BehinderungNewsRecht am

Menschen mit Behinderung bekommen oft staatliche finanzielle Unterstützung zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes. Sollten sie eines Tages erben, kassiert der Staat das Erbe, um es für die monatlichen Unterhaltszahlungen zu verwenden. Müssen sie sich das gefallen lassen?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Menschen mit Behinderung: Was passiert, wenn sie erben?

Unter den Menschen mit einer Behinderung gibt es beim Erben eine Zweiklassengesellschaft. Diejenigen unter ihnen, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren, dürfen ihr Erbe behalten, sofern sie nicht Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Anders sieht es bei Menschen aus, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung für ihren Lebensunterhalt staatliche Leistungen erhalten. Bei ihnen zieht der Start das komplette Erbe ein und verwendet es für die monatlichen Unterhaltszahlungen. Ist das gerecht?

Fachkundiger Rat gefragt

Geltende Gesetze und persönliches Gerechtigkeitsempfinden stimmen gelegentlich nicht überein. Da fragt sich mancher: „Darf das wirklich wahr sein?“ Oft genug stellt sich dann heraus, dass die Gesetzeslage schwer nachvollziehbare Entscheidungen untermauert. Trotzdem sollte niemand von vornherein klein beigeben. Selbst behördliche Anordnungen können angreifbar sein.

Statt nun aber in einen persönlichen Kleinkrieg gegen den Staat zu ziehen, sollten mit einer Erbschaft bedachte Menschen mit Behinderung und staatlichen Hilfen zum Lebensunterhalt juristischen Rat einholen.

Hilfe bei einem kniffligen Problem

Der Katholische Verein für soziale Dienste (SKM) betreut und berät Menschen, die wegen ihrer Behinderung viele Alltagsangelegenheiten nicht mehr selber bewältigen. Die Hilfsorganisation aus Schopfheim im Landkreis Lörrach veranstaltet in ihrer Region regelmäßig Info-Abende. Wer zu weit entfernt wohnt, um die Veranstaltungen zu besuchen, profitiert trotzdem vom Inhalt der Beratungen.

So referierte gerade die Rechtsanwältin Karin Schwarz-Marty an einem Informationsabend über eine Lösung des Problems, dass Menschen mit Behinderungen und staatlichen Unterhaltsleistungen ihre Erbschaften dem Staat überlassen müssen. Die Rechtsanwältin konnte in dieser Sache hiervon Betroffenen Mut machen.

Warum Menschen mit Behinderung doppelt gehandicapt sind

Menschen mit Behinderung tragen ein doppeltes Handicap, wenn sie vom Staat Unterhaltsleistungen erhalten. Mit ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung benötigen sie auch Leistungen, die Krankenkassen nicht übernehmen. Das reißt bereits ein Loch in die Haushaltskasse.

Vieles, was sich gesunde Menschen selbstverständlich leisten, wie Urlaub oder Weiterbildungen, muss sich diese Personengruppe verkneifen. Eine Erbschaft könnte ihnen – wie allen anderen – ein paar zusätzliche Wünsche erfüllen und die Lebensqualität steigern. Doch bleiben sie hiervon ausgeschlossen.

Überzeugende Lösung

Rechtsanwältin Karin Schwarz-Marty rät dringend davon ab, ein Testament allein aufzustellen, sondern hierfür einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen. Es genüge nicht, einfach ein Behindertentestament aufzustellen. „Es kommt auf jede Formulierung an, um einen Schutz vor dem Sozialamt zu erreichen“, erklärt sie.

Sie empfiehlt das Einsetzen eines Vorerbes durch einen bestellten Testamentsvollstrecker sowie das Benennen eines Nacherben. Dann kann auch ein Mensch mit Behinderung in den Genuss seines Erbes kommen. Das Behindertentestament muss die Klausel enthalten, dass es nicht für Kosten der gesetzlichen Betreuung herangezogen werden darf.

Der Testamentsvollstrecker wird für die gesamte Lebensdauer des Erben bestellt. Über eine Verwaltungsanordnung kann bestimmt werden, wofür das Erbe verwendet wird: beispielsweise Weihnachten, Geburtstag, Reisen oder Restaurantbesuche.

Lektüre-Tipp

Sehr zu empfehlen ist die Broschüre „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ der Autoren Katja Kruse und Günther Hoffmann, herausgegeben vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

Bildquelle: © Jenny Sturm – Fotolia.com

4 Bewertungen
2.75 / 55 4