Luca zu Tode geprügelt Stiefvater bekommt lebenslänglich
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Mönchengladbach: Nach insgesamt acht Monaten ist nun endlich das Urteil gefallen. Der angeklagte Stiefvater hatte den Sohn seiner Lebensgefährtin brutal geschlagen, getreten und schließlich erwürgt.

Mehrere Schläge und Tritte musste der kleine Luca von seinem Stiefvater einstecken. Diese hatten ihm bereits schwerste innere Verletzungen zugefügt. Doch damit nicht genug. Der Mann begann den Jungen zu würgen, bis dieser erstickte. Soweit die Überzeugung der Richter am Dienstag im entsprechenden Verfahren im Landgericht Mönchengladbach.

Nicht wegen Mordes angeklagt

Was genau der Mann dem Kind letztendlich alles angetan hatte, konnte im Nachhinein nicht mehr geklärt werden. Unvorstellbarer Weise verurteilte das Gericht den Täter jedoch nicht wegen Mord, sondern lediglich wegen Totschlags.

Die Mutter des Jungen, Amanda Z. (24), wurde ebenfalls verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, die Misshandlungen des Schutzbefohlenen durch ihre Untätigkeit zugelassen zu haben.

Das Gericht verurteilte sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Anstatt ihren Sohn vor den schrecklichen Qualen und Misshandlungen des Stiefvaters zu schützen, der den Sohn bereits zweimal massiv verletzt haben soll, soll sie untätig geblieben sein und nicht reagiert haben.

Auch das Jugendamt war in den Fall bereits eingeschaltet. Die Richter Beckers stellten fest, dass die junge Mutter ihren Mann hätte auf Abstand halten müssen.

Die Schuld des Täters konnte das Gericht anhand einer Reihe verschiedener Hinweise nachweisen. Dies war notwendig, da er sich im Rahmen des Verfahrens nicht zu den heftigen Vorwürfen geäußert hatte. Da die Verteidigung die Schuld des Stiefvaters nicht eindeutig nachgewiesen sah, plädierte sie auf Freispruch.

Gutachter konnte sadistische Neigung des Vaters nachweisen

Dank eines Gutachters konnte festgestellt werden, dass der Angeklagte tatsächlich eine sadistische Neigung besaß. Möglicherweise war diese dann dafür verantwortlich, dass der kleine Luca sterben musste. Was jedoch tatsächlich die Ursache für den Vorfall war, musste das Gericht am Ende der Verhandlungen offen lassen.

Bildquelle: © Andrey Burmakin – Fotolia.com

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