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Viele Eltern benötigen dringend finanzielle Hilfe, da Ihr Einkommen zu niedrig ist. Sie können sich Entlastung mit dem Kinderzuschlag sichern, damit das Existenzminimum für Ihre Kinder gewährleistet werden kann. Was genau aber ist Kinderzuschlag und wird es 2017 vielleicht mehr Kinderzuschlag geben? Fragen auf die der folgende Artikel Antworten liefert.

Übersicht

  • Das Kindergeld
  • Was ist Kinderzuschlag?
  • Wer genau gilt als Erziehungsberechtigter?
  • Welche Grundlagen müssen geschaffen sein?
  • Der Anreiz für Kinderzuschlag
  • Mehr Kinderzuschlag 2017?
  • Was wirkt sich bedarfsmindernd bei Kinderzuschlag aus?
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Wohngeld

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Das Kindergeld

Um mehr Kinderzuschlag 2017 erhalten zu können, müssen Sie eine dringende Voraussetzung erfüllen: Sie müssen im Bezug von Kindergeld stehen. Das Kindergeld wird vom Staat gezahlt und ist die Grundversorgung für Kinder, die in Deutschland leben. Kindergeld dient als steuerliche Ausgleichszahlung und soll das Existenzminimum für Kinder freistellen. Kindergeld erhält man nicht automatisch, wenn Sie Nachwuchs bekommen.

Sie müssen Kindergeld schriftlich beantragen. Diesen Antrag erhalten und reichen Sie bei der Familienkasse ein. Eine Institution, die meistens bei der zuständigen Arbeitsagentur ansässig ist. Bei der Beantragung müssen Sie die Geburtsurkunde als Lebensbescheinigung Ihres Kindes vorlegen. Seit 2016 bedarf es beim dem Kindergeldantrag auch der Steueridentifikationsnummer. Diese wird Ihrem Kind selbstständig vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Sie müssen Sie bitte gut aufbewahren.

Was ist Kinderzuschlag?

Wenn ein Erziehungsberechtigter mit seinem Erwerb für sich selbst sorgen kann, es aber zu wenig ist, um damit das Kind zu versorgen, hat er die Berechtigung, Kinderzuschlag und somit auch mehr Kinderzuschlag 2017 zu erhalten, sofern es erhöht wird.

Da ein bedürftiger Erziehungsberechtigter auf jeden Cent angewiesen ist, dient das Kindergeld als willkommene finanzielle Unterstützung. Genau wie Kindergeld müssen Sie auch den Kinderzuschlag schriftlich bei der Familienkasse beantragen. Das geschieht nicht automatisch. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag im Einzelnen haben, können Sie im Bundeskindergesetz nach den Antworten für diese Familienleistung schauen.

Wer genau gilt als Erziehungsberechtigter?

Wer auf mehr Kinderzuschlag 2017 hofft, muss der Erziehungsberechtigte des im Haushalt lebenden Kindes sein. Bei dem Begriff denkt man, es sei einer der Elternteile gemeint. Das stimmt auch.

Doch als Erziehungsberechtiger und somit auch berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag zu beantragen, sind weit mehr Personen, als nur die Eltern. Wenn Sie für die Pflege des Kindes aufkommen, die Erziehung übernehmen und die Betreuung des Kindes gewährleisten, können Sie auch als Adoptiveltern oder die Stiefeltern, bei denen das Kind lebt, Kinderzuschlag beantragen. Selbst die Großeltern sind dort inbegriffen und gelten dann als Erziehungsberechtigte.

Welche Grundlagen müssen geschaffen sein?

Die hauptsächliche Grundlage, um auch in den Genuss von mehr Kinderzuschlag 2017 zu kommen, ist der Bezug von Kindergeld. Das Kindergeld steht Erziehungsberechtigten mit einem geringen Einkommen zu.

Wenn Sie also als Alleinstehender ein Mindesteinkommen von 600 Euro aufweisen können oder als Elternpaar 900 Euro brutto im Monat verdienen, gelten Sie als Geringverdiener und bezugsberechtigt, sofern Sie die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Kindergeldzuschlag wird geleistet, um die Hilfebedürftigkeit im Sinne von Hartz IV zu vermeiden. Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag soll verhindern, dass Sie in den Leistungsbezug geraten.

