Noch vor wenigen Jahren sollten Alleinerziehende auf steuerliche Begünstigungen hoffen können. Denn damals hatte sich die Koalition noch lautstark für eine steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern stark gemacht. Doch was ist aus dem Vorhaben geworden?

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Vor gar nicht allzu langer Zeit…

Es ist noch gar nicht lange her, da wollten die Fraktionsspitzen von Union und SPD eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Ein Entlastungsbetrag sollte um 600 Euro auf 1908 Euro erhöht werden. Dies berichteten im Jahr 2015 die Nachrichtenagentur dpa und die „Passauer Neue Presse“ unter Berufung auf die Koalitionskreise.

1,6 Millionen Alleinerziehende könnten profitieren

Eine Besserstellung der rund 1,6 Millionen alleinerziehenden Eltern hätte den Staat rund 80 Millionen Euro mehr pro Jahr gekostet. Aus diesem Grund war die Besserstellung bis zuletzt zwischen Union und SPA recht umstritten. Das zusätzlich benötigte Geld sollte deswegen aus dem Etat von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kommen.

Zusammen mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollte sie an einer Einigung arbeiten. Möglicherweise würde sich die Summe durch nicht abgerufene Mittel beim Betreuungsgeld kompensieren. Jedoch hatte Manuela Schwesig auch darauf gedrängt, dass eine Finanzierung aus dem eigenen Etat nur in Frage kommen würde, wenn der Posten für das Betreuungsgeld angetastet würde.

SPD forderte stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden

Eine stärkere Entlastung von Alleinerziehenden hatte die SPD unter anderem deshalb gefordert, weil anders als der Entlastungsbetrag der Alleinerziehenden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld zwischen 2004 und 2015 um 23 Prozent erhöht worden war.

Der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte damals: „Wir haben immer mehr Alleinerziehende in unserer Gesellschaft.“ Die Alleinerziehenden hätten eine besondere „Dreifachbelastung“. Denn neben der Arbeit müssten die Personen auch die Rolle beider Eltern einnehmen. „Deshalb sagen wir, das sind echte Helden in unserer Leistungsgesellschaft.“

Was ist aus den Entlastungsversprechen geworden?

Tatsächlich wurde der steuerliche Entlastungsbetrag signifikant angehoben. Doch leider kommt eine steuerliche Entlausung bei einem Großteil der alleinerziehenden Eltern nicht an. Denn um eine steuerliche Entlastung zu spüren, muss man erst einmal Steuern zahlen, und dazu ist es erforderlich, genug Geld zu verdienen.

Tatsächlich verdienen allerdings längst nicht alle Alleinerziehenden so viel Geld, dass sie Steuern zahlen müssen. Ganz im Gegenteil sogar. Nach Angaben der Landesarbeitsagentur waren in Sachsen-Anhalt etwa 48 Prozent aller Alleinerziehenden auf Hartz IV angewiesen. Bundesweit liegt der Anteil der Hartz-IV-beziehenden Alleinerziehenden bei 38 Prozent. Bei diesen Alleinerziehenden, die eine Entlastung aus finanzieller Sicht sogar am nötigsten hätten, kommt die großartige Entlastung von 2015 leider überhaupt nicht an.

Alleinerziehende brauchen richtige Hilfe

Fakt ist, dass einzelne Gesetzesänderungen kaum eine signifikante Änderung der Gesamtsituation bewirken können, denn dafür gibt es zu viele individuelle Einzelfälle. Wichtig wäre, dass die Alleinerziehende schon in der Gesellschaft eine ganz andere Stellung bekommen.

Tatsächlich wird der Anteil der alleinerziehenden Eltern in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten immer höher. Schon jetzt besteht etwa jede fünfte Familie aus nur einem Elternteil. Eigentlich sollten gerade diese Familien stärker unterstützt werden und auch gesellschaftlich deutlich mehr Anerkennung ernten. Es ist also ein Problem, das viele Seiten hat und das von Grund auf angegangen werden muss.

Bildquelle: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

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