Minijob am

Welche Rechte und Pflichten muss man beachten, wenn man seinen Minijob kündigen möchte? Ob außerordentliche oder ordentliche Kündigung – wir haben für Sie recherchiert, wie Sie Ihren Minijob richtig und normgerecht kündigen.

Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei Minijob

Wer innerhalb eines Minijobs (Nebenjob auf 450-Euro-Basis) beschäftigt ist, für den gelten de gleichen Grundrechte, wie für einen Vollzeitmitarbeiter desselben Betriebs. Allerdings hat man als Minijobber dementsprechend auch dieselben Pflichten wie ein Vollzeitmitarbeiter. Es gelten also die gleichen Bestimmungen für die Kündigung wie für den Urlaub, für Krankheitsfälle oder Sonderzahlungen unter den Minijobbern sowie den Vollzeitmitarbeitern eines Betriebs.

Vermutlich sieht man sich aber im Minijob wesentlich öfter mit seinen Rechten und Pflichten konfrontiert, als innerhalb eines Vollzeitjobs. Ganz einfach aus dem Grund, weil man den Minijob für gewöhnlich wesentlich öfter wechselt, als den Vollzeitjob. Entsprechend häufig muss man sich daher auch mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen.

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Dennoch fällt es den meisten Personen schwer, systematisch mit der Kündigung vorzugehen. Arbeitsrecht ist schließlich nicht gerade das beliebteste Thema. Damit Sie in Zukunft keine Schwierigkeiten damit haben, Ihre Kündigung zu verfassen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, wie Sie eine formell korrekte und rechtswirksame Kündigung anfertigen.

Kündigungsschreiben Minijob: Das muss rein

Eines vorweg: Eine Kündigung muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Ganz egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ein formelles Gespräch mit dem Vorgesetzten würde also keineswegs ausreichen.

Schriftlich bedeutet dabei, dass das Kündigungsschreiben, das man verfasst, auf Papier geschrieben beziehungsweise gedruckt werden muss. Zusätzlich muss man dieses mit der eigenen Unterschrift signieren. Würde man dem Chef eine Mail oder ein Fax zukommen lassen, so wäre dies ebenfalls unwirksam. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe: Auch der Chef muss Ihnen eine Kündigung in schriftlicher Form, das bedeutet in signierter Papierform, zukommen lassen.

Im Kündigungsschreiben selbst muss der eigene Name sowie die eigene Adresse angegeben werden – ebenso die vollständigen Adressdaten des Empfängers. Hinzu kommt noch das Datum sowie der Betreff: Das Datum muss aktuell sein und der Betreff „Kündigung meines Arbeitsvertrages“ lauten.

Anschließend beginnt der eigentliche Inhalt: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“. Alternativ könnte man auch schreiben: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

In Ihrem Kündigungsschreiben können Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung der Beendigung des Minijob-Verhältnisses bitten.

Arbeitszeugnis

Optional: Auch die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses können Sie beantragen. Auf das Arbeitszeugnis haben Sie nämlich ein Recht, genau wie jeder andere auch. Um ein Arbeitszeugnis zu bitten macht im Übrigen immer Sinn, da es bei der nächsten Bewerbung nützlich sein könnte.

Wann darf man den Minijob kündigen?

Bei der Kündigungsfrist gibt es zwei mögliche Varianten: Zum einen die ordentliche Kündigung und zum anderen die außerordentliche.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die Erklärung, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer festgelegten Frist beenden zu wollen (Ausnahme wäre eine entfristete ordentliche Kündigung). Bei einer ordentlichen Kündigung muss kein Kündigungsgrund genannt werden. Es sei denn, der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Er selbst muss dann bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund nennen. Andernfalls wäre eine Kündigung sozial ungerechtfertigt.

Bei bestimmten Personengruppen muss der Arbeitgeber zusätzlich besondere Kündigungsschutzvorschriften beachten. Zum Beispiel bei Schwerbehinderten, Betriebsräten oder Mitarbeitern, die sich in der Elternzeit befinden.

Wichtig: Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie nur im Briefkasten des Empfängers eingehen. Der Empfänger muss sie nicht einmal gelesen haben. Das bedeutet, dass man theoretisch auch während seines Urlaubes gekündigt werden kann.

