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Die deutschen Unternehmen haben eine Reihe von Möglichkeiten auf konjunkturelle Veränderungen zu reagieren. Zu diesen gehört die Kurzarbeit. Dadurch kann die Arbeitszeit und so auch der Arbeitslohn verringert werden. Damit die Angestellten nicht plötzlich mit signifikant weniger Geld in der Tasche dastehen, bekommen sie von der Bundesagentur für Arbeit als Entgeltersatzleistung das Kurzarbeitergeld. Hier erfahren Sie, was Sie darüber wissen müssen.

Überblick

  • Was ist Kurzarbeit, die zu Kurzarbeitergeld führt?
  • Gründe für Kurzarbeitergeld
  • Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
  • Beantragen von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld: Höhe
  • Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
  • Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf andere Leistungen
  • Kurzarbeit für Qualifizierungen nutzen
  • Transferkurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld

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Was ist Kurzarbeit, die zu Kurzarbeitergeld führt?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit für die gesamte Belegschaft oder weite Teile davon reduzieren. Die Arbeitszeit kann dabei bis auf null fallen, wenn es nichts zu tun gibt.

Am häufigsten ist das der Fall, wenn es einen Rückgang bei den Aufträgen gibt, oder wenn Produktionsengpässe auftreten. Die individuellen Regelungen zur Kurzarbeit sind in den betreffenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen festgelegt.

Die Alternative zur Kurzarbeit wäre Arbeitskräfte zu entlassen und sie gegebenenfalls nach der Krise wieder einzustellen.

Gründe für Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Möglichkeit zu prüfen, was sinnvoller ist: dem Angestellten Kurzarbeitergeld auszuzahlen oder zu versuchen ihn an eine andere Firma zu vermitteln. Ein Unternehmen, das Kurzarbeit anordnet, kann sich deshalb nicht hundertprozentig sicher sein, dass es seine qualifizierten Mitarbeiter durch diese Maßnahme halten kann.

In vielen Fällen ist aber eine so große Zahl von Menschen betroffen, dass höchstens ein paar wenige woanders untergebracht werden könnten. Häufig betrifft die Flaute auch gleich eine ganze Branche, so dass die Vermittlungschancen ohnehin gering sind.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

In Deutschland ist der Anspruch auf Kurzarbeit rechtlich festgelegt. Sie kann dann veranlasst werden, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall auftritt. Um als erheblich zu gelten, muss er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbarem Ereignis fußen, aller Voraussicht nach vorübergehend sein und in einem Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten betreffen. Ihr Verdienstausfall muss bei mindestens 10 % des monatlichen Bruttoentgelts liegen.

Außerdem muss der Arbeitnehmer der Möglichkeit zur Kurzarbeit in seinem Arbeitsvertrag oder durch den Tarifvertrag zugestimmt haben.

Beantragen von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Erste Voraussetzung für Kurzarbeitergeld ist, dass die Bundesagentur für Arbeit vor Ort korrekt über die Situation informiert wird. Dafür muss sie über den Betriebsrat schriftlich benachrichtigt werden.

Kurzarbeitergeld: Höhe

Während der Zeit der Kurzarbeit bekommen Sie neben Ihrem reduzierten Lohn von Ihrem Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld über die Bundesagentur für Arbeit. Es gleicht 60 % der Differenz zu Ihrem eigentlichen, vollen Arbeitslohn aus. Wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist, dann haben Sie Anspruch auf ein höheres Kurzarbeitergeld von 67 Prozent.

Wenn Sie während der Kurzarbeits-Periode einen anderen Job annehmen, um sich etwas dazuzuverdienen, dann wird dieses Einkommen angerechnet. Sie erhalten also dementsprechend weniger Kurzarbeitergeld. Wenn diese Nebentätigkeit jedoch bereits zuvor bestanden hat, dann wirkt sich das nicht auf Ihr Kurzarbeitergeld aus. Bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen darüber, wie viel Kurzarbeitergeld Sie erwarten können.

Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit kann immer nur für 6 Monate angeordnet werden, wenn keine besonderen wirtschaftlichen Gründe vorliegen. Ist das der Fall, kann Kurzarbeit auch für 24 Monate eingesetzt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese besonderen wirtschaftlichen Gründe häufig als Argument angeführt und auch anerkannt wurden.

Die Regelung zur Dauer der Kurzarbeit wurde in den vergangenen Jahren immer wieder geändert, so dass zu vermuten ist, dass es auch in Zukunft Anpassungen geben wird.

Wird die Kurzarbeit für mindestens drei Monate unterbrochen, kann erneut die volle Bezugsdauer in Anspruch genommen werden.

Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf andere Leistungen

Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden auch für die Zeit der Kurzarbeit weiter bezahlt, es kann aber zu leichten Einschränkungen bei den Ansprüchen kommen. Auch die Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter, allerdings berechnet nach einem fiktiven Entgelt, das 80 % des normalen Bruttoentgelts entspricht. Diese Beiträge müssen ausschließlich vom Arbeitgeber übernommen werden.

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, kann aber Auswirkungen auf die Steuern haben, die gezahlt werden müssen, weil der Betrag in den Progressionsvorbehalt mit einfließt. Das bedeutet, dass Sie durch die Gesamtsumme Ihrer Einnahmen einen höheren Steuersatz haben können.

Kurzarbeit für Qualifizierungen nutzen

Da Sie durch das Kurzarbeitergeld abgesichert sind und die von Ihnen geforderte Arbeitsleistung bis auf null sinken kann, ist es möglich sich in diesem Zeitraum weiterzubilden.

Eine Fortbildung ist sogar eine Voraussetzung dafür, dass die Arbeitszeit ganz zurückgefahren wird. Seit 2008 haben auch die Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld die Möglichkeit sich in diesem Zeitraum mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zu qualifizieren.

Transferkurzarbeitergeld

Das Transferkurzarbeitergeld ist eine der beiden Sonderformen bei der Kurzarbeit. Es kann bei einer betrieblichen Umstrukturierung eingesetzt werden. Dafür müssen die betroffenen Arbeitnehmer in einer eigens organisierten Einheit zusammengefasst werden.

Dabei handelt es sich meistens um eine so genannte Transfergesellschaft. Hauptaufgabe dieser Gesellschaft ist es die Arbeitnehmer zu qualifizieren und weiterzuvermitteln. Die Angestellten haben dort keinen wirklichen Job mehr, weshalb man auch von Kurzarbeit Null spricht, da sich die Arbeitszeit für alle auf null Stunden reduziert.

Saison-Kurzarbeitergeld

In der Baubranche gehen die Aufträge in der kalten Jahreszeit regelmäßig zurück. Deshalb erhalten gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe, bei Dachdeckern, Gerüstbauern und Garten- und Landschaftsbauern Saison-Kurzarbeitgeld, wenn sie wegen schlechten Wetters nicht arbeiten können.

Untersuchungen zeigen, dass damit die Arbeitslosenquote in den betroffenen Firmen halbiert werden konnte. Damit fallen auch viel weniger Verwaltungsaufwand und die Unsicherheit eines Jobwechsels an.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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