Der Anreiz für Kinderzuschlag

Kinderzuschlag soll einen Erwerbsanreiz bieten. Damit Sie die Option erhalten, auch eventuell 2017 mehr Kinderzuschlag erhalten zu können, wird der Kinderzuschlag auch über den Mindestbedarf noch ausgezahlt. Hier allerdings nur anteilig. Das bedeutet, wenn Sie mit dem Mindestbedarf haushalten müssen, bekommen Sie den vollen Betrag an Kinderzuschlag zugewiesen.

Wenn Ihr Erwerb über dem Mindestbetrag liegt, erhalten Sie noch einen Teil des Kinderzuschlages. Der übersteigende Erwerbsbetrag wird nur zur Hälfte angerechnet. Die anteilige Auszahlung endet bei der festgelegten Höchstgrenze des Erwerbseinkommens. Ausgeschlossen hiervon sind Einkünfte aus privaten und öffentlichen Transfers, sowie aus Kapitaltransfers. Diese sind in voller Höhe anzurechnen. Die ALG II Bestimmungen sind richtungsweisend für die Höhe der Erwerbseinkünfte.

Was wirkt sich bedarfsmindernd beim Kinderzuschlag aus?

Alleinerziehende stehen oftmals vor einem finanziellen Fiasko. Ihnen würde mehr Kinderzuschlag 2017 sicherlich sehr helfen. Sie haben meistens das Problem, dass Sie noch zu Ehezeiten Ihren Beruf aufgegeben haben, damit sie sich um den Nachwuchs kümmern können.

Die Einbußen, die Sie hinnehmen müssen, um für die finanzielle Versorgung aufzukommen, sind erheblich. Für diesen Fall gelten deshalb, dass sich Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss mindernd auf die Kinderzahlungen auswirken.

Mehr Kinderzuschlag 2017?

Derzeitig beziehen Familien und Alleinerziehende, die als bedürftig gelten, Kindergeld in Höhe von 140 Euro. Zum 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag auf 160 Euro je Kind erhöht werden. Diese zwanzig Euro mehr sind ein Anfang, die Existenzsicherung von Erziehungsberechtigten und Ihren Kindern zu stützen. Doch gibt es nun für 2017 auch mehr Kinderzuschlag? Die Prognose sieht schlecht aus.

Durch die Erhöhung in 2016 und das kürzlich auf 190 Euro erhöhte Kindergeld für das erste und zweite Kind, soll die Deckung des durchschnittlichen Bedarfs eines Kindes gewährleistet sein.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Nutzen Sie auf alle Fälle Ihre Berechtigung, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhalten, egal ob es mehr Kinderzuschuss 2017 geben wird oder nicht. Sie können bei diesem Paket ausreichende Hilfen in Form von Sach- und Geldleistungen beanspruchen.

Das Angebot für Leistung zur Bildung und Teilhabe umfasst unter anderem:

  • Lernförderung
  • Eintägige Schul- und Kitafahrten
  • Mehrtägige Schul- und Kitafahrten
  • Schulbeförderung von Schülern zur Schule

Zusätzlich können Sie jährlich 100 Euro für Schulbedarf einstreichen oder eine Vereinsmitgliedschaft mit 10 Euro monatlich unterstützt wissen. Ansonsten hilft auch die Zahlung für das tägliche gemeinschaftliche Mittagessen, das in der Schule und in der Kita bezuschusst wird.

Wohngeld

Wenn Sie die Berechtigung haben Kinderzuschlag zu beziehen, können Sie auf mehr Kinderzuschlag für 2017 trotzdem hoffen. Auf Wohngeld müssen Sie aber meistens nicht hoffen, das steht Ihnen ebenfalls zu. Lesen Sie die Bedingungen nach, die beispielsweise in unserem Portal zu Wohngeld hinterlegt sind und nutzen Sie die finanzielle Hilfe ebenfalls.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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