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Unheimlich begehrt in Deutschland: Die Minijobs. Nahezu abgabefrei kann man sich bis zu 450 Euro pro Monat dazu verdienen. Wir haben in diesem Artikel 10 äußerst wissenswerte Dinge zum Thema Minijob zusammengetragen – für alle, die noch mit dem Gedanken spielen einen Minijob anzunehmen, und natürlich auch für diejenigen, die bereits einem Minijob nachgehen.

1. Was genau ist ein Minijob?

Ein Minijob beschreibt ein ganz besonderes Angestelltenverhältnis: Wer einem Minijob nachgeht, der kann pro Monat 450 Euro verdienen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Zwar ist man neuerdings von Anfang an grundsätzlich rentenversichert innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, doch wer dem schriftlich widerspricht, der kann sich von dieser Pflicht befreien. Dadurch erspart man sich die Abgabe an die gesetzliche Rentenversicherung. Einem Minijob kann man auch neben der Hauptbeschäftigung nachgehen. Früher gab es noch eine wöchentliche Arbeitsgrenze von 15 Stunden, die nun allerdings aufgehoben worden ist. Die besten Minijobs finden Sie hier

2. Welche Nebenjobs kann man als Minijob ausüben?

Ein Minijob ist einzig und allein über den Verdienst definiert, der bei maximal 450 Euro pro Monat liegen darf. Dabei ist es absolut egal, aus welcher Tätigkeit das Gehalt stammt. Beliebte Minijobs sind beispielsweise das Kellnern, das Austragen von Zeitungen oder aber auch die Betreuung von Kindern. Die besten 10 Minijobs von zu Hause aus finden Sie hier

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3. Muss ein Minijob angemeldet werden?

Absolut ja! Für die Anmeldung ist die sogenannte Bundesknappschaft zuständig. Sie übernimmt auch den Einzug der Sozialversicherungsabgaben sowie des Pauschalsteuerbeitrags, den der Arbeitgeber für den Minijobber bezahlt. Die Anmeldung führt allerdings der Arbeitgeber selbst durch.

4. Welche Abgaben fallen im Minijob an?

Als Arbeitnehmer im Minijob muss man weder Sozialversicherungsabgaben leisten noch Steuern zahlen. Lediglich der Arbeitgeber muss in der Regel einen Beitrag leisten, der 25 Prozent des Verdienstes entspricht. Dieser Beitrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 12 Prozent Rentenbeitrag, 11 Prozent Krankenkassenbeitrag, 2 Prozent Steuern.

Sind in einem Betrieb weniger als 30 Angestellte tätig, so muss für jeden Minijobber zusätzlich eine Abgabe von 1,3 Prozent des Lohns geleistet werden, als Lohnfortzahlung bei Krankheit und Schwangerschaft.

5. Hat man durch den Minijob Anspruch auf Rente?

Ja, den hat man. Allerdings einen nur sehr geringen. Das liegt daran, dass man nur sehr wenig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Allerdings kann man seinen Beitrag zur Rentenversicherung aufstocken. In diesem Fall muss man die Differenz zum allgemeinen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 7,5 Prozent selbst zahlen.

6. Wie viele Minijobs darf man haben?

Die Anzahl der Beschäftigungen spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass man in Summe die 450-Euro-Grenze wahrnimmt und nicht drüber rutscht.

7. Besonderheit: Minijobs in privaten Haushalten

Bei den Minijobs gibt es auch einige Ausnahmefälle: Bei Minijobs in Privathaushalten führt der Arbeitgeber nur 12 Prozent der Lohnhöhe an den Staat ab. Das bedeutet, dass 5 Prozent für Rentenversicherung und 5 Prozent für Krankenversicherung sowie 2 Prozent an steuern getragen werden. Minijobs in privaten Haushalten sind beispielsweise Gartenarbeiten, Raumpflege oder auch Kinderbetreuung.

8. Hat man als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld?

Tatsächlich sichert eine gesetzliche Umlage dem Minijobber auch eine Lohnfortzahlung bei Krankheit und bei der Schwangerschaft. Genauso wie Vollzeitangestellte haben Minijobber einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Allerdings darf dadurch die durchschnittliche Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten werden.

Auch der Urlaubsanspruch ist bei Minijobbern erhalten geblieben. Ihnen steht Urlaub anteilig zu einem Vollzeitbeschäftigten zu. Je nach dem, wie viel man gearbeitet hat.

9. Was passiert, wenn man mehr als 450 Euro pro Monat verdient?

Verdient man mehr als 450 Euro pro Monat, so rutscht man aus der Minijobbeschäftigung in die sogenannte Gleitzone. Man ist dann innerhalb eines Midijobs tätig, also der Mitte zwischen Minijob und Vollzeitjob. Hier muss man Steuern zahlen und Sozialversicherungsabgaben leisten.

10. Besonderheiten, auf die man unbedingt achten sollte

Für einige Personen gelten einige Besonderheiten:

  • Praktikanten
  • Arbeitslose
  • Rentner
  • Sozialhilfeempfänger
  • Studenten
  • Ausbilder und Übungsleiter

Sofern Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sollten Sie sich unbedingt mit einem speziellen Artikel auf Ihre Berufsgruppe bezogen auseinandersetzen.

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