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Mit 90 Prozent kann der überwiegende Anteil der Alleinerziehenden trotz eines Vollzeitjobs nicht über die Runden kommen, wenn sie den Mindestlohn verdienen. Viele der Alleinerziehenden müssen staatliche Hilfemaßnahmen beantragen: Sie beziehen ergänzend Hartz IV.

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Mindestlohn reicht nicht zum Leben

Von einem Vollzeitjob mit Mindestlohn kann der Großteil der Alleinerziehenden mit einem Kind nicht leben. Zu diesem Schluss kam die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion. Dies berichtete die „Rheinische Post“. Das Einkommen reiche demnach nicht aus, um die Lebenshaltungs- und Wohnkosten zu decken.

In der Berechnung wurden Steuern, Abgaben, Freibeträge sowie Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Auf diese Weise bleiben bei einem Alleinerziehenden mit einem Bruttoeinkommen von 1.444 Euro noch 339 Euro für die Kosten von Wohnung und Heizung übrig.

Bei fast 90 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden mit einem Kind lägen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten allerdings höher.

„Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie ein D ach über dem Kopf nicht bezahlen“, erklärte der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Klaus Ernst.

Nun fordert er einen „Mindestlohn von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen“.

1,18 Millionen Erwerbstätige sind auf Zuschüsse angewiesen

Auch für Singles in Vollzeit ist das Leben mit dem Mindestlohn trotz Vollzeitjob kein Zuckerschlecken. Laut der Zeitung sollen selbst sie ihren Lebensunterhalt kaum oder gar nicht aus eigener Kraft bestreiten können, sofern sie Vollzeit arbeiten und den Mindestlohn beziehen.

Anhand diverser Berechnungen konnte gezeigt werden, dass bei einem Bruttoeinkommen von 1.444 Euro nur noch 368 Euro für Wohnen und Heizen übrigen bleiben. Bei 39 Prozent der Bedarfsgemeinschaften von Singles erkennen demnach die Behörden höhere Wohnkosten an.

Insbesondere sind von diesem Trauerspiel flächendeckend Hessen, Berlin und Hamburg sowie 46 weitere Städte und Kreise betroffen.

Nach Angaben der Bundesregierung leben in Deutschland derzeit 1,18 Millionen Menschen, die ergänzende Leistungen für Erwerbstätige benötigen. Hierunter fallen auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind.

Bildquelle: © AntonioDiaz – Fotolia.com

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