FamilieHartz 4Recht am

Das Kindergeld wird an Familien in Deutschland ausgezahlt und gilt als wichtigste familienpolitische Leistung, wenn es um die finanzielle Entlastung von Familien geht. Doch wer genau hat Anspruch auf Kindergeld und wie sind die Bestimmungen für spezielle Gruppen? Alles zum Thema Kindergeld Anspruch erfahren Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Was ist das Kindergeld?
  • Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
  • Kindergeld bei Alleinerziehenden und Getrenntlebenden
  • Kindergeld bei Familien im Ausland
  • Kindergeld bei ausländischen Familien in Deutschland
  • Für welches Kind besteht welcher Anspruch?
  • Kinder in Berufsausbildung und Studium
  • Kinder ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Kinder mit Behinderung
  • Kinder, für die Anspruch auf andere Leistungen besteht
  • Antrag stellen – So geht’s!

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist die Unterstützung der Bundesregierung von Familien mit Kindern. Es trägt zur finanziellen Entlastung der Familien bei und wird somit als wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland erachtet. Es wird einkommensunabhängig zur Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Dieses umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich sein sollte, gilt es als allgemeine Förderung der Familie.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Deutsche können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Höhe des Kindergeldes wird gestaffelt. Für das erste und zweite Kind werden je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere je 215 Euro pro Monat ausgezahlt. Dabei sollen besonders Mehrkindfamilien unterstützt werden.

Kann keine Einigung gefunden werden darüber, welche Person Anspruch auf Kindergeld hat, kann eine Berechtigtenbestimmung darüber entscheiden. Sie legt fest, wer auf das Kindergeld für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder den höchsten oder günstigsten Anspruch hat. Sie gilt auch bei leiblichen und nicht leiblichen Elternteilen, sofern die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben sowie bei Pflege- und Großeltern.

Kindergeld bei Alleinerziehenden und Getrenntlebenden

Bei Elternteilen, die getrennt voneinander leben, wird das Kindergeld in voller Höhe ausgezahlt. Dies bekommt der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Für den barunterhaltspflichtigen Elternteil verringert sich damit die Höhe der Barunterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldes.

Kindergeld bei Familien im Ausland

Für Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt sind, gelten besondere Regelungen in Bezug auf das Kindergeld, insbesondere wenn es sich dabei um Länder der Europäischen Union handelt. Deutsche, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld.

Deutsche, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise wenn sie im Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen.

Kindergeld bei ausländischen Familien in Deutschland

Ausländische Familien in Deutschland haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder andere, bestimmte Aufenthaltstitel haben. Das trifft auch auf freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes zu, wenn sie nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern eingestuft sind.

Andere Staatsangehörige haben Anspruch auf Kindergeld, wenn bestimmte zwischenstaatliche Abkommen und Beschlüsse gelten und sie in Deutschland als Arbeitnehmer im Sinne dieses Abkommens oder Beschlusses gelten. Unanfechtbare Flüchtlinge und Asylberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Für welches Kind besteht welcher Anspruch?

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich Antragsteller, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind. Das gilt auch für adoptierte Kinder sowie die Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) oder des eingetragenen Lebenspartners sowie Enkelkinder, die mit im Haushalt wohnen. Soweit Pflegekinder in einem familienähnlichen Verhältnis und für eine längere Zeit mit im Haushalt aufgenommen werden, gilt der Anspruch auch für sie.

Kinder in Berufsausbildung oder Studium

Kindergeld wird für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sie eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium aufnehmen. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen für ein bestimmtes Berufsziel gelten und notwendige Kenntnisse für die Ausübung dessen vermitteln.

Die Zahlung des Kindergeldes läuft in dem Fall bis zur offiziellen, schriftlichen Unterrichtung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung, auch wenn der Ausbildungsvertrag für eine längere Zeit abgeschlossen wurde oder das Kind auch weiterhin immatrikuliert bleibt.

Bei einer vorübergehenden Unterbrechung wie einer Erkrankung wird das Kindergeld weiter gezahlt.

Auch für Kinder, die einen Freiwilligendienst leisten, kann bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres Kindergeld beansprucht werden.

Kinder ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

Für Kinder, die wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, wird das Kindergeld auch gezahlt, wenn diese schon älter als 18 Jahre sind, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung hierfür ist das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz, welches nachgewiesen werden muss.

Für Kinder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und als arbeitssuchend gemeldet sind, besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.

Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, kann Kindergeld ohne Altersbegrenzung beansprucht werden. Voraussetzungen sind, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgetreten und durch ärztliche und amtliche Nachweise belegbar ist.

Kinder, für die Anspruch auf andere Leistungen besteht

Für Kinder, für die eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ein Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Leistung im Ausland gezahlt wird, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Antrag stellen – So geht’s!

Der Antrag auf Kindergeld wird in schriftlicher Form bei der zuständigen Familienkasse eingereicht.  Die Vordrucke liegen dort aus oder können auf der jeweiligen Webseite im Internet heruntergeladen werden. Der Antragsteller benötigt einen Nachweis über die Geburt des Kindes, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.

Außerdem verpflichtet der Antragsteller sich nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, jegliche Änderung in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1