FamilieMütter am

Während Fach- und Führungskräfte noch vor einigen Jahren ihr Hauptaugenmerk auf die möglichen Verdienstchancen legten, rücken heute familiäre Aspekte immer mehr in den Fokus. Eine gesicherte Kinderbetreuung ist für berufstätige Eltern das A und O. Doch leider ist es nicht immer leicht, einen geeigneten Krippenplatz zu finden. Immer mehr Betriebe sind dazu bereit, die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Denn betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zählt zu den nachhaltigen und klugen Investitionen, die den Unternehmen messbaren Nutzen bringen.

Welchen Vorteil hat der Arbeitgeber?

Arbeitgeber können aus einer betrieblich unterstützen Kinderbetreuung gleich mehrfach profitieren. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kinder gut versorgt wissen, sind sie gleich nochmal so motiviert. Sie sind flexibler, wenn sie ihre Arbeitszeiten optimal mit den Betreuungszeiten abstimmen können. Darüber hinaus trägt eine gute Betreuungsinfrastruktur dazu bei, familienbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Auch Wiedereingliederungskosten- und Überbrückungskosen durch kürzere Elternzeiten werden reduziert.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Pluspunkte in der Mitarbeiterakquise und -bindung

Mit der Unterbringung des Kindes in einer betrieblich unterstützten Einrichtung wird automatisch die Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb erhöht. Ein familienbewusstes Arbeitsumfeld verhilft den Arbeitgebern zu mehr Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert die Findung von qualifizierten Mitarbeitern.

Welche Vorteile haben Eltern?

Auch das Familienleben profitiert von einer betrieblich unterstützten Einrichtung, da Zeiten für die Familie und den Beruf besser in Einklang gebracht werden können. Die Öffnungszeiten der betrieblich unterstützen Einrichtungen sind optimal auf die Arbeitszeiten des Unternehmens abgestimmt. Schließtage gibt es meist nur an gesetzlichen Feiertagen. So müssen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht an den sonst üblichen Ferienzeiten der regulären Kindertagesstätten orientieren. Auch die berufliche Chancengerechtigkeit von Vätern und Müttern wird verbessert.

Wird die betriebliche Unterstützung gefördert?

Ja! Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt die Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für welche Arbeitgeber kommt das Förderprogramm in Frage?

Unternehmen aller Größen können von diesem Programm Gebrauch machen. Das Förderprogramm bietet finanzielle Anreize, um neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Die Förderung erfolgt durch einen monatlichen Zuschuss von 400 Euro zu den laufenden Betriebskosten pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz. Als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahren soll sie die Startphase erleichtern.

Auch Verbundlösungen sind möglich

Auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen, profitieren von den Fördermaßnahmen. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen, öffentlichen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten an.

Eltern mit ins Boot nehmen

Die Erfahrung hat bisher gezeigt, dass besonders die Kinderbetreuungen die aus der Initiative engagierter Eltern gegründet wurden, besonders erfolgreich sind. Sind die Eltern in einem großen Maß in die Betreuung involviert, kann die Gründung eines gemeinnützigen Vereins sinnvoll sein.

Welche Betreuungsform ist die richtige?

Zu Planungsbeginn sollte eine genaue Bedarfsanalyse gemacht werden. Wie viele Plätze werden benötigt? Gibt es Eltern, die bereit sind, ihr Engagement mit in die Planung und Realisierung einzubringen? Steht für eine betriebsinterne Betreuung ein geeignetes Raumangebot zur Verfügung?

Wie kann die betriebliche Unterstützung in der Kinderbetreuung aussehen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Engagement der Betriebe aussehen kann. Die Kooperation mit bestehenden Betreuungseinrichtungen, externen Dienstleistern oder gar eine betriebseigene Tageseinrichtung können eine Variante sein. Hier die Lösungen im Detail:

Betriebskindertagesstätte

Eine Betriebskindertagesstätte befindet ich auf dem Firmengelände oder in unmittelbarer Nähe und dient vorrangig der Betreuung der Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens. Für die Betreibung einer eigenen Betriebskindertagesstätte ist eine Betriebserlaubnis notwendig. Diese wird durch das zuständige Landesjugendamt erteilt. Sollte die Realisierung einer betriebseigenen Betreuungsstelle möglich sein, idealerweise noch im gleichen Gebäude, profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von kurzen Wegen, die viel Zeit sparen.

Kooperation mit anderen Unternehmen

Sollte der finanzielle Aufwand einer eigenen Betriebskindertagesstätte zu hoch sein, oder der Betreuungsbedarf zu gering, bietet sich die gemeinschaftliche Nutzung einer Kindertageseinrichtung mit mehreren Unternehmen, mit eigenen Belegungskontingenten an. Träger sind entweder die beteiligten Betriebe, andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe oder eine neu gegründete juristische Person. Die Vorteile einer Kooperation sind die Aufteilung der Betriebs- und Investitionskosten. Auch Belegungsschwankungen sind leichter auffangbar.

Belegplätze in bestehenden privaten und öffentlichen Einrichtungen

Bei dieser Art der Betreuung werden feste Plätze für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestehenden Kindertageseinrichtungen gebucht. Auf Grundlage der Gesetzeslage (KiBiz) können Betriebe die Voraussetzungen der Belegung und die Höhe der Beteiligung an den Kosten der Einrichtung mit dem Träger vertraglich vereinbaren. Die größte Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann, das Auslastungsrisiko bei den Trägern liegt und die Kostenstrukturen überschaubar sind.

Tagespflege über externe Dienstleister

Bei der Kindertagespflege durch Tagesmütter und Tagesväter werden die Kinder allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern betreut. Die Betreuung kann in Räumen des Unternehmens oder in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson erfolgen. In Großtagespflegestellen werden bis zu neun Kinder betreut. Das Pflegepersonal besteht in diesen Einrichtungen aus zwei bis drei Betreuern. In diesen Einrichtungen herrscht ein familiäre Stimmung, die Betreuungszeiten sind individuell vereinbar und der organisatorische und finanzielle Aufwand ist gering.

1 Bewertungen
5.00 / 55 1