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Viele möchten aus der Kirche austreten, um sich auf diese Weise die Kirchensteuer zu sparen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Kirchensteuer aufheben können.

Übersicht

  • Einfach erklärt: Die Kirchensteuer
  • Der Staat leistet Aufsicht bei der Kirchensteuer
  • Welche Religionen profitieren von der Kirchensteuer?
  • Wie hoch ist die Kirchensteuer?
  • Was passiert mit der Kirchensteuer?
  • Mitglied oder nicht: Jeder kann selbst entscheiden
  • So hebt man die Kirchensteuer auf!
  • Wann endet die Kirchensteuerpflicht nachdem man sie aufgehoben hat?
  • Endlich geschafft!

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Kirchensteuer-Rechner


Einfach erklärt: Die Kirchensteuer

Wer Mitglied in der Kirche ist, der zahlt hier in Deutschland auch die Kirchensteuer.

Interessant: Die Kirchensteuer ist übrigens die einzige Steuer, die freiwillig gezahlt wird!

Mithilfe der Kirchensteuer kann die Kirche viel Geld einnehmen. Jedes Jahr kommen auf diese Weise mehrere Milliarden Euro zusammen. Aber wofür gibt es die Kirchensteuer überhaupt und was passiert mit dem Geld? Wie wird es von der Kirche investiert?

Das müssen Sie wissen:

Kirchensteuer

Historischer Ursprung der Kirchensteuer

Ein wenig Allgemeinwissen schadet nie – es hilft dabei, besser zu verstehen, wie die Kirchensteuer überhaupt entstanden ist:

In Deutschland hat die Kirchensteuer ihren Ursprung schon im Mittelalter. Genauer gesagt befindet sich der Ursprung der Kirchensteuer in der Zeit der napoleonischen Besatzung, was im 19. Jahrhundert war. Damals mussten die Fürsten ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten. Im Gegenzug dafür erhielten sie die Ländereien und Besitztümer von der Kirche.

Die Folge war, dass die Kirche notwendige und wichtige Baumaßnehmen sowie Personalkosten und ihre gemeinnützigen Arbeiten nicht mehr bezahlen konnte.

Aber auch die souveränen Fürsten sowie die freien Städte konnten die hohen Kosten, die dadurch anfielen, nicht tragen. Also veranlassten sie, dass jedes Gemeindemitglied einen Teil seines Vermögens an die Kirche abgeben musste.

Dann irgendwann im Jahr 1919 wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass die Abgabepflicht an die Kirche zu einem Steuerrecht werden sollte. Bis heute ist dies bei uns im Grundgesetz mit dem Artikel 140 verankert.

 Gewissermaßen kann man also sagen, dass Napoleon die Kirchensteuer nach Deutschland brachte.

Hintergrund: Die Kirche war schon damals im sehr eng mit den Regierenden verbunden. Kein Wunder, dass auch heute noch Regierung und Kirche eng zusammenarbeiten.

Der Staat leistet Aufsicht bei der Kirchensteuer

Zwar nehmen im Endeffekt die Religionsgemeinschaften die Kirchensteuern von ihren Mitgliedern ein, doch die Aufsicht über diesen Vorgang hat noch immer der Staat. Auch das unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Der Staat wiederum hat die Aufgabe der Kirchensteuereintreibung seiner speziellen Steuerabteilung übertragen – dem Finanzamt. Der Arbeitsaufwand, der dadurch für das Finanzamt entsteht, wird dadurch entschädigt, dass dieses einen kleinen Teil der Kirchensteuergelder einbehalten darf.

Welche Religionen profitieren von der Kirchensteuer?

In Deutschland darf jede Glaubensgemeinschaft eine Kirchensteuer erheben, solange sie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat. Allerdings ist es nicht gerade einfach, sich diesen Status zu verdienen. Immerhin werden hierbei recht hohe Anforderungen gestellt.

Institutionen, die diesen Status innehaben, kennen wir alle: Zum Beispiel die evangelische Kirche, die katholische Kirche, die Altkatholiken, die freireligiösen Gemeinden oder die jüdischen Gemeinden.

Interessant: Bis heute hat nur eine islamische Gemeinde in Hessen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird jedem Gemeindemitglied von der Einkommenssteuer berechnet, und zwar in Höhe von 8 bis 9 Prozent.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahmeregelung, es handelt sich hierbei um die sogenannte Kappung. Die Kappung reguliert die Besteuerung bei besonders vermögenden Gemeindemitgliedern. Es wird also gewissermaßen ein Grenzbetrag angesetzt, der maximal als Kirchensteuer abgezogen werden kann.

Wichtig: Die Kappung muss in einigen Bundesländern beantragt werden – andere Bundesländer wiederum regulieren und aktivieren die Kappung automatisch.

