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Der Norddeutsche Rundfunk informiert aktuell über einen legalen Trick, die gesetzliche Rente aufzustocken. Tatsächlich könnte dieser Trick sogar „lukrativer“ sein als die private Altersvorsorge, für die Versicherte aktuell nur wenig Rendite erhalten. Wir verraten, wie es funktioniert!

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Private Altersvorsorge lohnt sich nicht mehr?

Private Rentenpolicen oder gar Sparbücher bringen heutzutage so gut wie keine Zinsen mehr ein. Die Rendite liegt aktuell bei rund 2 % der privaten Rentenversicherer, die der gesetzlichen liegt hingegen bei 3 %. Also lohnt es sich einfach bei der gesetzlichen Rente zuzuzahlen, anstelle in private Rentenversicherungen zu investieren.

Seit 2017 Zuzahlung ab 50 Jahre möglich

Rentenexperte Werner Siepe erklärt den Trick wie folgt: Für 30 Euro mehr Rente muss der Versicherte rund 6.800 Euro einzahlen. Bei privaten Rentenpolicen würde man für 30 Euro mehr Rente rund 10.000 Euro zahlen – also 3.200 Euro mehr. Da lohnt es sich also, lieber in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Allerdings ist dies nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Erst ab 50 Jahre darf man bei der Rente draufzahlen. Immerhin: Im letzten Jahr galt diese Regelung ab 55 Jahre.

Als Langzeitinvestition nicht möglich

Da ein Mindestalter vorgesehen ist, kann der Trick bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht für 30 Jahre und mehr genutzt werden. Aber für die letzten zehn oder 15 Jahre vor der Rente lohnt sich die Zuzahlung dann doch. Insbesondere in sehr zinsniedrigen Zeiten.

Flexi-Rente macht es möglich

Tatsächlich tricksen Versicherte die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus, wenn sie Beiträge zuzahlen, sondern die in 2017 eingeführte Flexi-Rente macht es möglich. Es soll Menschen möglich sein, sich früher und deutlich flexibler um ihren Ausstieg aus dem Arbeitsleben zu kümmern. Gleichzeitig sollen sich die finanziellen Einbußen reduzieren, wenn man frühzeitig in Rente geht.

Die Zuzahlung ist daher auch ein gutes Mittel für Erwerbstätige, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, aber keine Rentenabschläge hinnehmen wollen. Sie können dann einfach, ab 50 Jahre, den Betrag zahlen, den sie gezahlt hätten, wenn sie regulär bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Die Zuzahlung ist auch in Raten möglich.

Was Versicherte jetzt machen sollten!

Möchten Sie diesen Trick umsetzen, sollten Sie bei der Rentenversicherung angeben, mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und um die Berechnung des Ausgleichsbetrages bitten. „Sie brauchen dabei nicht zu erwähnen, dass Sie eventuell nachher etwas ganz anderes machen wollen“, so Siepe gegenüber der ARD. Der Versicherte erhält dann von der Rentenversicherung die Abschläge und den Betrag, der auf einmal zu zahlen wäre, um die Abschläge bei vorzeitiger Rente zu vermeiden.

Zu beachten ist aber, dass erst ab Juli diesen Jahres 50-Jährige zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung investieren dürfen. Bis dahin gilt die Regelung nur für 55-Jährige und plus.

Bildquelle: © Siam – Fotolia.com

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