Selbstständigkeit am

Die Kleine GmbH ist der ideale Einstieg auf dem Parkett der Kapitalgesellschaften. Sie ist kostengünstig und die Gründung ist relativ einfach. Ob diese Rechtsform aber zu Ihrer Geschäftsmodell passt, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Die Definition der GmbH
  • Die Kleine GmbH
  • Die Gründungskosten
  • Die Unterlagen, die Sie benötigen
  • Die Behördengänge
  • Pflichten in einer Kleinen GmbH
  • Die Buchführung
  • Welche Alternativen gibt es?
  • Was Sie noch wissen sollten

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Die Definition der GmbH

Die GmbH heißt genau Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist durch die Vorteile, die Sie im Gepäck hat, eine beliebte Rechtsform in Deutschland. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und die Haftung beschränkt sich auf das Stammkapital. Das ist dann auch der Punkt, an dem viele Gründer scheitern. Das Mindestkapital sind 25.000 Euro, die Sie zur Hälfte beim Start vorweisen müssen.

Hier kommt oftmals jetzt die Kleine GmbH auf den Plan. Sie ist eine vollumfänglich anerkannte Form der GmbH, die seit dem 01. November 2008 als Rechtsform zur Verfügung steht. Doch im Unterschied zur großen Schwester müssen Sie bei der Kleinen GmbH lediglich einen Euro im Minimum als Stammkapital aufbringen. Die weiteren Unterschiede erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Die Kleine GmbH

Die Kleine GmbH ist auch als Mini GmbH oder 1Euro GmbH geläufig. Wie bereits jetzt bekannt, beschränkt sich das nachweisbare Startkapital auf einen Euro. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr unternehmerisches Risiko nicht abwägen und mit mehr Rücklagen deckeln sollten, es ist nur die rechtlich vorgeschriebene Mindestsumme.

Außerdem sind in der Kleinen GmbH keine Sachleistungen, sondern nur Barleistungen erlaubt. Ein weiterer Unterschied der „abgespeckten“ Rechtform liegt in der Gewinnentnahme. In der Kleinen GmbH können Sie Ihre Gewinnentnahmen nur durch den Jahresgewinn abschöpfen und müssen jährliche Rücklagen bilden. Bei dem Gegenstück verfügen Sie sofort über die Gewinne und sind deshalb in der Planung nicht so eingeschränkt.

Die Gründungskosten

Die Gründungskosten sind genau wie die Einlage von einem Euro sehr überschaubar. Sie müssen mit ungefähr insgesamt 400 Euro rechnen, die Sie für die reine Gründung einer Kleinen GmbH einrechnen sollten. Bei der GmbH hingegen schlagen diese Kosten mit einer vierstelligen Summe im unteren Drittel zu Buche und Sie müssen 12.500 Euro von dem gesamten Stammkapital sofort zur Verfügung haben. Die andere Hälfte der Mindestsumme kann zeitnah nachgezahlt werden.

Die Kosten für die Kleine GmbH setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:

  • Der Notar liegt bei ungefähr 50 Euro im Minimum
  • Das Handelsregister nimmt pauschal 150 Euro für den Eintrag
  • Das Konto lässt sich mit 5-10 Euro monatlich berechnen
  • Die Kosten für die IHK belaufen sich auf ungefähr 120 bis 240 Euro jährlich.

Die Unterlagen, die Sie benötigen

Für die Gründung einer Kleinen GmbH benötigen Sie einen Gesellschaftervertrag und einer Gesellschafterliste. Aus dem Gesellschaftervertrag geht der Firmenname hervor und der Sitz der Firma ist vermerkt. Bei der Namensfindung können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen, solange der Name nicht schon existiert oder einem anderen Firmennamen zu ähnlich klingt, haben Sie fast freie Auswahl.

Sie müssen aber unbedingt die Haftungsbeschränkung angeben. Weiterhin enthält der Gesellschaftervertrag den Zweck der Firmengründung und die Gesellschafterliste, mit den jeweiligen Gesellschaftern und deren Nennbeträge der Gesellschaftsanteile. Jetzt fehlt nur noch der Nachweis des Stammkapitals, der Pass oder der Ausweis und die Unterlagen für die Gründung der Kleinen GmbH sind komplett.

Die Behördengänge

Die Behördengänge sind bei der Gründung einer Kleinen GmbH sehr überschaubar. Sie müssen beim Notar mit den Unterlagen den Gesellschaftervertrag beglaubigen lassen. Der Notar veranlasst dann die Eintragung in das Handelsregister des jeweilig zuständigen Amtsgerichtes. Nach einer geringen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Bestätigung über die Eintragung.

Sie müssen die Kleine GmbH beim Gewerbeamt und noch beim Finanzamt anmelden, damit sie steuerlich erfasst werden kann. Vom Finanzamt erhalten Sie danach Ihre Steuernummer, die Sie brauchen, um Rechnungen zu stellen.

Das Finanzamt fordert folgende Unterlagen:

  • Gesellschaftervertrag
  • Geschäftführervertrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme
  • Eröffnungsbilanz
  • Schätzung zu Umsatz und Gewinn im Gründungs- und Folgejahr

Pflichten in einer Kleinen GmbH

Sie unterliegen bestimmten Pflichten, auch bei einer Kleinen GmbH. Sie müssen die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger achten. Sie unterliegen der Anzeigepflicht beim Handelsregister, wenn sich beispielsweise der Geschäftszweck ändert oder auch im Falle von Änderungen, die das Stammkapital, den Firmengründungszweck, die Gesellschafter und vieles mehr betreffen.

Zusätzlich gehört zu den Pflichten in einer Kleinen GmbH die Beschlusserfassung der Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss. Die Frist hierfür beträgt acht bis elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Außerdem dürfen Sie die Rücklagenbildung nicht außer Acht lassen. Sie ist bis 25.000 Euro ebenfalls verpflichtend.

Die Buchführung

Auch wenn Sie die Kleine GmbH genannt wird, die Buchführung ist dieselbe, wie bei der großen Schwester. Sie sind bei der Rechtsform zur doppelten Buchführung und Bilanzierung angehalten. Doch keine Sorge, der Steuerberater wird Sie in diesem Punkt zwar kostenpflichtig aber dafür fachmännisch unterstützen.

Welche Alternativen gibt es?

Die passende Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell können Sie in einer Beratung herausfinden. Sie haben bei einer Neugründung viele Alternativen, die Sie für Ihren Zweck und zu Ihrem Vorteil ausleuchten sollten.

Sie können sich beispielsweise auch für ein dieser Rechtsformen interessieren:

Was Sie noch wissen sollten

Die Kleine GmbH ist in Deutschland noch nicht sehr bekannt und bedarf im Geschäftsleben manchmal sogar einer Erklärung. Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie bei Bestellungen so gut wie immer in Vorleistung gehen müssen, sogar wenn es sich um kleine Bestellungen handelt.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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