Das Kindergeld, das an die Erziehungsberechtigten gezahlt wird, verfolgt einen bestimmten Zweck: Nämlich die Grundversorgung eines jeden Kindes. Dabei gibt es bestimmte Zeiträume, in denen das Kindergeld gezahlt werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Am 1.1.2016 gab es die letzte Erhöhung des Kindergeldes. Seitdem haben Eltern für ihr erstes und zweites Kind einen Anspruch in Höhe von je 190 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es dann eine monatliche Förderung von 196 Euro. Ab dem vierten Kind sind es sogar 221 Euro pro Monat. Je nach dem, wie viele Kinder man hat, variiert also auch die Höhe des Kindergeldes.

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Zuschläge sichern

Für Familien mit geringerem Einkommen gibt es sogar noch die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderzuschlag zu erhalten. Diese Ergänzungsleistung dient dazu, Familien mit besonders schlechter finanzieller Situation vor dem Bezug von Hartz IV zu schützen. Diesen Zuschlag können die Eltern dann erhalten, wenn Sie nachweislich mit dem verdienten Geld den eigenen Lebensstandard, nicht aber zusätzlich den der Kinder sichern können.

Der Zuschlag wird für jedes Kind gezahlt, das im Haushalt lebt und kann pro Kind maximal 140 Euro betragen. Insgesamt sind somit bis zu 355 Euro an Kindergeld möglich, die monatlich gezahlt werden.

So sichern Sie sich einen Anspruch auf Kindergeld

Beantragt wird das Geld von einer anspruchsberechtigten Person. Diese ist in der Regel auch die erziehungsberechtigte. Unter Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes kann das Kindergeld dann schriftlich beantragt werden.

Beantragt wird das Kindergeld immer bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die entsprechenden Vordrucke für den Antrag erhält man ebenfalls dort. Wenn das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten hat, sind weitere Nachweise erforderlich.

Wie kann man die Kindergeldzahlung verlängern?

Das Kindergeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Allerdings lässt sich dieser unter gewissen Umständen verlängern. Normalerweise erhält man das Kindergeld solange, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, aber auch nur dann, wenn nach dem 18. Lebensjahr noch keine Berufsausbildung oder ein anderweitiger Abschluss vorhanden ist.

Gibt es eine Verdienstgrenze für das Kind?

Wenn das Kind noch neben der Ausbildung Geld verdient hat und über eine Jahresverdienstgrenze von 8.130 Euro gerutscht ist, dann musste das gesamte Kindergeld in solchen Fällen zurückgezahlt werden. Im Jahr 2012 ist diese komplizierte Einkommensrechnung weggefallen. Seitdem müssen Eltern und Kinder keine komplizierten Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder einreichen.

Gibt es eine Alternative zum Kindergeld?

Alternativ zum Kindergeld gibt es auch den sogenannten Kinderfreibetrag. Wer diesen erhält, der verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Sinnvoll ist das nur dann, wenn die Eltern über ein wirklich hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen wird den Eltern eine steuerliche Entlastung zugesprochen, die durch den Kinderfreibetrag höher ist, als die entsprechenden Zahlungen für das Kindergeld.

Wichtig: Ernsthaftigkeit der Ausbildung

Eine Ausbildung wird für den Bezug des Kindergeldes nur dann berücksichtigt, wenn diese tatsächlich auch ernsthaft betrieben wird. Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Berufsausbildung werden vor allem dann erhoben, wenn die festgelegte Ausbildungs- oder Studiendauert regelrecht überschritten wird.

Eine Ausbildung zählt vor allem dann ernsthaft und angestrebt, wenn eine Unterrichtszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche praktiziert wird. Liegt die Unterrichtszeit darunter, so muss man vorweisen, dass ein entsprechender Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten zu einem derartigen Zeitaufwand führte.

Mehr Kindergeld: Das sind die Möglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen kann das Kindergeld sogar bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden: So kann beispielweise das Kindergeld für behinderte Kinder in Einzelfällen auch noch nach dem 26. Lebensjahr erhalten werden. Auch nicht-behinderte Auszubildende oder Studenten können bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld erhalten, wenn sich die Ausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst verlängert haben oder wenn diese als Entwicklungshelfer tätig waren. Auch eine Unterbrechung des Studiums durch Krankheit oder andere Ausfälle kann dazu führen, dass die Zahlung verlängert wird.

Bildquelle: © DDRockstar – Fotolia.com

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