FamilieHartz 4News am

Mit dem Kinderzuschlag ein zu niedriges Einkommen aufstocken, statt Hartz IV beziehen. Das nutzen nur rund 30 Prozent der Anspruchsberechtigten. Vielleicht auch deshalb, weil rund 66 Prozent der Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt werden. Die Grünen fordern eine erneute Reform des Kinderzuschlags, um Kinderarmut nicht durch ein kompliziertes Antragswesen zu begünstigen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Mit dem Kinderzuschlag gegen Kinderarmut

Bei geringverdienenen Eltern reicht das Einkommen meist nur für sich selber, nicht aber in angemessener Weise auch für die Kinder. So lautet zumindest die Grundannahme für den Anspruch auf den Kinderzuschlag. Den können Eltern beantragen, um nicht auf Hartz IV angewiesen zu sein, wenn das Einkommen zu niedrig ist. Der Zuschlag, der im Juli 2016 von 140 auf maximal 160 Euro je Kind erhöht wurde, soll also in erster Linie eine Kinderarmut vermeiden.

Zu strenge Anspruchsvoraussetzungen

„Wenn nur 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag nutzen, ist dies ein Armutszeugnis“, meint die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, Franziska Brantner im Interview mit „Die Welt“. Nicht 30 Prozent seien das Ziel, sondern 100 Prozent. Vor allem aber helfe es nicht, den Kinderzuschlag zu erhöhen.

Insbesondere dann nicht, wenn das Antragswesen weiterhin zu kompliziert bleibt. Dies und strenge Anspruchsvoraussetzungen führen dazu, dass bis zu 66 Prozent der Anträge abgelehnt werden. Dann würden Familien theoretisch in Hartz IV rutschen. Nicht unbedingt das Ziel vieler Eltern.

Schon wer einen Euro zu viel verdient, wird abgelehnt. Einkommen und Vermögen werden ähnlich wie beim Hartz-IV-Antrag angerechnet – auch das der Kinder wie etwa Unterhaltszahlungen. Aber auch wer zu wenig verdient, es gelten Mindesteinkommensgrenzen von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Ehepaare, hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Er muss dann Hartz IV nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen.

Letzte Reform von 2008 gescheitert?

Zum 01.Oktober 2008 sollte die Reform des Kinderzuschlags die Armutslagen von etwa 106.000 Familien mit insgesamt 250.000 Kindern beseitigen. Ziel des damaligen Konzeptpapiers der Familienministerin Frau von der Leyen sollte die „Verbesserung der Erwerbsanreize und Verstetigung des Einkommensverlaufs“ sein. Man wollte Eltern dazu motivieren, ihren Kindern ein Vorbild zu sein, indem sie sich aktiv um ein Einkommen bemühten – wenn auch im Niedriglohnsektor.

Kritik wird vor allem dahingehend laut, dass man so nur den „Normalzustand“ des niedrigen Einkommens fördere, Familien aber dennoch nah am Existenzminimum leben müssen.

So haben Familien bzw. Eltern nur eine Wahl: In die Abhängigkeit vom Jobcenter gehen und Hartz IV beantragen oder einen Job im Niedriglohnbereich annehmen. Die Folge: Man drängt Eltern zum Verzicht auf höhere Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), weil sie der Abhängigkeit des Jobcenters entfliehen wollen. Am Ende bleibt ihnen aber weniger als mit Arbeitslosengeld II.

Bundesregierung sieht nur die Statistik

Für die Bundesregierung scheint diese Entwicklung unerheblich zu sein. Für sie bedeutet die Reform des Kinderzuschlags, dass weniger Arbeitslose in der Statistik auftauchen – und das verbuchen sie als Erfolg für ihre Arbeitsmarktreform.

Die Lebenssituation der Betroffenen wurde aber dennoch nicht verbessert. Die Grüne erhofft sich nun eine Reform dahin gehend, dass betroffene Familien den Kinderzuschlag automatisch von der Familienkasse erhalten.

Bildquelle: © Waldbach. – Fotolia.com

6 Bewertungen
3.33 / 55 6