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In diesem Artikel beschäftigen wir uns etwas genauer mit dem Thema Betreuungsgeld. Hier zeigen wir Ihnen, was genau das Betreuungsgeld war und warum es eingestellt wurde. Zusätzlich erhalten Sie interessante Informationen zu einer möglichen Fortsetzung des Betreuungsgeldes. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Achtung: Leider kein Betreuungsgeld mehr für die Betreuung Zuhause
  • Wie geht es nun für die Kinderbetreuung von Zuhause weiter?
  • Das Thema Betreuungsgeld geht in die nächste Runde
  • Betreuungsgeld stark umstritten
  • Bayern beschließt eigenes Betreuungsgeld
  • Wie wird das Betreuungsgeld steuerlich behandelt?
  • Wie kam es zum Betreuungsgeld?
  • Wer konnte das Betreuungsgeld bekommen?
  • Gut zu wissen
  • Allgemeine Informationen zum Betreuungsgeld
  • Der Staat unterstützt die Kinderbetreuung aus einem bestimmten Grund

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Achtung: Leider kein Betreuungsgeld mehr für die Betreuung Zuhause

Wer sein Kind von Zuhause aus betreut hat, konnte bislang das sogenannte Betreuungsgeld dafür bekommen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung nun in einem wichtigen Entscheid gekippt. Die Regelung ist damit nichtig geworden.

Am 21. Juli 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das Betreuungsgeld, das auch umgangssprachlich Herdprämie genannt wurde, als nichtig. Der Grund für diese Entscheidung war, dass dem Gesetzgeber, der das Gesetz gefällt hatte, die Gesetzgebungskompetenz für eben dieses Gesetz fehlte.

Wie geht es nun für die Kinderbetreuung von Zuhause weiter?

Nun zieht dieses Urteil natürlich einige weitreichenden Konsequenzen hinter sich, welche die Personen hart treffen, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen wollen:

  • 1. Familien können ab sofort keine Anträge mehr auf das Betreuungsgeld stellen
  • 2. Wer schon einen Antrag auf Betreuungsgeld gestellt hat und noch auf eine Bewilligung wartet, wird vermutlich keine Bewilligung mehr erhalten.

Allerdings gibt es auch noch diejenigen Personen, die nicht so hart getroffen werden:

  • 3. Wem der Antrag auf Betreuungsgeld bereits bewilligt wurde, kann aufatmen. Weiterhin kann dann nämlich das steuerfreie Betreuungsgeld bezogen werden.
  • 4. Und wer schon jede Menge Betreuungsgeld erhalten hat, muss dieses auch nicht mehr zurückzahlen.

Das Thema Betreuungsgeld geht in die nächste Runde

Noch ist das Thema Betreuungsgeld allerdings nicht komplett vom Tisch. Derzeit wird von den Parteien nämlich noch mächtig diskutiert, ob es ein Betreuungsgeld noch geben wird. Denn Fakt ist, dass der Beschluss lediglich von der falschen Stelle gefasst wurde.

Durch den gekippten Beschluss sind nun nämlich finanzielle Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro frei geworden. Was man mit diesem Geld anstellen kann, überprüfen und diskutieren zur Zeit die Parteien.

Betreuungsgeld stark umstritten

Seit dem 1. August 2013 kann das Betreuungsgeld von den Eltern beantragt werden. Allerdings ist diese Art der Förderung weiterhin stark umstritten, und zwar nicht nur in der Bevölkerung selbst, sondern auch in der Regierung.

Die Meinung der Befürworter: Die Befürworter des Betreuungsgeldes sind der Ansicht, dass die Förderung eine Angelegenheit der Gerechtigkeit sei. Es sei nur gerechtfertigt, dass Eltern, die sich in den ersten Jahren selbst um die Erziehung des Kindes kümmern wollten, eine entsprechende Entlohnung erhalten könnten.

Die Meinung der Gegner: Dann gibt es aber auch noch die Gegenseite. Sie beklagen, dass es gerade bei den ärmeren Bevölkerungsschichten zu falschen Motivationen aufgrund des Geldes geben könnte.

Die CSU ist nach wie vor die Partei, die sämtliche Vorwürfe und Einwände vehement abstreitet und bekämpft. Anfang April 2012 hatte Angela Merkel daher ein Machtwort als Kanzlerin gesprochen. Sie stehe mitsamt der Bundesregierung hinter dem Beschluss in Bezug auf die Betreuung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

Bayern beschließt eigenes Betreuungsgeld

Interessant ist, dass die Bayerische Staatsregierung bereits angekündigt hat, das Betreuungsgeld als eine eigene Landesleitung fortzuführen. Ähnliches wird auch in den Bundesländern Sachsen und Hessen diskutiert. Hier ist die Regierung ebenfalls am Überlegen, ob eine Art Betreuungsgeld auch weiterhin gezahlt werden soll.

