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Das Kindergeld ist für viele unverzichtbar, um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Verschiedene Umstände können aber dazu führen, dass die Kinder oder die komplette Familie eine Zeit lang im Ausland lebt. Was das für Ihren Anspruch auf Kindergeld bedeutet, erfahren Sie hier.

Übersicht:

  • Grundsätzliches
  • Ohne Kinder im Ausland leben
  • Höhe Kindergeld
  • Kindergeld für Ausländer
  • Kinder im Ausland
  • Auslandsstudium
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag
  • Zuständigkeit
  • Geschichte und Zahlen

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Grundsätzliches zum Kindergeld

Grundsätzlich sind Eltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern berechtigt Kindergeld zu beziehen. Das deutsche Recht sieht ausdrücklich nicht vor, dass das Kind selbst das Kindergeld erhält. Die Ausnahme von dieser Regelung bilden Vollwaisen und Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht ermittelt werden kann.

Wenn die Eltern damit einverstanden sind, kann der Kindergeldanspruch aber an die Kinder abgetreten werden.

Dabei haben neben deutschen Staatsbürgern in der Regel auch ausländische Staatsbürger ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine Niederlassungs- und Arbeitserlaubnis besitzen.

Wer im Ausland wohnt, kann Kindergeld erhalten, wenn er unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist. Für Grenzgänger zum Beispiel in die Niederlande gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates. Einzige Ausnahme davon bildet die Schweiz. Hier gilt das deutsche Kindergeldrecht, auch wenn die betreffenden Elternteile in der Schweiz arbeiten.

Ohne Kinder im Ausland leben und Kindergeld bekommen?

Man hat auch Anspruch auf Kindergeld, wenn man ohne Kinder im Ausland lebt und Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung leistet. Auch Missionare, die im Ausland leben, haben Anspruch auf Kindergeld. Das gleiche gilt für Beamte im Ausland und Rentner.

Leben die Kinder aber ebenfalls bei den Betreuungspersonen im Ausland, gilt dieser Anspruch nicht. Dann müssen sie das Kindergeld in dem jeweiligen Land beantragen. Wenn Eltern getrennt leben und einer davon im Ausland wohnhaft ist, gilt der Kindergeldanspruch nur für den Elternteil in Deutschland.

Abgesehen von Kindern von Missionaren müssen Kinder ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

Wie viel Kindergeld steht mir zu?

Seit Januar 2010 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Die Zahlung wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt bzw. bei Beamten direkt beim Arbeitgeber.

Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld auch rückwirkend ausgezahlt werden kann.

Kindergeld für ausländische Arbeitskräfte

Wer in Deutschland arbeitet und hier uneingeschränkt Steuern zahlt, egal ob zeitweise oder dauerhaft, hat Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch, wenn er aus dem Ausland kommt. Deshalb nutzen viele tschechische und polnische Saisonarbeiter diese Möglichkeit, um ihren Lohn aufzubessern.

Da das Kindergeld auch rückwirkend ausgezahlt werden kann, kommen so teilweise erhebliche Summen zu Stande. Darüber hinaus sehen sich die zuständigen Behörden vor großen Herausforderungen, um die Anträge ordnungsgemäß zu prüfen und abzuwickeln.

Deshalb steht diese Regelung immer wieder in der Kritik.

Kindergeld wenn Kinder im Ausland leben?

Grundsätzlich bezieht sich der Kindergeldanspruch auf Kinder, die in Deutschland und Europa wohnen. Von dieser Regel gibt es aber auch ein paar Ausnahmen.

Diese gelten dann, wenn die Kinder bei einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten im Ausland leben (EU, EWR oder ein Land, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur sozialen Sicherung geschlossen hat) und keine anderen Leistungen empfangen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.

Kindergeld bei Auslandsstudium?

Abgesehen von ein paar Ausnahmen, die weiter oben beschrieben werden, sind Kinder nur dann kindergeldberechtigt, wenn Sie in der EU, EWR oder einem Land leben, in dem es diesbezüglich einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland gibt. „In einem Land leben“, bedeutet aber konkret, dass sie dort einen ständigen Wohnsitz haben müssen und sich dort regelmäßig während der ausbildungsfreien Zeit aufhalten.

Auch wenn es sich bei diesem Zeitraum nur um wenige Tage oder Wochen handelt, geht die deutsche Rechtsprechung davon aus, dass der ständige Wohnsitz gegeben ist.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Selbst wenn jemand mit Kindern nicht berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen, steht ihm in der Regel ein Kinderfreibetrag zu, der sich positiv auf die Steuerzahlungen bei der Einkommensteuer auswirkt. Für jedes Kind stehen einem Steuerzahler pro Jahr Freibeträge von insgesamt 7.008 Euro zu.

Wer ist für das Kindergeld zuständig?

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie sich schriftlich an die Bundesfamilienkasse im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wenden. Dieses hat seinen Sitz in Bonn, Berlin und Stuttgart. Natürlich ist es auch möglich, dass Sie einen Bevollmächtigten damit beauftragen den Antrag für Sie einzureichen.

Beachten Sie bitte, dass das Kindergeld rückwirkend gezahlt werden kann aber nur für die vergangenen vier Jahre und das laufende Kalenderjahr.

Wenn Sie Kindergeld empfangen, sind Sie damit gleichzeitig verpflichtet den Behörden sämtliche relevanten Änderungen mitzuteilen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf volljährige Kinder. Für die Gewährung Ihres Kindergelds ist es unter Umständen nötig, gewisse Nachweise vorzulegen, die Sie von den entsprechenden Stellen erhalten. Dabei kann es sich um Geburtsurkunden oder Ähnliches handeln.

Detailfragen können mit dem persönlichen Kindergeld-Bearbeiter geklärt werden.

Kindergeld: Geschichte und Zahlen

Kaum jemand bestreitet, dass es sich beim Kindergeld um eine sinnvolle Einrichtung handelt. Umso überraschender, dass es überhaupt erst seit 1955 ausgezahlt wird. In diesem Jahr gab es ab dem dritten Kind je Kind 25 DM. In den folgenden Jahren stieg der Betrag. 1961 gab es Kindergeld ab dem zweiten Kind, 1975 auch ab dem ersten.

1996 gab es eine weitere Änderung, als der Betrag für das erste Kind von 70 auf 200 DM erhöht wurde und es eine Einkommensgrenze des Kindes von 12.000 DM gab. Diese Einkommensgrenze wurde 2012 wieder abgeschafft.

2011 gab es 8,7 Millionen Kindergeldberechtigte mit fast 18 Millionen Kindern. Dabei werden in Deutschland jährlich über 33 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt.

Bildquelle: © Miriam Dörr – Fotolia.com

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