Übrigens: Auch vor Arbeitsantritt kann bereits gekündigt werden, wenn der Arbeitsvertrag dies zulässt. Außerdem kann eine Kündigung Rückzahlungsansprüche geltend machen. Wenn man beispielsweise von seinem Arbeitgeber eine Fortbildung finanziert bekommt und die Rückzahlung der Kosten für den Fall der Kündigung im Vertrag festgelegt ist.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung wird auch „Kündigung aus wichtigem Grund“ oder „fristlose Kündigung“ genannt. In der Regel erfolgt sie zwar fristlos, kann aber auch mit einer Frist verbunden sein. Die fristlose Kündigung kann in einem Minijob natürlich genauso erfolgen wie in einer Vollzeiteinstellung.

Möchte man von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, so muss man den Grund in der Kündigung erwähnen.

Wichtig: Meist muss der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Zusätzlich muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen zugestellt worden sein, nachdem die Kündigungsgründe bekannt geworden sind. Im Übrigen gibt es allerdings keine allgemeingültigen Gründe, mit denen sich eine fristlose Kündigung legitimieren ließe.

Es muss der Einzelfall im Speziellen betrachtet werden. Allerdings muss bei der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund derart wichtig sein, dass ein Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar wäre. Beurteilt wird die Wichtigkeit des Kündigungsgrundes von beiden Vertragsparteien in objektiver Berücksichtigung beiderseitiger Interessen.

Beispiele für eine fristlose Kündigung

Sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung können beispielsweise als Gründe für eine fristlose Kündigung genutzt werden. Auch Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dieser bereits ermahnt worden ist. Wird Ihr Arbeitsschutz auf Ihrer Arbeitsstelle gefährdet, so könnte auch dies ein Grund sein, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Kündigungsfristen im Minijob

Natürlich gibt es auch bei der Kündigung eines Minijobs Fristen, denen man unbedingt Beachtung schenken sollte. Die Kündigungsfrist Ihres Arbeitsverhältnisses können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Natürlich muss die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist eingehen.

Sollte in Ihrem Vertrag keine Frist angegeben sein, so gelten die Regelungen des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ (BGB). Die Kündigungsfrist des BGB beträgt vier Wochen. Gekündigt werden kann immer nur zur Mitte des Monats, also zum 15. oder aber zum Ende eines Monats. Hinzu kommt allerdings, dass sich die Kündigungsfrist verlängert, je länger man im Betrieb arbeitet. Nach zwei Jahren kann man nur noch zum Monatsende kündigen.

Nach fünf Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Schrittweise steigert sich die Kündigungsfrist mit der Zugehörigkeitslänge weiter, bis man nach einer 20-jährigen Zugehörigkeit schließlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten erreicht hat.

Wer noch in der Probezeit seines Minijobs ist (diese kann maximal 6 Monate betragen), der hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Es kann allerdings auch sein, dass Ihr Vertrag nach einem bestimmten Tarif abgeschlossen wurde. Das wiederum bedeutet, dass für Sie andere spezielle Fristen gelten können.

Alternative zur Kündigung

Ein Minijob-Arbeitsvertrag kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Eine solche Aufhebung kann unter Umständen sogar Vorteile für den Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber haben, verglichen mit einer normalen Kündigung. So lassen sich beispielsweise durch den Aufhebungsvertrag auch die Kündigungsfristen umgehen.

Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und kann daher natürlich auch in einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis zum Einsatz kommen. In dem Aufhebungsvertrag wird vereinbart, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis beendet wird. Zwar handelt es sich nicht um eine Kündigung, allerdings muss dafür auch nicht auf eine Kündigungsfrist geachtet werden. Das ist der große Vorteil. Auch der Kündigungsschutz entfällt durch einen Aufhebungsvertrag.

Natürlich gilt für den Aufhebungsvertrag auch, dass dieser in schriftlicher Form bestehen muss. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus.

Besonderheit: Kündigung für kurzfristige Minijobs

Eine Besonderheit ergibt sich bei den kurzfristigen Minijobs. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind bereits bei der Arbeitsvereinbarung auf einen kurzen Zeitraum befristet und enden zum vereinbartem Datum, das im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Normalerweise kann ein kurzfristiger Minijob auch nicht gekündigt werden. Es besteht allerdings dann eine Ausnahme, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag Erwähnung findet.

Tipps für den Fall der Kündigung

Sollte einem der eigene Arbeitsvertrag gekündigt werden, so sollte man rasch einen Experten in Sachen Arbeitsrecht hinzuziehen. Dieser kann Ihnen erklären, ob eventuell eine Kündigungsschutzklage Sinn machen würde. Denn dann kann man sich unter Umständen – zum Beispiel als Arbeitnehmer – eine satte Abfindung aushandeln.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

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