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Blieb bislang der Kinderwunsch bei verheirateten Paaren unerfüllt, so konnten sie sich über eine finanzielle Unterstützung vom Staat freuen. Mit sofortiger Wirkung veranlasste Familienministerin Manuela Schwesig eine Anpassung der Richtlinie an moderne Zeiten. Ab sofort werden Paare ohne Trauschein mit Blick auf den Kinderwunsch nicht mehr benachteiligt.

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Das Wunschkind in greifbare Nähe rücken lassen

Der Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches kann bei manchen Paaren ein besonders schwerer sein, und ist nur mit vielen Hindernissen und Geduld zu meistern. Oft scheint der Druck mit der Zeit immer größer zu werden. In einer Schwangerschaft um jeden Preis blockiert der dauerhaft gestressten Körper schnell.

In einem ausgeglichenen, starken und gesunden Körper hat Unfruchtbarkeit ganz automatisch keinen Platz mehr. Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft ist gleich um ein vielfaches höher, besteht ein gesunder Stoffwechsel und ein hormonelles Gleichgewicht.

Neue Förderung für unverheiratete Paare

Doch was ist, wenn der sanfte ganzheitliche Weg nicht der Erfüllung des Kinderwunsches dient, und es mit dem Baby einfach nicht klappen mag? Viele verheiratete Paare versuchten es nach einiger Zeit häufig mit einer künstlichen Befruchtung. Ab sofort können auch unverheiratete Paare in den Genuss der finanziellen Unterstützung kommen, wenn sie mit Hilfe der Reproduktionsmedizin schwanger werden wollen.

Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de hat recherchiert und herausgefunden, welche Kosten auf die Paare zukommt und wie viel davon Bund und Länder sowie die Kassen übernehmen.

Das Bundesfamilienministerium will die Zahl der Geburten nach oben treiben. Seit Januar 2016 werden nun auch unverheiratete Paare finanziell unterstützt werden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig änderte die Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ mit der Begründung: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch anders zu behandeln als Verheiratete. Deshalb öffne ich die Richtlinie, damit auch Paare, die ohne Trauschein leben, Unterstützung erhalten können“.

So viel kostet eine Kinderwunschhandlung

Die Kosten einer Kinderwunschhandlung sind nicht unerheblich. Durchschnittlich müssen die kinderlosen Paare mit rund 3.000 Euro rechnen. Ein Versuch kostet den Paaren etwa 2.000 Euro. Nicht selten sind drei bis vier Versuche notwendig, bis es zu einer erfolgreichen Befruchtung kommt und die Frau schwanger wird. 6.000 bis 10.000 Euro kommen da schnell zusammen.

Höhe des finanziellen Zuschusses

Die Höhe des finanziellen Zuschuss ist abhängig davon, ob Paare in nichtehelicher oder ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben. Das hat den Hintergrund, dass verheiratete Paare bei den ersten Versuchen die Hälfte der Gesamtkosten der Behandlung vorab von der Krankenversicherung erstattet bekommen.

Unverheiratete Paare erhalten künftig Zuwendungen für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils gewährt. Die Gelder stellt der Bund zur Verfügung. Vor Beginn der Behandlung ist die Beantragung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben notwendig.

Krankenkassen beteiligen sich nicht an Kosten nur für Verheiratete

Die Unterstützung für unverheiratete Kinderwunschpaare durch eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich durch den Bund und die Länder. Auf Unterstützung ihrer Krankenkasse können Paare ohne Trauschein hingegen nicht setzen.

Bildquelle: © vchalup – Fotolia.com

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