FamilieRente am

Irgendwann kommt jeder Mensch ins Alter. Mitunter ist es dann notwendig, die alten Eltern in einem Seniorenheim unterzubringen, bzw. den pflegebedürftigen Vater oder die kranke Mutter in Pflegeheim zu geben. In beiden Fällen wird Geld für die Unterbringung verlangt.

Über die Kosten Pflegeheim sollten Sie sich beizeiten informieren. Bei uns erfahren Sie, was Sie hinsichtlich der Pflegeheimkosten wissen müssen.

Übersicht:

  • Wenn die alten Eltern ins Pflegeheim müssen: Den richtigen Pflegeheimplatz finden!
  • Welche Pflegeformen es gibt und was Sie diesbezüglich wissen müssen
  • Pflegeform Langzeitpflege bzw. vollstationäre Pflege
  • Pflegeform Kurzzeitpflege
  • Pflegeform Verhinderungspflege
  • Pflegeform Tagespflege
  • Altenpflegeheime in Deutschland
  • Angebote einholen und Pflegeheim-Kosten vergleichen
  • Welche Kosten Pflegeheim sind zu erwarten?
  • Müssen Angehörige für die Pflegeheim Kosten aufkommen?
  • Wer trägt die Kosten fürs Pflegeheim, wenn Angehörige dafür nicht aufkommen können?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Wenn die alten Eltern ins Pflegeheim müssen: Den richtigen Pflegeheimplatz finden!

Manchmal lässt es sich leider nicht verhindern, dass die alten Eltern, ein Elternteil oder gar der kranke und pflegebedürftige Ehepartner in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. An die Pflegeheimkosten denken die Angehörigen, die auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheimplatz sind, in der Regel zuletzt.

Zunächst gilt es, ein möglichst schönes Heim für den pflegebedürftigen Senior zu finden, in dem er sich gut aufgehoben fühlt und rund um die Uhr bestens betreut und versorgt wird.

Bei der großen Anzahl an Seniorenpflegeheimen und Heimen für alte Menschen mit speziellen Pflegeanforderungen, die es in jedem deutschen Bundesland gibt, fällt die Auswahl schwer.

Welches Pflegeheim das Richtige ist, können die Angehörigen niemals auf Anhieb einschätzen. Bei der Wahl des richtigen Pflege- oder Altenpflegeheims spielen viele Kriterien eine Rolle.

Es kommt überdies darauf an, welche Pflegeform notwendig und wie hoch der Pflegeaufwand ist, als auch auf die Art der Erkrankung der älteren Person, die in einem Altenpflegeheim untergebracht werden soll.

Welche Pflegeformen es gibt und was Sie diesbezüglich wissen müssen

Die Pflegeheim Kosten können wir Ihnen zwar nicht ersparen, jedoch können wir Sie darüber informieren, welche Pflegeformen es gibt und was es damit auf sich hat. Hier erfahren Sie, was Sie über die Langzeitpflege (vollstationäre Pflege), Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege wissen müssen.

Pflegeform Langzeitpflege bzw. vollstationäre Pflege

Müssen Sie ein liebes Familienmitglied in ein Pflegeheim geben, weil eine dauerhafte intensive Pflegebetreuung rund um die Uhr notwendig ist, sollten Sie eine Einrichtung für Senioren wählen, die eine vollstationäre Pflege bzw. Langzeitpflege gewährleistet.

Pflegeform Kurzzeitpflege

Eine weitere Pflegeform ist die Kurzzeitpflege. Dies bedeutet, dass sich pflegebedürftige Personen, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder nach einer schweren Operation vorübergehend intensive Betreuung und Pflege durch Fachpersonal benötigen, für eine bestimmte (begrenzte) Zeit in einem Pflegeheim untergebracht werden können.

Die Kurzzeitpflege kann jedoch ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das von Ihnen gewählte Seniorenpflegeheim das Richtige für das zu pflegende und betreuende Familienmitglied ist. Nutzen Sie daher die Kurzzeitpflege, um die entsprechende Pflegeeinrichtung auf „Herz und Nieren“ zu checken.

