MinijobNews am

Sie sind Arbeiter „zweiter Klasse“: Oftmals können Minijobber – trotz Mindestlohn- und anderer Arbeitnehmerschutzgesetze – nicht auf den Mindestlohn, angemessenen Urlaub oder Krankengeld hoffen. Eine Telefonhotline soll Betroffenen Hilfe bieten.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Nicht mal Mindestlohn

Bundesweit gelten rund sieben Millionen Menschen als geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber – oder wie man angesichts der geringen Rechte auch sagen könnte: Moderne Arbeiter „zweiter Klasse“. Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet werden Minijobber, die monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen, häufig um ihre Leistungen und Rechte gebracht.

Das betrifft unter anderem die Zahlung des Mindestlohns, an den sich viele Arbeitgeber trotz Mindestlohngesetz nicht halten. Die Hans-Böckler-Stiftung fand in einer kürzlich veröffentlichten Studie heraus, dass rund 44 % der Minijobber weniger als 8,50 Euro erhalten (Datenerhebung vor zwei Jahren).

Die Tricks der Arbeitgeber

Arbeitgeber umgehen den Mindestlohn oftmals damit, dass sie einfach die Arbeitsstunden auf dem Papier reduzieren, aber die gleiche Arbeitsleistung fordern. Alternativ werden Pausen und Bereitschafts- oder Wartezeiten einfach aus der Arbeitszeit herausgerechnet und somit nicht mehr vergütet.

In der Gastronomie hat es sich etabliert, dass Minijobber ihr Trinkgeld auf das Gehalt anrechnen müssen. Eigentlich ein steuerfreier Zusatzverdienst. Gerne vergeben Arbeitgeber auch Gutscheine, um den fehlenden Betrag zwischen vorherigem Lohn und Mindestlohn zu decken.

Minijobber ohne bezahlten Urlaub oder Krankengeld

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung fand im Auftrag des Arbeitsministeriums von NRW heraus, dass etwas mehr als die Hälfte der Minijobber keinen bezahlten Urlaub erhielten. Und das obwohl der Anspruch auf bezahlten Urlaub gesetzlich zugesichert wird. Nur 29 % der Minijobber erhielten im Krankheitsfall Krankengeld. Vor allem in bestimmten Branchen wie der Gastronomie sind derlei Probleme keine Seltenheit.

Aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsministerium nun eine Telefonhotline (030/221911005) eingerichtet, über die Betroffene ihre Probleme schildern können und Hilfe erhalten. Darüber hinaus kann man sich auch an die Minijob-Zentrale oder die Agentur für Arbeit wenden.

Warum nicht einfach kündigen?

Viele Minijobber wissen gar nicht, dass sie von ihrem Arbeitgeber um Leistungen betrogen werden oder lassen den Betrug, aus Angst den Job zu verlieren, über sich ergehen. Weniger Gehalt ist besser als kein Gehalt. Besonders dreist ist die Masche, den Minijobbern einzureden, dass der Mindestlohn für diesen Job nicht gilt.

Es ist daher zwingend ratsam, sich über seine Rechte als geringfügig Beschäftigter zu informieren. Gegebenenfalls sollte man den Betriebsrat einschalten oder den Chef direkt auf die Diskrepanz aufmerksam machen. Im Idealfall hat man seine Arbeitszeiten dokumentiert und kann – zum Beispiel mit Hilfe eines Kollegen – nachweisen, wann er wie viel gearbeitet hat.

Viele Arbeitgeber, die den Mindestlohn umgehen, spielen aber auch mit der Angst der Minijobber, ihren Job zu verlieren. Viele geringfügig Beschäftigte sind Alleinerziehende oder verfügen über wenig Qualifizierung, sodass sie auf dem Arbeitsmarkt nicht zu den beliebtesten Arbeitnehmern zählen.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

10 Bewertungen
4.41 / 55 10