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Sind Sie alleinerziehend und bekommen Arbeitslosengeld II? Dann gilt für Sie der so genannte Mehrbedarf. Wir fassen für Sie zusammen, was das ist und wie Sie alle Vorteile des Mehrbedarfs nutzen können. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie keine finanziellen Einbußen erleiden.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das Arbeitslosengeld II

Wenn Sie regelmäßig in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt haben, dann bekommen Sie für den Fall, dass Sie arbeitslos werden, zunächst einmal Arbeitslosengeld.

Dessen Höhe hängt davon ab, wie viel Sie während Ihres Berufslebens verdient haben. In der Regel wird das Durchschnittseinkommen des vergangenen Jahres herangezogen. Danach bekommen Sie nur noch einen Betrag, mit dem Sie die wichtigsten Ausgaben decken können. Man spricht dann vom Arbeitslosengeld II oder von Harz IV.

Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II

In bestimmten Fällen ist davon auszugehen, dass Sie mehr Geld benötigen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine chronische Krankheit haben oder alleinerziehend sind. Zusätzlich stellt der Staat Mittel für bestimmte einmalige Ausgaben bereit, zum Beispiel wenn Sie umziehen, oder eine Grundausstattung an Möbeln und Kleidung brauchen.

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem Regelbedarf und beträgt je nach den Voraussetzungen und dem Alter des Kindes 12 Prozent bis 60 Prozent davon.

Voraussetzungen für den Alleinerziehendenzuschlag

damit Sie einen Alleinerziehendenzuschlag bekommen, müssen Sie:

  • mit einem minderjährigen Kind zusammenleben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein leibliches Kind oder um ein Pflegekind handelt.
  • der alleinige Versorger des Kindes sein
  • die alleinige Verantwortung für das Kind haben
  • Wenn jemand mit Ihnen zusammen wohnt, wird es schwierig nachzuweisen, dass Sie allein die Verantwortung tragen und auch allein alle Ausgaben für das Kind tragen.

Geringfügige Hilfe

Etwas anderes ist es, wenn Sie nur geringfügige Hilfe bei der Erziehung Ihres Kindes haben. Ein Babysitter oder die Großeltern, die ab und zu auf das Kind aufpassen sind zum Beispiel kein Problem. Sie sollten aber für den Fall der Fälle alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, damit Ihnen der Nachweis leichter fällt.

Aufgeteilter Alleinerziehendenzuschlag

In der Regel lebt das Kind bei der Mutter. Es kann aber auch sein, dass der Vater es nicht nur am Wochenende zu Gesicht bekommt sondern sich die Erziehung zu etwa gleichen Teilen mit der Mutter teilt. In diesem Fall wird auch das Geld zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Der Aufwand ist in diesem Fall aber relativ hoch, so dass man dieses Modell nur sehr selten findet.

Weitere Personen im Haushalt

Für den Alleinerziehendenzuschlag kommt es nur darauf an, wer sich um die Erziehung des Kindes kümmert. Selbst wenn die Mutter mit vielen anderen zusammen in einer WG lebt, kann sie den Alleinerziehendenzuschlag bekommen. Auch in diesem Fall ist es gut, wenn Sie nachweisen können, dass sich keiner der anderen Mitbewohner dauerhaft um das Kind kümmert.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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