RenteVersicherung am

Mit einer Kur können Sie nach einer Krankheit oder Verletzung Ihre Leistungsfähigkeit wiederherstellen. Damit Ihr Antrag für eine Kur bewilligt wird, geben wir Ihnen ein paar Tipps, was Sie beachten sollten.

Überblick

  • Was ist eine Kur?
  • Rechtliche Grundlagen für einen Kurantrag
  • Für welche Art von Kur einen Kurantrag stellen?
  • Kurantrag und Anschlussheilbehandlung
  • Kurantrag stellen: Worauf kommt es an?
  • Den Kurantrag an die Rentenversicherung stellen
  • Prüfung des Kurantrags
  • Eine Kur ohne Kurantrag privat finanzieren
  • Kurantrag für einen bestimmten Kurort stellen
  • Dauer einer Kurbehandlung nach Kurantrag
  • Welche Kosten übernimmt die Rentenversicherung?
  • Formulare für den Kurantrag

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Was ist eine Kur?

Im Beamtendeutsch spricht man bei einer Kur auch von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Rehabilitationsmaßnahmen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft überwunden oder verhindert werden soll.

Eine klassische Kur findet an einen Ort statt, an dem besondere Bedingungen herrschen. Das können ein gutes Klima, mineralhaltige Quellen oder besonders viel Ruhe sein.

Jedes Jahr haben etwa eine Million Menschen die Voraussetzungen dafür eine Kur oder eine andere Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen.

Rechtliche Grundlagen für einen Kurantrag

Die einzelnen Rehabilitationsträger, also diejenigen, die eine Kur finanzieren, werden im Paragraf 6 des Sozialgesetzbuches IX angegeben. Die beiden größten Rehabilitationsträger sind dabei die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen. Wenn Sie es sich leisten können, ist es aber auch möglich eine Kur privat zu finanzieren.

Für welche Art von Kur einen Kurantrag stellen?

Streng genommen werden nur noch Nach- und Festigungskuren von der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert. Alle weiteren Kuren wurden durch die so genannten Rehabilitationsmaßnahmen ersetzt. Dabei hat sich der Schwerpunkt der Behandlung verschoben.

So sind neben reinen Rehabilitationsmaßnahmen auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen möglich. Da der Zweck einer Kur aber meist die Wiederherstellung der Arbeitskraft ist, kommt dafür in den meisten Fällen die Rentenversicherung auf. Wenn Sie nicht oder nicht mehr berufstätig sind, dann übernimmt diese Rolle Ihre Krankenkasse oder zum Beispiel auch die Arbeitsverwaltung.

Ihr Arzt entscheidet in Verbindung mit diesen Kostenträgern, welche Art von Maßnahme am sinnvollsten ist.

Kurantrag und Anschlussheilbehandlung

Eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Sie findet direkt nach einem Krankenhausaufenthalt statt. Besonders nach Operationen ist es notwendig oder sinnvoll, einen Patienten nicht nach Hause zu entlassen, sondern in eine spezielle Behandlungseinrichtung zu schicken.

Häufig muss diese Anschlussbehandlung innerhalb von zwei Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten werden. Das kann zu Problemen führen, wenn nicht genügend freie Plätze vorhanden sind oder man zu spät mit der Planung beginnt.

Sie sollten sich also frühzeitig um alle nötigen Genehmigungen und Reservierungen kümmern. In vielen Krankenhäusern gibt es Sozialarbeiter, die Ihnen bei der Organisation einer Anschlussheilbehandlung und dem Kurantrag helfen können.

Kurantrag stellen: Worauf kommt es an?

Für einen erfolgreichen Kurantrag muss ein begründeter Anspruch vorliegen. Die Anspruchsgründe sind gesetzlich geregelt. Darüber hinaus müssen Sie bestimmte Wartezeiten einhalten: Ambulante Kuren können alle drei Jahre, stationäre Kuren alle 4 Jahre beantragt werden.

Ärztlicher Befund: Der behandelnde Arzt stellt fest, ob ein Kuraufenthalt notwendig ist und wenn ja, ob dieser ambulant oder stationär sein sollte.

Den Kurantrag an die Rentenversicherung stellen

Den Kurantrag füllen Sie in der Regel zusammen mit dem Arzt oder einer von ihm beauftragten Person aus. Den ausgefüllten Antrag geben Sie dann bei dem Kostenträger ab, der für Sie zuständig ist. Wenn es mehrere Orte gibt, die für eine Kur zur Auswahl stehen, dann können Sie jetzt einen Wunsch angeben. Wichtig für einen erfolgreichen Kurantrag ist, dass der Arzt umfassend begründet, warum ein Kuraufenthalt notwendig ist.

Prüfung des Kurantrags

Je nachdem, welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist, prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen, ein Vertrags- oder Amtsarzt den Antrag auf Vollständigkeit und lässt Sie wissen, ob Sie zu einer Kur zugelassen werden. Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie zusammen mit Ihrem Arzt Widerspruch einlegen. Die Erfahrung zeigt, dass dabei große Aussichten auf Erfolg bestehen.

Eine Kur ohne Kurantrag privat finanzieren

Wenn Sie sich dazu entschließen die Kur privat zu bezahlen, dann können Sie trotzdem von der Rentenversicherung oder der Krankenkasse unterstützt werden.

Sie übernehmen dann die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung und bekommen bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen verschrieben. Diese werden nach den gültigen Heilmittelrichtlinien abgerechnet. Das bedeutet, dass 90 % der Kosten von der Kasse übernommen werden und Sie den Rest und die Rezeptgebühren zahlen.

Kurantrag für einen bestimmten Kurort stellen

Handelt es sich um eine ambulante Vorsorgeleistung, dann können Sie frei wählen, an welchem Kurort Sie behandelt werden wollen. Wenn es sich um eine stationäre Behandlung handelt, dann bekommen Sie eine Einrichtung vorgeschlagen.

Dauer einer Kurbehandlung nach Kurantrag

Egal ob Sie eine ambulante oder eine stationäre Behandlung beantragen: Die Dauer der Kur ist meist auf drei Wochen festgelegt. Nur wenn besonders schwere Umstände vorliegen, kann die Dauer verlängert werden.

Welche Kosten übernimmt die Rentenversicherung?

Wenn Sie den Kurantrag bewilligt bekommen haben, übernimmt die zuständige Kasse sämtliche Kosten, egal ob es eine ambulante oder eine stationäre Behandlung ist. Es bleibt aber eine Selbstkostenbeteiligung von 10 Euro pro Tag.

Handelt es sich um eine ambulante Vorsorgeleistung nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB V in einem anerkannten Kurort, werden alle Kurarzt-Kosten und 90 Prozent der Kosten für Kurmittel übernommen. Außerdem bekommen Sie einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Je nach Krankenkasse oder anderem Leistungsträger gibt es unterschiedliche Leistungsgrenzen für Erwachsene und Kinder.

Formulare für den Kurantrag

Ihr Arzt weiß, welche Formulare Sie ausfüllen müssen, um Ihren Antrag auf Kur bewilligt zu bekommen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, können Sie einen Blick auf die Internetseite der deutschen Rentenversicherung werfen (www.deutsche-rentenversicherung.de). Dort finden Sie alle Kuranträge und die erklärenden Informationen dazu zum Download.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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