Wenn Sechsjährige die Kindertagesstätte verlassen und in die Schule kommen, müssen berufstätige Eltern die Nachmittagsbetreuung ihres Kindes regeln. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten. Lesen Sie weiter, welche Betreuungsformen ihnen zur Verfügung stehen.
Empfohlen von Verbraucherschutz.de: Jetzt von Zuhause aus Geld verdienen
Produkttester werden: Jetzt Tester werden
Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?
Übersicht
Berufsbild
Verschiedene Formen der Kinderbetreuung
Kinderhorte
Ganztagsschulen
Kindertagespflege
Babysitter
Au-pair
Tagespflege versus Kindertageseinrichtungen
Ausbildung und Qualifikation
Berufsbild
Die Kinderbetreuung ist eine Tätigkeit, die mit viel Verantwortung verbunden ist. Kinder brauchen viel Zuwendung und Aufmerksamkeit. Sie können aber auch je nach Tagesform sehr anstrengend sein. Wer sich für den Beruf Tagesmutter entscheidet, sollte grundsätzlich Spaß am Umgang mit Kindern haben. Neben guter Gesundheit, sollte man für diesen Beruf auch folgende persönlichen Voraussetzungen mitbringen: Physische und psychische Belastbarkeit; Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein; Organisationsfähigkeit; Kooperationsfähigkeit.
Verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung
Kinderhorte
Hier werden schulpflichtige Kinder von 6 bis 14 Jahren betreut, wobei die häufigste Form der Grundschulhort ist. Dieser befindet sich häufig in unmittelbarer Nähe oder sogar direkt innerhalb der Grundschule. Nach Unterrichtschluss werden die Schüler mit Mittagessen versorgt und bei den Hausaufgaben unterstützt. Eine wichtige Rolle spielt die gemeinsame Freizeitgestaltung im Hort. Kinderhorte arbeiten eng mit der Schule und den Eltern zusammen. Neben der Betreuung haben die Arbeitskräfte dort die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes und seinen Gemeinschaftssinn zu fördern. In der Regel bieten Kinderhorte auch während der Ferien eine ganztätige Betreuung an. Oftmals werden Ferienaktivitäten wie Ausflüge usw. angeboten.
Heilpädagogische Tagesstätten (Sonderhort)
Diese befinden sich meist in der Nähe von Förderschulen. Hier werden behinderte oder auch verhaltensauffällige Schulkinder nach Schulschluss und während der Ferienzeiten betreut und gefördert.
Ganztagsschulen
Immer mehr Grundschulen werden zu Ganztagsschulen ausgebaut, die je nach Bedarf eine Mittagsbetreuung oder eine Ganztagsbetreuung anbieten. Kinder werden innerhalb der Ganztagsbetreuung mit Mittagsessen versorgt, bevor es mit der Betreuung in der Klassen- bzw. Arbeitsgemeinschaft weitergeht. Die Ganztagsbetreuung endet in der Regel um 15:30 Uhr. Manche Schulen bieten auch Spätdienst an, der eine Betreuung der Schüler bis 17:00 Uhr oder sogar 18:00 Uhr sichert. Die sogenannten Arbeitsgemeinschaften werden in Kooperation mit Sportvereinen, Tanzschulen und Honorarkräften organisiert.
Kindertagespflege
Diese Betreuungsform wird oftmals in Anspruch genommen, wenn die Alternativen wie Kinderhort und Ganztagsschule fehlen oder wenn die Eltern diese Form aus bestimmten Gründen bevorzugen. Bei der Tagespflege wird das Kind (der Schüler) von einer Tagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater) betreut und erzogen. Dabei wird auch die Entwicklung des Kindes durch entsprechende Aktivitäten gefördert. Die Kindertagespflege kann im Haushalt der Eltern stattfinden. Grundsätzlich fungieren die Eltern als Arbeitgeber der Tagespflegeperson und zahlen für sie u.a. auch die Sozialversicherungsbeiträge. Die Tagespflegeperson benötigt für diese Form der Betreuung keine Genehmigung.
Tagespflege in eigenen Räumlichkeiten
Eine Tagesmutter kann im eigenen Haushalt neben den eigenen Kindern auch fremde Kinder betreuen. Sofern sie dies entgeltlich, für mehr als 15 Stunden in der Woche und für einen Zeitraum von über drei Monaten tut, so ist eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde, meistens dem Jugendamt, erforderlich. Letzteres wird unter anderem die Räumlichkeiten auf Tauglichkeit überprüfen. Die Erlaubnis ist auf die Betreuung von fünf Kindern beschränkt und auf fünf Jahre befristet.
Tagespflege in fremden Räumlichkeiten
Es besteht auch die Möglichkeit der Kinderpflege in fremden Räumlichkeiten wie etwa einer angemieteten Wohnung. Bei dieser Variante können auch mehrere Tagesmütter eine gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern ausüben. Sie können sich gegenseitig bei der Arbeit unterstützen.
Babysitter
Ein Babysitter wird bei Bedarf in Anspruch genommen. Die Betreuung erfolgt stundenweise im Haushalt der Eltern. Letztere regeln auch die Bezahlung. Als Babysitter benötigt man in der Regel keine pädagogische Qualifikation.
Au-pair
Als Au-pair werden Personen zwischen 18 und 24 Jahren bezeichnet, die aus einem fremden Land kommen und die Kinderbetreuung in einer Familie für mindestens sechs Monate übernehmen. Neben der Kinderbetreuung lernt ein Au-pair die Kultur und die Sprache des entsprechenden Landes kennen. Ein Au-pair Mädchen ersetzt nicht die Kindertagesbetreuung. Es kann aber das Kind zur Schule bringen und abholen und so lange im Haus betreuen wie die Eltern abwesend sind.
Tagespflege versus Kindertageseinrichtungen
Die Kindertagespflege bietet den Vorteil, die Betreuungszeiten flexibel zu bestimmen. Zudem findet die Betreuung in kleineren Gruppen statt. Dadurch erfahren die Kinder eine intensive und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Betreuung.
Zu den Nachteilen gehören die unzureichende pädagogische Ausbildung vieler Tagesmütter, die geringere Zahl der Spielkameraden sowie eine mangelnde Überwachung durch entsprechende Behörden.
Ausbildung und Qualifikation
Für Tagespflegepersonen gibt es keine spezielle Ausbildung. Eine entsprechende Eignung ist jedoch erforderlich. Sofern sie keine pädagogische Ausbildung haben, können Tagesmütter an entsprechenden Lehrgängen teilnehmen und sich dort das Fachwissen hinsichtlich der Kinderbetreuung aneignen. Qualifizierungsmaßnahmen mit Erwerb eines Zertifikats bieten Jugendämter an.
Mit dem Erwerb dieses Zeugnisses bekommt man die Erlaubnis, als Tagesmutter (bzw. Tagesvater) tätig zu werden und bis zu fünf Kinder gleichzeitig zu betreuen. Dies darf in der nicht elterlichen Wohnung erfolgen. Tagespflegepersonen, die mehr als fünf Kinder aufnehmen möchten, müssen über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Ist diese nicht vorhanden, so bieten lokale Jugendämter Zusatz- und Weiterbildungskurse an, die mit einem Zertifikat abschließen. Tagespflegepersonen mit Zertifikat haben auch die Möglichkeit, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.