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Die Miet-Nebenkosten können im besten Fall eine Rückzahlung bedeuten. Oftmals aber droht den Mietern eine Nachzahlung, dann ist es gut zu wissen, was zu beachten ist.

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Übersicht

  • Was genau meint der Volksmund mit den Nebenkosten?
  • Welche Betriebskosten zählen zu den Nebenkosten?
  • Die Nebenkostenvorauszahlung
  • Der Abrechnungszeitraum
  • Die Fristen
  • Die Fristen für Einwendungen
  • Die Zahlungspflicht
  • Die Belege einsehen
  • Die Nebenkostenabrechnung verstehen

Was genau meint der Volksmund mit den Nebenkosten?

Der Volksmund spricht allgemein von den Nebenkosten und meint damit die Betriebskosten. Das sind die laufenden Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können.

Die wirklichen Nebenkosten sind genau genommen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die der Vermieter nur bedingt auf den Mieter umlegen kann, wenn sie mit einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag verankert sind.

Welche Betriebskosten zählen zu den Nebenkosten?

Damit Sie wissen, um welche Kosten es sich bei Ihrer Nebenkostennachzahlung handelt, hier ein Überblick:

  • Grundsteuer
  • Aufzug
  • Entwässerung
  • Wasserversorgung
  • Müllbeseitigung und Straßenreinigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Gemeinschaftsantenne
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Einrichtungen für die Wäsche/maschinelle Wäscheeinrichtung
  • Eis- und Schneebeseitigung/Winterdienst
  • Hauswart
  • Sonstige Betriebskosten
  • Neue Betriebskosten

Die Nebenkostenvorauszahlung

Die Nebenkostenvorauszahlung bedeutet, der Mieter zahlt eine Nettokaltmiete mit einer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung. In diesem Fall ist der Vermieter zur Nebenostenabrechnung verpflichtet. Wenn die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbrauch nicht abdecken, kommt eine Nachzahlung der Miet-Nebenkosten auf den Mieter zu.

Der Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung sind zwölf Monate. Hier gilt das Kalenderjahr oder eine vorgegebene Zeitspanne innerhalb eines Kalenderjahres.

Die Fristen

Wenn Ihnen eine Nachzahlung für die Nebenkosten droht, ist die Frist an die sich der Vermieter halten muss wichtig. Versäumt der Vermieter die Frist, innerhalb zwölf Monaten die Nebenkostenabrechnung zu stellen, ist der Mieter nicht verpflichtet, eventuelle Nachzahlungen, die diesen Zeitraum betreffen, zu leisten.

Die Frist für Einwendungen

Wenn Sie bei den Miet-Nebenkosten eine Nachzahlung leisten müssen, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Einwand gegen die Nebenkostenabrechnung erheben.

Die Zahlungspflicht

Sie haben eine Zahlungspflicht für die Miet-Nebenkosten als Nachzahlung wenn:

  • ein Nachforderungsanspruch seitens des Vermieters besteht
  • die Angaben rechnerisch und inhaltlich korrekt sind
  • der Mieter von der Darstellung her die Nebenkostenabrechnung her nachvollziehen kann

Die Nachzahlung für die Miet-Nebenkosten ist innerhalb von 30 Tagen fällig. In dieser Zeit sollten Sie die Nebenkostenabrechnung überprüfen.

Die Belege einsehen

Sie haben als Mieter das Recht, die Belege, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind, einzusehen. Der Vermieter muss zur Überprüfung nach Aufforderung die erforderlichen Originalbelege mit Originalrechnungen vorzulegen. Diese können Sie vor Ort beim Vermieter sichten oder als Kopie ausgehändigt bekommen.

Wenn Sie bei den Miet-Nebenkosten eine Nachzahlung leisten müssen, die strittig ist, sollten Sie zu den Terminen der Belegsichtung einen Zeugen mitnehmen.

Die Nebenkostenabrechnung verstehen

Der Verteilerschlüssel muss in der Abrechnung angegeben und erläutert sein, damit eine Nebenkostenabrechnung verständlich ist. Eine Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Nebenkostenabrechnung.

Zusätzlich müssen die geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt werden.

Bildquelle: © ghazii – Fotolia.com

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