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Eine aktuelle Studie zeigt nun: Viele Minijobber erhalten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, sondern verdienen oftmals weniger als 8,50 Euro in der Stunde.

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Mindestlohn gilt auch für Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte im sogenannten Niedriglohnsektor – also für Minijobber. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat nun herausgefunden, dass in 2015 etwa die Hälfte der Minijobber weniger als damals noch 8,50 Euro brutto in der Stunde erhielten und damit unter dem Mindestlohn bezahlt wurden, zu dem Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind.

Viele Arbeitgeber missachten das Mindestlohngesetz

Gegenüber der „Süddeutschen“ gaben die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert an: „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben.“ Besonders bedenklich sei, dass die Stundenlöhne teilweise sogar sehr niedrig waren. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto erhielt.

Drei Euro weniger als ihnen gesetzlich zustanden. Als Fazit fordert die Stiftung eine Erhöhung des Mindestlohns – auf mindestens 9,50 Euro. Dieser wurde erst zum Jahreswechsel 2016/2017 auf 8,84 Euro angehoben.

Schürt das die Zweifel am Mindestlohn?

Die Ergebnisse der Umfrage, für die 27.000 Menschen im ersten Schritt und 13.000 Menschen im zweiten befragt wurden, werfen kein gutes Licht auf den Mindestlohn, der wenige Jahre nach Einführung stark kritisiert wird. Das am Montag veröffentlichte Papier wurde unter anderem von der Linken und den Grünen dazu genutzt, die Debatte um den Mindestlohn neu zu entfachen.

Die Studie sei laut den Linken ein Beweis für einen „Betrug“, unterstützt von staatlich subventionierter „Ausbeutung“. Die Gründen forderten aufgrund des „skandalösen“ Befunds härtere Kontrollen in Betrieben und Unternehmen.

Statistisches Bundesamt veröffentlichte abweichende Zahlen

Zu beachten ist jedoch, dass die Hans-Böckler-Stiftung als „gewerkschaftsnah“ gilt und die Ergebnisse auf einer allgemeinen Haushaltsbefragung basieren. Weiterhin beziehen sich die Zahlen lediglich auf das Frühjahr 2015 – also wenige Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Weiterhin weichen die veröffentlichen Zahlen stark von jenen ab, die das Statistische Bundesamt vorlegte.

Nach Anhaben der Hans-Böckler-Stiftung seien 48,5 % der Minijobber unterbezahlt. Tatsächlich waren es jedoch nur 13 %, wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Die Hans-Böckler-Stiftung hatte einfach alle Minijobber berücksichtigt – also auch Rentner und Studenten. Für seine Erhebung hatte das Statistische Bundesamt eine Befragung unter 70.000 Beschäftigten in 6.000 Betrieben durchgeführt. Warum die Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung von diesen so stark abweichen, wird nicht erklärt.

Studie befeuert das Wahljahr 2017

Im September steht die Bundestagswahl an und die Ergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung könnten so manchem Politiker den Wahlkampf erleichtern. Der frisch gewählte SPD-Kanzlerkandiat Martin Schulz hatte am Sonntag im ARD-Fernsehen erklärt, die Mindestlohnhöhe künftig in den Koalitionsverhandlungen festzulegen und nicht wie bisher durch die Mindestlohnkommission.

Bildquelle: © Wolfilser – Fotolia.com

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