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Mönchengladbach: Während der Anklage werden etliche Gegenstände aufgezählt, die bei dem Eheunfall verwendet wurden. Kein Detail wurde dabei vom Staatsanwalt Benjamin Kluck ausgelassen. Der Angeklagte soll seine Frau sexuell missbraucht haben, als sie sich in einem alkoholisierten Zustand befand.

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Er rammte Gegenstände tief in ihren Körper

Die Aufzählungen und Erläuterungen des Staatsanwalts übersteigen jegliche Vorstellungskraft: Scheinbar konnte die Ehefrau des 68-jährigen Angeklagten die Spielereien nicht überleben – sie verblutete.

Nun sitzt ihr Ehemann wegen Mordes auf der Anklagebank. Seit Juni vergangenen Jahres soll er mit seiner Ehefrau zusammen gewesen sein. Davor ließ er sich einmal scheiden von einer Frau, mit der er bereits ein Kind hatte.

Anwalt des Angeklagten spricht von Liebe

„Selbst das entgleiste Sexualgeschehen ändert nichts daran, dass sie zusammenlebten und sich liebten“, wird der Anwalt von „tag24.de“ zitiert.

Was an dem Abend passierte

Der Abend begann mit einem Abend in der Kneipe. Das Paar war gemeinsam mit Freunden dort. Die 55-jährige Frau trank dabei so viel Tequila, dass sie irgendwann mit dem Barhocker überkippte. Eine spätere Blutprobe soll 3,79 Promille ergeben haben. Der Bruder der Frau sowie eine andere Person sollen später dabei geholfen haben, die Frau nach Hause zu bringen und ins Bett zu legen.

Mann versuchte seine Frau zu erregen

Als die Helfer wieder gingen, versuchte der Ehemann seine Frau zu erregen – laut Anklage jedoch ohne Erfolg. Anschließend missbrauchte er seine Frau mit diversen Gegenständen. Danach soll er sie sogar geschlagen haben.

Die Frau erlitt durch die Exzesse ihres Mannes zahlreiche Verletzungen wie Risse in Vagina und Darm. Sogar einen gebrochenen Wirbel konnten die Gerichtsmediziner feststellen.

Den Notarzt soll der Mann erst am nächsten Morgen verständigt haben. Als die Spurensicherung am Tatort eintraf, sicherte sie an Decke und Wänden jede Menge Blutspritzer.

Auch die Tochter der Frau nimmt nun am Gerichtsprozess teil. Sie soll als Nebenklägerin aussagen. Um die Tochter zu schützen, soll ihre Anwältin versucht haben, die Öffentlichkeit vom Gerichtsprozess auszuschließen. Der Richter stellte jedoch das öffentliche Interesse über das sogenannte „postmortale Persönlichkeitsrecht“.

Bei der Anklage ist die Tochter der Verstorbenen sichtlich am Boden zerstört. Sie wein und schluchzt vor sich hin, während der Angeklagte äußerlich unbeeindruckt dasitzt.

„Er hat keine Angst vor der Öffentlichkeit“, erklärte sein Anwalt. Zudem kündigte der Anwalt des Täters an, dass sein Mandant zunächst keine Informationen mehr preisgeben wird.

Bildquelle: © biker3 – Fotolia.com

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