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Kindergeld erhält man nicht automatisch: Man muss es richtig und vor allem rechtzeitig beantragen. Hier zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den Antrag auf Kindergeld richtig einreichen…

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Kindergeldantrag 2017

Damit Sie Kindergeld bekommen, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit im Wohnort beziehungsweise in Ihrem Stadtbezirk stellen. Und damit ein solcher Antrag bewilligt wird, müssen einige wichtige Nachweise erbracht werden, die die Existenz Ihres Kindes beweisen. Logisch, denn sonst könnte sich jeder das Kindergeld für ein fiktives Kind sichern…

Die Existenz Ihres Kindes beweisen Sie durch die entsprechenden amtlichen Unterlagen. Eine besonders wichtige Unterlage ist zum Beispiel die Geburtsurkunde. Diese kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt werden. Der Wohnort der Eltern muss hierin verzeichnet sein. In so einem Fall kann man auch eine sogenannte Haushaltsbescheinigung vorlegen.

Kinder außerhalb des Haushalts: Natürlich kann es auch vorkommen, dass die Kinder außerhalb des Haushalts leben. Hier kann ein Nachweis beispielsweise in Form einer Lebensbescheinigung erbracht werden.

Kindergeld bei Volljährigkeit

Mit dem 18. Geburtstag eines Kindes läuft der bisherige Anspruch auf den Kindergeldbezug aus. Wenn ein Kind also volljährig ist, müssen für den weiteren Bezug von Kindergeld weitere Voraussetzungen erfüllt sein sowie die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Wichtig ist allerdings vor allem, dass man nicht vergisst, das Kindergeld neu zu beantragen!

Wichtig: Denken Sie immer daran, dass das Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes neu beantragt werden muss!

Wichtige Nachweise in diesem Zusammenhang könnten sein: Schulbescheinigungen, Bescheinigungen über freiwillige soziale oder ökologische Dienste, nachweise über Arbeitslosigkeit des Kindes.

Im Übrigen hat ein volljähriges Kind auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn es auf einen Studienplatz oder auf einen Ausbildungslatz wartet.

Kann man Kindergeld auch online beantragen?

Die wichtigsten Vordrucke für das Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Schon seit mehreren Jahren bietet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mit dem Service „Kindergeld Online“ auch eine wichtige Anlaufstelle für Eltern im Internet an.

Eltern können hier online den Kindergeldantrag aufrufen, herunterladen und am Bildschirm bearbeiten. Sowohl Neuanträge als auch Veränderungszeiten stehen hier in der Auswahl der Dokumente zur Verfügung.

Wer die Dokumente online ausfüllt hat den großen Vorteil, dass er vom System direkt auf Fehler oder unvollständige Bereiche hingewiesen wird. Auf diese Weise kann man sich einen ganzen Haufen an bürokratischen Aufwand ersparen.

Bildquelle: © Daniela Stärk – Fotolia.com

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