Somit besteht noch Hoffnung für alle, die ihre Kinder alleine Zuhause betreuen und sich eine finanzielle Unterstützung erhoffen.

Wie wird das Betreuungsgeld steuerlich behandelt?

Grundsätzlich ist das Betreuungsgeld steuerfrei. Allerdings wird es – im Gegensatz zum Elterngeld – nicht im Progressionsvorbehalt eingezogen. Der Grund hierfür ist, dass es sich nicht um eine Lohnersatzleistung handelt und es auch nicht mit anderen Lohnersatzleistungen vergleichbar ist. Das Ziel des Betreuungsgeldes ist es nicht, entgangene Verdienste zu ersetzen, sondern sozialpolitische Zwecke zu verfolgen.

Wie kam es zum Betreuungsgeld?

Natürlich ist es auch immer interessant zu erfahren, wie es überhaupt zum Betreuungsgeld kam:

Am 1. August 2013 trat die Regelung in Kraft, dass Eltern einen rechtmäßigen Anspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihr Kind im Alter von zwei bis drei Jahren haben sollten. Eltern, die diesen Rechtsanspruch nicht nutzen wollten, sollten ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten können.

Den Sinn beschrieb das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend damals in etwa so:

Das Betreuungsgeld diene dem Zweck jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen. Gemeint war hier natürlich die Wahl darüber, ihr Kind zu einer öffentlichen Kinderbetreuungstätte zu übergeben oder selbst die Betreuung zu übernehmen. Das Betreuungsgeld sollte ferner die verbliebene Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zu,m dritten Lebensjahr schließen.

Wer konnte das Betreuungsgeld bekommen?

Damit man das Betreuungsgeld bekommen konnte, musste man einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.

Hier noch mal in Kurzform aufgelistet:

  • 1. Die wesentliche Voraussetzung für das Betreuungsgeld war, dass die Eltern für das Kind keine Leistung für die frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen – bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats.
  • 2. Eltern erhalten das Betreuungsgeld auch erst im Anschluss an die Elternzeit, für höchstens 22 Monate. Ab einem 15. Lebensmonat bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes.
  • 3. Gezahlt wird das Betreuungsgeld dann, wenn das Kind von Großeltern, Freunden, Verwandten oder Au-Pairs betreut wird. Auch bei einer privatfinanzierten Tagesmutter konnte das Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden.
  • 4. Nicht gezahlt wurde das Betreuungsgeld hingegen, wenn das Kind eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchte – also eine Kinderkrippe oder einen Tagespflegeplatz.

Gut zu wissen

In Deutschland werden Familien vom Staat mit dem monatlichen Kindergeld oder dem jährlichen Kinderfreibetrag gefördert. Dann gibt es noch die Möglichkeit, eine Menge anderer Kosten für das Kind von der Steuer abzusetzen. Zum Beispiel Kosten für die Schule oder für die Kinderbetreuung. Auch hierzu finden Sie auf heimarbeit.de jede Menge interessanter Artikel und Beiträge.
Allgemeine Informationen zum Betreuungsgeld

Bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gelten ein paar wichtige Regeln, die man als Elternteil unbedingt wissen sollte, wenn man Steuern sparen möchte:

So können die Kinderbetreuungskosten zum Beispiel nur geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das mach auch Sinn, denn schließlich kann ein Kind ab diesem Alter im prinzipiell schon auf sich selbst aufpassen.

Ausnahme: Keine Regel ohne Ausnahme – wenn das Kind wegen einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten, kann auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden.

Seit dem Jahr 2012 waren die Kosten der Kinderbetreuung übrigens einheitlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.

Der Staat unterstützt die Kinderbetreuung aus einem bestimmten Grund

Der Staat ist maßgeblich daran interessiert, dass wir jede Menge Nachwuchs produzieren. Schließlich baut das gesamte deutsche Sozialsystem darauf auf, dass es ein Gleichgewicht zwischen jungen und älteren Menschen gibt – zwischen arbeitenden und ruhenden.

Der arbeitende Teil der Bevölkerung zahlt Beiträge, die umverteilt werden an diejenigen, die zum Beispiel schon in Rente sind.Damit dieses Gleichgewicht auch in Zukunft noch funktionieren kann, muss es auch in einigen Jahren noch ein ähnliches Verhältnis von Beitragszahlern zu Empfängern geben, wie heute.

Das Problem ist allerdings, dass in der modernen Welt nicht mehr so viele Kinder geboren werden, wie vor einigen Jahrzehnten noch. Das liegt zum Beispiel daran, dass Männlein und Weiblein Karriere machen wollen, reisen wollen und leben wollen.

Für Nachwuchs ist in vielen Familien kaum noch Platz.Und das ist auch der Grund, weshalb der Staat das Kinderkriegen heute mehr fördern muss denn je. Sei es durch Zuschüsse, durch Vergünstigungen oder Steuersenkungen.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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