Hinweis:

Die Kurzzeitpflege kann ab 2015 für bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Pflegeform Verhinderungspflege

Wenn Sie eine Ihnen nahestehende Person, die Sie bisher selbst zu Hause gepflegt haben, kurzfristig in einer Pflegeeinrichtung unterbringen müssen, weil Sie eventuell selbst erkrankt sind, einen Unfall hatten oder eine längere Reise antreten wollen, können Sie die sogenannte „Verhinderungspflege“ beanspruchen.

Diese Art Pflegeform ist jedoch nur möglich, wenn die bei Ihnen im Haushalt lebende pflegebedürftige Person eine nach § 39 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) anerkannte Pflegestufe besitzt.

Hinweis:

Die Verhinderungspflege kann ab 2015 bis zu 42 Tage im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Pflegeform Tagespflege

Was viele Angehörige, die ihre Lieben in den eigenen vier Wänden betreuen, nicht wissen, ist die Tatsache, dass auch viele Pflegeheime die Pflegeform Tagespflege anbieten. Häufig werden ambulante Pflegedienste mit der professionellen Tagespflege betraut.

Die Mitarbeiter/innen kommen entweder ins Haus und übernehmen vor Ort den speziellen Pflegebedarf, den die Angehörigen aus verschiedenen Gründen nicht selbst abdecken können.

Oder aber, die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes holen die Patienten tagsüber von zu Hause ab und bringen sie zu einer bestimmten Zeit wieder zurück.

Hinweis:

Bei der Tagespflege in einem Seniorenpflegeheim, oder in einer anderen Tagespflegeeinrichtung, handelt es sich um eine teilstationäre Unterbringung. Diese Pflegeform umfasst 8 Stunden am Tag und dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Altenpflegeheime in Deutschland

Sie haben keinen guten Ruf: Die Altenpflegeheime in Deutschland. In vielen Reportagen wird auf die unterschiedlichsten Missstände in den Senioren- und Pflegeheimen der BRD hingewiesen. Vorsicht ist immer angebracht. Aber lassen Sie sich bitte nicht zu sehr verunsichern. Schwarze Schafe gibt es leider in jeder Branche.

Wenn Sie einen lieben Angehörigen (die alte Mutter, den alten Vater oder den Ehepartner bzw. Lebensgefährten im Alter) nicht mehr selbst pflegen, versorgen und betreuen können, sollten Sie sich nach einer guten Alternative umsehen. Ein Pflegeheim, sollte es wirklich die letzte Lösung sein, muss nicht schlecht sein.

Wenn Sie diesen Artikel lesen, sind Sie online und kennen sich demzufolge mit dem Internet aus. Bemühen Sie die Suchmaschinen, um nach einem guten Pflegeheim in Deutschland zu recherchieren.

Hilfreich sind in dem Fall die Meinungen anderer User, die einst ebenfalls in Ihrer Lage waren und nach einem geeigneten Pflegeplatz gesucht haben. Sie werden schnell herausfinden, welche Altenpflegeheime in Deutschland einen guten Ruf haben und welche Seniorenpflegeheime nicht empfehlenswert sind.

Nehmen Sie auf jeden Fall die Option der Kurzzeitpflege in Anspruch, wenn Sie wissen möchten, ob das auserwählte Domizil im Alter sowohl Ihren als auch den Wünschen der zu pflegenden und betreuenden Person entspricht.

Angebote einholen und Pflegeheim-Kosten vergleichen

Hervorragende Pflegeheimplätze kosten viel Geld. Keine Frage. Tappen Sie nicht blauäugig in die Kostenfalle. Wohnen im Alter muss nicht teuer sein. Auch dann nicht, wenn der letzte Ausweg „Pflegeheim“ heißt.

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle, genügend Heime für Senioren mit Pflegebedarf ausfindig zu machen und die entsprechenden Angebote, Leistungen als auch die Pflegeheim-Kosten miteinander zu vergleichen.

Achten Sie diesbezüglich auf ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis, auf transparente Angebote. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Institutionen oder Privatpersonen auf, die Ihnen in Bezug auf die Pflegeheim Kosten wertvolle Tipps geben können.

Welche Kosten Pflegeheim sind zu erwarten?

