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Das Kindergeld wird als finanzielle Entlastung an Familien in Deutschland ausgezahlt und unterstützt sie bei dem Unterhalt ihrer Kinder. Doch wie hoch sind die Auszahlungen genau, wie viel Geld steht Ihnen für Ihre Kinder zu und was für Zahlungsmodelle gibt es? Alles rund ums Thema Kindergeld Höhe erfahren Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Was ist Kindergeld?
  • Wie hoch ist das Kindergeld?
  • Was ist ein Zählkind?
  • Was bedeutet Teilkindergeld?
  • Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
  • Wann ist eine Abzweigung der Zahlung möglich?
  • Wann ist eine Abtretung oder Pfändung des Kindergelds möglich?
  • Wann wird eine Rückzahlung des Kindergelds fällig?
  • Der Kinderfreibetrag als attraktive Alternative zum Kindergeld

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Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld gilt als wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland, da es von der Bundesregierung zur Unterstützung von Familien mit Kindern ausgezahlt wird. Es wird unabhängig vom Einkommen zur Steuerfreistellung gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes deckt das Existenzminimum eines Kindes, das auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes umfasst. Sollte das Kindergeld dafür nicht erforderlich sein, gilt es als allgemeine Förderung der Familie.

Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Für Kinder in Berufsausbildung oder Studium besteht ein Anspruch in der Regel bis zur Vollendung des 25., für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 01. Januar 2009 wird das Kindergeld bereits ab dem dritten Kind gestaffelt und zum 01. Januar 2010 nochmals erhöht. Seitdem gelten folgende Auszahlungen:

  • 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind;
  • 190 Euro pro Monat für das dritte Kind und
  • 215 Euro pro Monat für das vierte und für jedes weitere Kind.

Die neue Staffelung soll besonders Familien unterstützen, die mehrere Kinder in ihrem Haushalt unterhalten. Diese haben eine besondere finanzielle Last, da die Eltern nicht mehr im gleichen Maß arbeiten können und sich nach der längeren Kinderbetreuungszeit auch die Rückkehr in den Beruf oft schwierig gestaltet.

Welches Kind als erstes, zweites, drittes und so weiter gilt, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist somit das erste.

Was ist ein Zählkind?

Ein Zählkind wird als solches bezeichnet, wenn es bei der Feststellung des Anspruchs auf Kindergeld berücksichtigt wird und für dieses Kind an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird.

Kinder zählen auch dann, wenn der Berechtigte für sie kein Kindergeld erhalten kann, also nicht vorrangig berechtigt ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kindergeld des betreffenden Kindes vorrangig dem anderen Elternteil zusteht, zum Beispiel bei getrennt lebenden Eltern. Diese Kinder zählen dennoch für den nachrangig Berechtigten bei seinem Anspruch auf Kindergeld für Kinder mit einem neuen Partner. Als erstes Zählkind können sie den zustehenden Geldbetrag für weitere Kinder erhöhen.

Kinder zählen hingegen nicht, wenn für sie überhaupt kein Kindergeld mehr beansprucht werden kann, beispielsweise wenn sie zu alt werden.

Was bedeutet Teilkindergeld?

Wenn für ein Kind bereits andere Leistungen bezogen werden, besteht kein direkter Anspruch auf Kindergeld. Unter solchen Leistungen werden Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschüsse aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder andere, vergleichbare Leistungen verstanden, die aus dem Ausland gezahlt werden. Wenn diese Leistungen jedoch unter der Höhe des Kindergeldes liegen, kann die Differenz als Teilkindergeld beansprucht werden.

Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird durch die zuständige Familienkasse oder die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Antragsteller angegebene Konto. Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen gelten besondere Bestimmungen. In dem Fall wird das Kindergeld in der Regel vom Arbeitgeber oder Dienstherrn als Familienkasse ausgezahlt.

Wann ist eine Abzweigung der Zahlung möglich?

Eine Abzweigung der Zahlung des Kindergeldes ist möglich, wenn keine Unterhaltspflicht besteht, etwa wegen fehlender Leistungen. Leistet der Berechtigte für das betreffende Kind beispielsweise keinen Unterhalt, kann das Kindergeld auf Verlangen abgezweigt und von der Familienkasse an eine Person oder Behörde ausgezahlt werden, von der das Kind tatsächlichen Unterhalt bekommt.

Wann ist eine Abtretung oder Pfändung des Kindergelds möglich?

Eine Abtretung oder Pfändung des Kindergeldes kann nur aufgrund gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines zu berücksichtigenden Kindes geschehen. Das Kindergeld kann in dem Fall von dem Berechtigten an Dritte abgetreten oder direkt bei ihm gepfändet werden.

Wann wird eine Rückzahlung des Kindergelds fällig?

Eine Rückzahlung des Kindergeldes wird dann fällig, wenn dieses zuvor zu Unrecht ausgezahlt wurde. In dem Fall bekommt der Berechtigte einen schriftlichen Bescheid mit der entsprechenden Aufforderung zur Rückzahlung des Geldes an die Familienkasse. Auch wenn die Verschuldensfrage nicht geklärt ist und Einspruch eingelegt wird, ist die Summe sofort zurückzuzahlen. Alternativ kann sie auch bei eventuell weiter bestehenden Kindergeldansprüchen angerechnet werden, etwa bei jüngeren Geschwistern.

Der Kinderfreibetrag als attraktive Alternative zum Kindergeld

Das Kindergeld steht Familien in Deutschland einkommensunabhängig zu und wird monatlich an diese ausgezahlt. Besonders bei Familien mit höherem Einkommen, man spricht grob ab einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr, kann sich ein Kinderfreibetrag finanziell eher lohnen.

Bei der jährlichen Steuerprüfung rechnet das Finanzamt automatisch aus, ob dies für einzelne Familien zutrifft, also diese Steuererleichterung auf die Einkommensteuer vorteilhafter ist als die Auszahlung des monatlichen Kindergeldes. Ist dies der Fall, können Familien davon profitieren.

Bildquelle: © goldbany – Fotolia.com

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