Minijob am

Bei einigen Tätigkeiten kommt man nicht drum herum, ein Gewerbe anzumelden und sich selbstständig zu machen. Doch das kann ungeahnte Vorteile mit sich bringen! Wer selbstständig ist, kann beispielsweise auch in einem Minijob-ähnlichen Arbeitsumfang tätig sein. Das und viele weitere wichtige Vorteile einer Selbstständigkeit im Minijob möchten wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen.

Minijobs in Deutschland: So beliebt wie nie zuvor

Minijobs (oder auch 450-Euro-Jobs genannt) sind eine wunderbare Möglichkeit, um sich neben dem Hauptjob, der Schule, dem Studium oder auch einfach so etwas Geld dazuzuverdienen. Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen beträgt 450 Euro pro Monat. Und das Besondere an dieser Regelung ist, dass man bei einem regelmäßigen Verdienst bis zu dieser Grenze abgabefrei Geld verdienen kann. Sozialversicherungsabgaben und Steuern zahlt man nämlich erst dann, wenn man mehr als 450 Euro pro Monat verdient. Allerdings gilt diese Regelung nur für Angestelltenverhältnisse – sprich dann, wenn Sie einen Arbeitgeber haben, der die Abgaben für Sie übernimmt.

Doch es gibt auch noch eine andere Möglichkeit einem Minijob nachzugehen: 

Man macht sich einfach selbstständig.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass als Minijob normalerweise eine angestellte Tätigkeit bezeichnet wird. Umgangssprachlich wird teilweise aber auch eine Selbstständigkeit mit einer Minijob-ähnlichen Beschäftigung verbunden.

Wann wird man selbstständig?

Selbstständigkeit ergibt sich meist aus der Tätigkeit heraus, mit der man Geld verdienen möchte. Möchte man beispielsweise regelmäßig für eine bestimmte Stundenanzahl im Restaurant arbeiten, so wird man (zum Beispiel als Küchenhilfe) über einen Arbeitgeber angestellt. Anders allerdings verhält es sich, wenn man auf eigene Faust ein Business aufbauen möchte: Selbst Kunden gewinnen, alleine für Aufträge sorgen, etc.

Auch so kann man sich nämlich jede Menge Geld dazu verdienen, aber natürlich auch im Ausmaß eines Minijobs.

Einfache Modelle selbstständiger Arbeiten sind zum Beispiel:

Um selbstständig zu sein sind folgende Aspekte notwendig: 

  • man tritt unternehmerisch auf dem Markt auf
  • man ist in keiner Form in einen Betrieb des Auftraggebers integriert
  • man trägt ein unternehmerisches und ein haftungstechnisches Risiko
  • man ist auf eigene Rechnung tätig
  • man kann über Art und Umfang der Tätigkeit selbst entscheiden
  • man ist frei in der Wahl des Arbeitsortes

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Bei manchen Minijobs muss man sich selbstständig machen!

Einige Tätigkeiten, mit denen man Geld verdient, erfordern eine Selbstständigkeit. Macht man sich nicht selbstständig und verzichtet darauf, ein Gewerbe anzumelden, so kann man sich sogar strafbar machen. Denn dann würde man zu gut deutsch „schwarzarbeiten“. Einnahmen, die man generiert, müssen versteuert und hierzu dem Finanzamt gemeldet werden. Stammen die Einnahmen aus einer Selbstständigkeit (o.g. Bedingungen), so muss man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Das dauert nicht lange und ist immer der ehrliche und damit bessere Weg.

Unser Tipp: Ein Gewerbe kann sich durchaus lohnen. Für Geringverdiener sind Steuern ohnehin nicht hoch. Außerdem kann man, sobald man ein Gewerbe anmeldet, Ausgaben, die man für seine Verdienste tätigen muss, von der Steuer absetzen!

Selbstständig im Nebenjob – aber im Mini-Umfang

Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit ist es egal, ob man geringfügige Beschäftigung oder einen höheren Umfang beabsichtigt. 

Ein Minijob mit einem maximalen monatlichen Verdienst von 450 Euro ist steuerfrei. Ein Nebenverdienst aus selbstständiger Arbeit ist bis zu einem Jahreseinkommen von 410 Euro komplett steuerfrei. Daneben gibt es gibt es aber auch einige selbstständige Tätigkeiten, bei denen die Freigrenze für steuerfreies Einkommen bei 2.100 Euro pro Jahr liegt. Das sind beispielswiese Selbstständige, die ihr Einkommen als Betreuer, Pfleger, Erzieher, als Ausbilder oder als Künstler verdienen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von rund 175 Euro. Doch wer als Selbstständiger darüber verdient, der braucht sich nicht vor Steuerabgaben zu fürchten. Wie bereits erwähnt können Sie jede Menge betrieblicher Ausgaben entgegenrechnen.

