Kritik am neuen Unterhaltsvorschuss
FamilieNews am

Die Familienministerin will das Verfahren für den Unterhaltsvorschuss reformieren. Demnach soll der Staat künftig für alle minderjährigen Kinder den Unterhalt zahlen, wenn geschiedene Mütter oder Väter den Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

Übersicht

  • Der Gesetzentwurf
  • Die Lösung ist noch nicht greifbar
  • Der Vorschlag der Deutschen Städtetages
  • Die Zweiteilung des Verfahrens
  • Die Kritik am neuen Unterhaltsvorschuss

Der Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf mit Änderung ist für den 1. Januar 2017 beschieden. Schwesing will mit diesem Gesetzentwurf den Anspruch für Alleinerziehende ausweiten, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Bisher galt der Unterhaltsvorschuss maximal für sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes.

Mit der Änderung ist die Altersgrenze auf die Volljährigkeit ausgedehnt und die zeitliche Begrenzung würde wegfallen.

Die Lösung ist noch nicht greifbar

Die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen, die sich nach Angaben der Städte auf 800 Millionen Euro beliefe, sei noch umstritten. Die finanzielle Mehrbelastung, die für die Kommunen wegen des Unterhaltsvorschussgesetzes entsteht, sollte vollständig ausgeglichen werden, so der Hauptgeschäftsführer der Kommunalvertretung Helmut Dedy.

Er kritisiert die Pläne der Familienministerin Manuela Schwesing zur Reform des Unterhaltsvorschusses harsch.

Der Vorschlag des Deutschen Städtetages

Damit die Kommunen keine organisatorischen und personellen Probleme mit der Einführung des neuen Gesetzesentwurfes haben, plädiert der Deutsche Städtetag für eine grundlegende Vereinfachung und Zweiteilung des Verfahrens. Somit haben die betroffenen Familien keine Nachteile zu befürchten und die Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen würden entlastet.

Die Zweiteilung des Verfahrens

Die Zweiteilung des Verfahrens würde die Probleme eindämmen, die mit der Einführung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes auftauchen und in der Kritik stehen.

Demnach würde der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die im Leistungsbezug von Hartz IV stehen, künftig mit der Leistungsbezug zusammen vom Jobcenter bezahlt werden.

Alleinerziehende, die kein Hartz IV bekommen, erhalten den Unterhaltsvorschuss weiterhin vom den Kommunen, wenn der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachkommt.

Mit diesem Vorschlag sei den Familien gedient und die Kommunen würden entlastet, da die Unterhaltsvorschussstellen nicht erheblich ausgebaut werden müssten.

Kritik am neuen Unterhaltsvorschuss

Mit Kritik am neuen Unterhaltsvorschuss geht der Städtetag nicht sparsam um.

Demnach klagt Dedy das Regierungsvorhaben an, da sich die Zahlen nicht plausibel erklären ließen. Die Argumente, mehr ein Drittel der Mütter wären mit der Reform im Unterhaltsvorschuss nicht mehr von Hartz IV abhängig, seien nicht belegt.

Die Städte fühlen sich in der Erarbeitung von plausiblen Zahlen übergangen und ziehen die Rechnungen in Zweifel.

Das Ziel sei verfehlt

Auch wenn das Ziel, mit dem Entwurf Alleinerziehende aus dem Bezug von Hartz IV zu holen avisiert ist, so ist es doch bei weitem nicht erreicht.

Schließlich ist Unterhaltsvorschuss eine vorrangige Sozialleistung, die vom Jobcenter mit der Regelleistung verrechnet wird.

Somit entfiele die erwünschte Verbesserung bei rund 87 Prozent der Befragten. Zu viel Alleinerziehenden sind nämlich auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Bildquelle: © BirgitKorber – Fotolia.com

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