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Ein aus Rumänien stammender Obdachloser soll aufgrund wiederholter Missachtung von Räumungsbescheiden und Aufforderungen, gemeinsam mit anderen, seinen Platz in der Amsinckstraße in Hamburg zu räumen, welcher als Sammelplatz für Obdachlose derselben Herkunft gilt.

450 Euro Strafe für Obdachlosen

Der Platz gehört jedoch offiziell der Bahn, welcher die Anwesenheit der Menschen dort ein Dorn im Auge ist, da diese viel zu nah an den Gleisen lebten. Daher wurde gegen diese Strafanzeige gestellt, nachdem wiederholt mündliche und schriftliche Aufforderungen missachtet worden waren.

Einer der Obdachlosen soll nun eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen. Dieser bezieht täglich durch den Verkauf der hiesigen „Obachlosen“-Zeitung Hinz&Kunzt und seine Einkünfte durch Betteln etwa 15 Euro pro Tag, weshalb die hohe Strafe gerechtfertigt sein soll. Mit diesem Geld unterstützt der Mann jedoch auch seine Familie, was hier nicht einbezogen wurde.

Eine Anwältin hat nun vor, im Namen des Obdachlosen vor Gericht zu treten und das Urteil anzufechten.

Bildquelle: © Roman Bodnarchuk – Fotolia.com

 

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