine Altersrückstellungen gebildet und keine Heilbehandlungen geboten werden. Der Versicherte muss in seinen alten Tarif zurückkehren oder einen Basistarif wählen, sobald sich seine finanzielle Lage entspannt hat.

Wer nicht zahlt, häuft Schulden an

Wer nicht krankenversichert ist, häuft Beitragsschulden an, die sich summieren. Daher ist es wichtig, als Unversicherter so schnell wie möglich aktiv zu werden. Mit Krankenkassen lässt sich gegebenenfalls verhandeln. Eine Maßnahme gab es bereits: Allen Unversicherten, die bis 2013 zur gesetzlichen Krankenkasse zurückgekehrt sind, wurden sämtliche Rückstände erlassen – dennoch nutzten nur 13.600 Menschen diese Chance.

Wie hoch sind die Schulden?

Seit Ende 2013 werden Unversicherten nicht mehr sämtliche Beträge erlassen, jedoch erleichtert die Bundesregierung Unversicherten auf Antrag nach wie vor die Rückkehr in die Krankenkasse. 2015 muss ein säumiger Beitragszahler für jeden Monat ohne Krankenversicherung rund 44 Euro zahlen. Privat Versicherte schulden in den ersten sechs Monaten, in denen sie nicht zahlen, die volle Prämie, in den Folgemonaten müssen sie ein Sechstel nachzahlen.

Viele private Krankenversicherungen verlangen aber nur die Rückzahlung der Beiträge von 18 Monaten, Ratenzahlung kann vereinbart werden. Wenn ein Versicherter die Leistungen nicht zahlt, ruhen die Leistungen der Krankenkassen. Ende 2012 betrugen die Rückstände der gesetzlich Versicherten 4,5 Milliarden Euro.

Wann erhalten beitragssäumige Versicherte wieder Heilbehandlungen?

Anspruch auf den vollen Umfang ihrer Krankenversicherung haben Versicherte erst dann, wenn alle Schulden beglichen sind oder sie hilfebedürftig sind und Sozialhilfe beziehen. Wer mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse Ratenzahlung vereinbart, ist im Vorteil und kann gegebenenfalls bereits dann wieder mit dem vollen Leistungspaket rechnen.

Krankenversicherungspflicht bei Hartz IV

Bis Anfang 2011 mussten privat versicherte Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II einen Teil der privaten Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Die Regelung zur Krankenversicherungspflicht 2015 sieht vor, dass privatversicherte Menschen, die Arbeitslosengeld II beantragen, auch unter Hartz IV privatversichert bleiben. Die Kosten müssen die Leistungsträger komplett übernehmen. Sie übernehmen auch die Beitragsschulden, die vor 2011 entstanden sind.

Behandlung von Unversicherten

Wer behandelt Unversicherte wann?

Unversicherte haben in zwei Fällen Anspruch auf Behandlung in einem Krankenhaus: bei lebensbedrohlichen Krankheiten und akuten Schmerzen.

Die Unversicherten verursachen durch die Behandlungen in Krankenhäusern sechs- bis siebenstellige Kosten. Häufig ist eine Voruntersuchung nötig, um zu klären, ob eine Behandlung nötig ist. Über öffentliche Rücklagen für Unversicherten verfügen nur einige Landkreise.

Malteser Migranten Medizin

Unversicherte, die Hilfe bei Verletzungen, Erkrankungen oder Schwangerschaft suchen, aber ihre Anonymität wahren wollen, finden Hilfe bei der Malteser Migranten Medizin. Die Einrichtung ist in 13 deutschen Städten vertreten, 80 bis 90 Allgemeinmediziner und Empfangsmitarbeiter sind dort ehrenamtlich beschäftigt. Weil viele der Erkrankten ihren Besuch hinauszögern, so lange es geht, sind die Erkrankungen häufig fortgeschritten.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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