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Wer in Deutschland krankenversichert ist, erhält nicht nur Leistungen für ärztliche Behandlungen und Medikamente, sondern bei längerer Erkrankung außerdem Krankengeld. Dabei ist Krankengeld nach 6 Wochen andauernder Erkrankung vorgesehen. Wie das im Einzelnen abläuft und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig über Ihren Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Krankengeld: Definition
  • Krankengeld Anspruchsberechtigte
  • Ab wann Krankengeld?
  • Krankengeld beantragen
  • Krankengeld Höhe
  • Wie schnell gibt es Krankengeld?
  • Krankengeld Sozialversicherungspflicht
  • Krankengeld Steuerpflicht
  • Krankengeld Dauer
  • Probleme beim Krankengeld?
  • Resümee

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Krankengeld: Definition

Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland dar. Die Details sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Gewöhnlich wird Krankengeld gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist aufgrund einer mehr als 6 Wochen fortbestehenden Krankheit oder er sich auf Kosten seiner Krankenkasse in stationärer Behandlung, einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Rehabilitationseinrichtung befindet.

Ausnahmsweise wird Krankengeld auch an einen Elternteil gezahlt, der ein mitversichertes erkranktes Kind unter 12 Jahren betreuen, beaufsichtigen oder pflegen muss und so seine berufliche Tätigkeit nicht wahrnehmen kann.

Krankengeld Anspruchsberechtigte

Einen Anspruch auf Krankengeld haben krankenversicherte Arbeitnehmer und Arbeitslosengeld beziehende Arbeitslose. Haben Arbeitnehmer vertraglich keinen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, sind sie nur dann krankengeldanspruchsberechtigt, wenn sie in ihrer Krankenversicherung erklärt haben, dass ihre Mitgliedschaft einen Krankengeldanspruch enthalten soll. Gleiches gilt für krankenversicherte Selbstständige.

Nicht anspruchsberechtigt sind Arbeitslosengeld-II-Bezieher, sofern sie nicht neben dem Arbeitslosengeld-II-Bezug eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ebenso keinen Anspruch haben Rentner, Studenten, Familienversicherte und vergleichbare Versicherte, bei denen durch Arbeitsunfähigkeit kein Verdienstausfall entsteht.

Ab wann Krankengeld?

Bei Berufstätigen entsteht der Krankengeldanspruch ab dem Tag der ärztlichen Krankschreibung. Da eine Krankschreibung auch bei absehbar längeren Erkrankungen üblicherweise nur bis zu maximal 6 Wochen erfolgt, ist zur Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs ohne Unterbrechung eine erneute Krankschreibung beziehungsweise Folgebescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erforderlich, spätestens am auf das Ende der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgenden Werktag.

Entsteht dabei eine Lücke von auch nur einem Tag, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung ablehnen oder einstellen. Hier ist also besondere Sorgfalt extrem wichtig, da rückwirkende Krankschreibungen im Allgemeinen nicht anerkannt werden.

Selbstständige mit Krankengeldanspruch erhalten ihr Krankengeld ab der 7. Woche ihrer Arbeitsunfähigkeit. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten davon abweichende Tarife an.

Solange der Versicherte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Arbeitslosengeld erhält, ruht sein Krankengeldanspruch. Ebenfalls ruht es während Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise während einer Elternzeit. Auch wenn der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet wurde, ruht das Krankengeld solange. Für die Meldung ist der Krankenversicherte zuständig.

Neueingestellte Arbeitnehmer, die noch keinen Anspruch auf betriebliche Entgeltfortzahlung haben, können entsprechend früher Krankengeld bekommen.

Krankengeld beantragen

In den meisten Fällen weiß die Krankenkasse bereits über die Arbeitsunfähigkeit ihres Versicherten Bescheid, da sie von der vorausgegangenen Krankschreibung für den Arbeitgeber eine Durchschrift mit weiterer Information über die Art der Erkrankung erhielt.

Die Krankenkasse sendet ihrem Versicherten daraufhin normalerweise rechtzeitig die Antragsunterlagen für Krankengeld per Post. Hat ein Versicherter allerdings kurz vor Ablauf der Krankschreibung von 6 Wochen keine Post von seiner Krankenkasse erhalten, sollte er umgehend von selbst an sie herantreten, um seinen Krankengeldantrag so rasch wie möglich zu stellen.

Krankengeld Höhe

Krankengeld wird in Höhe von 70 % des zuvor regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens gezahlt. Es beträgt maximal 90 % des Nettoeinkommens. Außerdem wird bei der Berechnung der Krankengeld Höhe die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell brutto 6200 Euro (West) beziehungsweise 5400 Euro (Ost) berücksichtigt, sodass sich bei vorher über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Einkommen im Verhältnis niedrigere Krankengeldbezüge ergeben.

Krankengeld wird tageweise berechnet auf Basis des Einkommens der vorausgegangenen 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Da zur Berechnung für jeden Monat 30 Tage zugrunde gelegt werden, ergibt sich pro Krankengeldtag eine Bezugsgröße in Höhe des 360. Teils des letzten Einkommens über ein Jahr.

Wie schnell gibt es Krankengeld?

Natürlich muss die Krankenkasse erst prüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld gegeben sind. Meistens braucht sie dafür nicht lange. Ist die Anspruchsberechtigung festgestellt, überweist die Krankenkasse umgehend das Krankengeld.

Krankengeld Sozialversicherungspflicht

Beim Krankengeld sind Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu leisten. Dafür werden 80 % vom Bemessungsentgelt veranschlagt. Bei nicht arbeitslosen Versicherten übernimmt die Krankenkasse den halben Beitragssatz, bei Arbeitslosen trägt sie die Beiträge komplett.

Krankengeld Steuerpflicht

Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Es wird also dem eventuell sonst noch zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und der dadurch erreichte höhere Steuersatz angewendet.

Krankengeld Dauer

Krankengeld kann innerhalb von 3 Jahren bis zu 78 Wochen lang wegen derselben Erkrankung bezogen werden. Nach Ablauf dieser 3 Jahre startet die Frist für den Krankengeldbezug von maximal 78 Wochen neu.

Ist der Zeitraum von 3 Jahren herum, ergibt sich ein neuer Anspruch auf Krankengeld. Dabei darf für dieselbe Erkrankung in der Zwischenzeit für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keine Krankschreibung aufgrund derselben Krankheit erfolgt sein.

Probleme beim Krankengeld?

Falls Probleme beim Antrag von Krankengeld oder während des Bezugs von Krankengeld auftreten, die sich mit der Krankenkasse nicht klären lassen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Sie ist im Internet unter patientenberatung.de vertreten und berät auch telefonisch.

Resümee

Eine längere Erkrankung muss in Deutschland keineswegs in der Frührente oder gar im wirtschaftlichen Ruin enden. Bereits gesetzlich Krankenversicherte genießen einen hohen Versicherungsschutz für vielfältige Leistungen. Eine wichtige Position im Krankenversicherungsschutz nimmt die Zahlung von Krankengeld ein.

Sie soll im Bedarfsfall ermöglichen, eine Erkrankung von längerer Dauer zumindest ohne finanzielle Existenzsorgen auszukurieren oder bei drohender Invalidität sorgfältig den Umgang damit und die weitere Zukunft zu planen.

Bildquelle: © Wolfilser – Fotolia.com

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