Wenn eine 24-h-Pflege durch Betreuungskräfte im eigenen Zuhause nicht mehr möglich ist und die Einweisung in ein Seniorenpflegeheim unumgänglich wird, kommen auf die Hilfs- und Pflegebedürftigen eine Menge Kosten zu. Welche monatlichen Ausgaben auf die Bewohner eines Altenpflegeheims anfallen, ist im jeweiligen Heimvertrag festgeschrieben.

Die Pflegeheim Kosten sind bundesweit nicht einheitlich geregelt und von zwei wesentlichen Kriterien abhängig. Einerseits kommt es auf die festgelegten Pflegesätze des Bundeslandes an, in dem Sie einen Heimplatz für pflegebedürftige Senioren suchen.

Andererseits spielen die festgesetzten Kosten des Betreibers bzw. Trägers des jeweiligen Altenpflegeheims eine Rolle.

Ein weiterer Faktor, der ausschlaggebend für die Höhe der Pflegeheimkosten ist, ist die entsprechende Pflegestufe des Heimbewohners. Da nicht nur Unterbringungskosten anfallen, sondern auch pflegerische und medizinische Leistungen erbracht werden, sind diese ebenfalls anzurechnen.

Die sogenannten Pflegesachleistungen können direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Die exakte Kostenübernahme bei vollstationärer Pflege ist abhängig von der entsprechenden Pflegestufe.

Hinweis:

Sofern Sie den Tagessatz des Seniorenpflegeheims kennen, können Sie den Heimkostenrechner online nutzen. So finden Sie schnell heraus, wie hoch in etwa der Eigenanteil für den Heimplatz ist, der abzüglich der Pflegesachleistungen, die durch die Pflegekasse übernommen werden, aus eigenem Einkommen finanziert werden muss.

 Müssen nahe Angehörige für die Pflegeheim Kosten aufkommen?

Die Kosten für ein Pflegeheim können durchaus zwischen 1.500,00 Euro und 4.000,00 Euro betragen. Wenn das Einkommen der alten Eltern oder Großeltern nicht ausreicht, weil die Rente zu gering und kein weiteres Vermögen vorhanden ist, um die Heimunterkunftskosten selbst abzudecken, werden oftmals die nahen Angehörigen zur Kasse gebeten.

Sofern kein Ehepartner zur Zahlung der restlichen Kosten für das Pflegeheim herangezogen werden kann, können die unterhaltspflichtigen Angehörigen (also die Kinder und in selten Fällen sogar die Enkel) zur Zahlung der Restsumme verpflichtet werden.

Ob das tatsächlich der Fall ist, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle exakt geprüft. Diesbezüglich spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Es kommt sowohl auf den Familienstand des unterhaltspflichtigen Angehörigen an als auch auf dessen Einkommen.

Um zu prüfen, ob eine monatliche Zuzahlung für den Heimplatz erforderlich ist, müssen alle Einnahmen und Ausgaben offen gelegt werden. Allerdings sollten Unterhaltspflichtige wissen, dass sie sowohl ein Schonvermögen haben, was anrechnungsfrei ist, als auch Freibeträge und Selbstbehalte geltend machen können.

Insbesondere die Ausgabekosten, welche die unterhaltspflichtigen Personen monatlich haben, sollten sehr genau aufgeschlüsselt werden.

Hinweis:

Um die Kosten für den Pflegeheimplatz der nahen Angehörigen zu decken, müssen unterhaltspflichtige Kinder (oder Enkelkinder) nicht das selbst genutzte Eigenheim oder die Eigentumswohnung verkaufen. Jedenfalls dann nicht, wenn die Immobilie eine angemessene Größe aufweist.

Wer trägt die Kosten fürs Pflegeheim, wenn Angehörige dafür nicht aufkommen können?

Wird festgestellt, dass die unterhaltspflichtigen Angehörigen die Heimunterbringungskosten für die alten Eltern oder Großeltern nicht aufbringen können, muss „Vater Staat“ die restlichen Kosten decken.

Dies geschieht in Form der sogenannten „Hilfe zur Pflege“, die beim zuständigen Sozialamt beantragt werden kann.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1