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Natürlich, jeder von uns ist mal krank! Was folgt ist klar: Eine Krankschreibung vom Arzt. Doch was müssen Sie in dieser Phase eigentlich alles beachten? Wir verraten es Ihnen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab drei Tagen Krankheit

Angestellte müssen bei einer Erkrankung direkt am ersten Tag dieser ihren Arbeitgeber darüber informieren. Wichtig: Auch die ungefähre Ausfalldauer muss mit angegeben werden.

Dauert diese länger als drei Tage, ist der erkrankte Arbeitnehmer verpflichtet, sich eine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt attestieren zu lassen. Diese muss spätestens am vierten Tag der Erkrankung beim Chef eingereicht werden.

Wer zahlt das Gehalt während einer Erkrankung – und wieviel?

Vom ersten Tag der Erkrankung an tritt eine sogenannte Lohnfortzahlung in Kraft. Diese beläuft sich in den ersten sechs Wochen des Fernbleibens des Angestellten auf 100 Prozent des festgelegten Lohnes. Zu entrichten ist diese vom Arbeitgeber selbst.

Übertritt der Zeitraum der Erkrankung die o.e. sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Zahlungen im Rahmen des vorgegebenen Krankengeldes.

Ich bin krank – was darf ich in dieser Zeit eigentlich tun?

Ist man krankgeschrieben, gilt dies generell nur für die Unfähigkeit, die eigentliche Arbeit ausführen zu können. Was man darüber hinaus im Alltag tut, ist einem so weit selbst überlassen. Ist die Tätigkeit der Heilung gar förderlich – wie beispielsweise eine aktive sportliche Betätigung oder gar eine Reise zur Erholung – so ist diese nicht verboten.

Sie dürfen also grundsätzlich weiterhin außerhalb des Krankenbettes aktiv sein. Wie gern dies allerdings von ihrem Chef gesehen wird, ist eine andere Frage.

Zusatz: Rechte des Arbeitgebers

Arbeitgeber können bei Zweifel über den medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse allerdings ein eigenes medizinisches Gutachten über den Zustand des Erkrankten einholen. Dies dient der Kontrolle, ob es sich eventuell um einen Betrug handeln könnte.

Beitragsbildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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