Bonus: Selbstständige können von Kleinunternehmerregelung profitieren

Bis zu einer Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro gilt die Kleinunternehmerregelung. Dank dieser Regelung sind Selbstständige, die sie in Anspruch nehmen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Nebenverdienst selbstständig statt Minijob: Das sind die Vorteile

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit hat zahlreiche Vorteile gegenüber einem Angestelltenverhältnis. Auch wenn Freunde und Verwandte einen regelmäßig vom Gegenteil überzeugen möchten. So gibt es Hard-Facts und Soft-Facts, die für eine Selbstständigkeit sprechen:

Soft-Facts für einen Minijob selbstständig

Wer sich selbstständig macht, der bricht aus dem gewöhnlichen System aus und lernt eigene Geschäfte zu machen. Das kann äußerst nützlich für die eigene Entwicklung sein und einem in vielen Situationen neue lukrative Wege eröffnen.

Die meisten erfolgreichen Unternehmer haben klein angefangen. Oftmals mit einer unscheinbaren Idee und dem Willen es einfach zu probieren. Stimmte das Konzept, so hat man sich bereits eine Art Minijob geschaffen, mit dem man ab und an eine nette Summe dazu verdienen kann. Der Unterschied jedoch zu einem richtigen Minijob besteht darin, dass das Geld, dass man dadurch verdiente, nichts aus der Arbeit für jemand anderen entstanden ist, sondern durch eine eigene Idee. Und das macht den wesentlichen Unterschied. Aus einer Idee heraus können sich weitere interessante Ideen und Konzepte entwickeln. Nach und nach wird der eigene Geschäftssinn schärfer und ausgeprägter. Man lernt, seine Einnahmen zu potenzieren und erweitert seine Ideen und Konzepte kontinuierlich. 

Schritt für Schritt kann man so sein eigenes Geschäftsmodell aufbauen. Wie erfolgreich das Ganze am Ende wird, ist natürlich vorher nicht immer absehbar. Doch profitieren tut man davon so oder so. Die Lektionen, die man dabei lernt, sind ungemein wertvoll.

Hard-Facts für einen Minijob selbstständig

Wer Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit bezieht, der ist sein eigener Chef und kann arbeiten, wo und wann er möchte. Auch über den Umfang seiner Arbeit kann er selbst entscheiden. So ist man frei in der Entscheidung, wie viele Aufträge man generieren möchte oder wann man Urlaub nimmt oder eine Pause einlegt.

Wie auch bereits eingangs erwähnt, ist ein weiterer großer Vorteil, dass man einige Ausgaben steuerlich geltend machen kann. Das ist einem Angestellten im Minijob beispielsweise nicht möglich.

Kurz und schmerzlos: So meldet man ein Gewerbe an

Wichtig: Nicht jede Idee einer Erwerbstätigkeit erfordert ein Gewerbe. Einige Tätigkeiten gehören nämlich zu den sogenannten freien Berufen. Das sind vor allem künstlerische Tätigkeiten oder aber auch Berufe wie der Arzt und der Anwalt.

Als Gewerbe bezeichnet man eine selbstständige, auf Dauer ausgeführte Tätigkeit mit Gewinnerzielung. Was eben auch ein Minijob im übertragenen Sinne sein kann.

Wo melde ich das Gewerbe an?

Ein Gewerbe meldet man in der Stadt an, in der auch der Sitz des Unternehmens liegen soll. Die Formulare gibt es meist schon im Internet. Wer allerdings Hilfestellung beziehen möchte, der kann natürlich auch beim Gewerbeamt vor Ort das Personal befragen und sich wertvolle Tipps holen.

Beim Thema „selbstständiger Minijob“ sollte man angeben, dass es sich lediglich um ein Nebengewerbe handelt. 

Nach der Überprüfung des Gewerbes erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Dieser gelangt automatisch als Kopie weiter an das Finanzamt und an die IHK.

Wichtiger Tipp: Das sollten Sie beachten!

Das Finanzamt wird Ihnen nach der Anmeldung Ihres Gewerbes einen steuerlichen Erfassungsbogen zusenden. Auf diesem müssen ungefähre Umsätze und Gewinne sowie Ausgaben eingeschätzt werden. Wer den Gewinn zu hoch ansetzt, muss als Folge mit einer Einkommenssteuervorauszahlung rechnen. 

Darüber hinaus wird gefragt, ob eine Ist- oder eine Soll-Versteuerung gewählt ist. Bei Existenzgründern, also Personen, die gerade erst mit der Selbstständigkeit beginnen, ist die Soll-Versteuerung weniger geeignet. Das bedeutet nämlich, dass die Umsatzsteuervorauszahlung bereits mit der Rechnungsstellung fällig wird. Wählt man hingegen die Ist-Versteuerung, so müssen die Zahlungen erst mit dem Geldeingang durch den Kunden erfolgen. Wer sich sogar als Kleinunternehmer meldet (s.o.) der muss gar keine Umsatzsteuer ausweisen. Diese gilt natürlich für auch Selbstständige, die im Umfang eines Minijobs tätig werden wollen. 

Beim Thema IHK ist wichtig zu wissen, dass diese einen Selbstständigen (egal ob im Minijob oder Großunternehmer) als Pflichtmitglied aufnimmt. Bis zu einem Jahresgewinn von 5.200 Euro wird dadurch noch kein Jahresbeitrag fällig. Verdient man allerdings mehr als 5.200 Euro pro Jahr, so muss man einen geringen Jahresbeitrag zahlen. 

Bildquelle: © Spectral-Design – Fotolia.com

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