Ausnahme Bayern: In Bayern ist es wiederum etwas anders – hier zahlen alle Gemeindemitglieder denselben Steuersatz.

Was passiert mit der Kirchensteuer?

Was passiert nun mit den enormen Steuergeldern, die jedes Jahr an die Gemeinden gehen? Immerhin handelt es sich hierbei um schätzungsweise 5,1 Milliarden Euro bei der evangelischen Kirche und um fast 5,7 Milliarden Euro bei der katholischen Kirche – und das jedes Jahr!

Die Verwendung der Kirchensteuer

Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche verwenden einen Großteil der Gelder dafür, Personalkosten, Verwaltungskosten und Sachkosten zu begleichen – Sachkosten sind zum Beispiel Kirchenbauten, Renovierungskosten oder aber auch Kosten für Schulen und Bildung, für Soziales und für Caritatives.

Wichtig: Kircheninterne Personalkosten wie zum Beispiel Kosten, die durch Pastoren und Priester verursacht werden, werden nicht von der Kirchensteuer bezahlt, sondern vom Staat getragen. Auch diese Regelung ist auf die Vermögensverluste der Kirche im 19. Jahrhundert zurückzuführen.

Mitglied oder nicht: Jeder kann selbst entscheiden

Die Entscheidung darüber, ob man Mitglied in der Kirche sein möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Damit ist einem auch die Entscheidungsgewalt darüber überlassen, ob man Kirchensteuern zahlen möchte, oder nicht. Allerdings bedeutet das eine gleichzeitig auch das andere:

Entscheidet man sich gegen die Kirchensteuer, so muss man aus der Kirche austreten. Die Kirchensteuer kann man eben nicht mit einer freiwilligen Spende vergleichen.

So hebt man die Kirchensteuer auf!

Hier möchten wir Ihnen in einem einfachen Schritt-für-Schritt-Programm zeigen, wie Sie die Kirchensteuer aufheben können. Denn wie schon gesagt: Wer nicht zahlen möchte, der muss es auch nicht…

Übrigens: Schon mit 14 Jahren kann man eigenständig, also auch ohne Zustimmung der Eltern, aus der Kirche austreten.

Schritt 1 : Gehen Sie zum:

  • Amtsgericht (für Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Teile von Rheinland Pfalz)
  • Kreisgericht (für Brandenburg)
  • Standesamt (für das übrige Deutschland)

Wichtige Hinweise: Nehmen Sie dabei unbedingt Ihren Personalausweis mit! Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Auch ein Taufschein, eine Konfirmationsurkunde oder dergleichen sind nicht nötig. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie in der Regel allerdings Ihre Heiratsurkunde.

2. Schritt: Füllen Sie die entsprechenden Formulare für den Kirchenaustritt aus. Diese erhalten Sie an jeder Behörde. In dem Formular trägt man anschließend seinen Namen ein sowie die bisherige Konfession. Der Beamte vor Ort wird einem genau mitteilen, was man auszufüllen hat – anschließend ließt er einem die Angaben noch einmal vor, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist.

Übrigens: Einen Grund für den Austritt will der Beamte nicht wissen.

3. Schritt: Unter Umständen wird eine Gebühr für die Verwaltung fällig. Sie kann zwischen 25 und 100 Euro betragen. Oftmals ist ein Austritt aber auch gebührenbefreit.

Interessant: In Mecklenburg und Bayern bekommt man sogar einen Rabatt, wenn man gemeinsam mit dem Ehepartner austritt.

4. Schritt: Lassen Sie sich in jedem Falle eine Kirchenaustrittsbestätigung ausstellen. Das wird nämlich nicht automatisch gemacht. Eventuell kostet sie um die 5 Euro extra. Die Kirchenaustrittsbestätigung sollten Sie sich dann auf jeden Fall gut aufheben! Unter Umständen kann es nämlich sein, dass Sie aufgrund einiger Fehler rückwirkend Kirchensteuern zahlen müssen – teilweise für bis zu 6 Jahre, solange Sie Ihren Austritt aus der Kirche nicht beweisen können! Und den Austritt können Sie eben nur mit der Austrittsbestätigung beweisen.

Wann endet die Kirchensteuerpflicht nachdem man sie aufgehoben hat?

Je nach Bundesland endet die Kirchensteuerpflicht in dem Monat, in dem Sie ausgetreten sind. Teilweise auch erst im darauffolgenden Monat.

Endlich geschafft!

Nun haben Sie es geschafft: Wenn Ihre Kirchensteuer endet, fällt die Steuerlast einfach ersatzlos weg. Damit haben Sie nun endgültig Ruhe und können jede Menge Geld sparen. Allerdings müssen Sie auch von nun an auf einige Vorzüge verzichten, die Sie als Gemeindemitglied genießen konnten.

Bildquelle: © forkART Photography – Fotolia.com

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