Mobbing in der Firma hat viele Seiten. Mitarbeiter werden gerne schikaniert, wenn sie mehr verdienen, wenn sie beim Chef in der Gunst stehen oder einfach nur dann, weil sie den Posten ergattert haben, der ihnen angeblich gar nicht zusteht.

Es gibt viele sinnlose Gründe, weshalb Arbeitnehmer Mobbing  am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die Opfer schweigen, weil sie zu eingeschüchtert sind und keine Kraft mehr haben, sich zur Wehr zu setzen. Hier beginnt der Teufelskreis. 

Was Sie tun können, wenn Sie von Kollegen oder Führungskräften gemobbt werden, erfahren Sie in diesem Artikel!

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Zwei Formen von Mobbing am Arbeitsplatz

Im Allgemeinen gibt es zwei Formen von Mobbing am Arbeitsplatz. Auf der einen Seite findet es komplett auf der Arbeitsebene statt. Diesbezüglich werden den Mitarbeitern, welche als „Opfer“ auserkoren worden sind, die sinnlosesten Tätigkeiten aufgetragen, die sie gehorsam zu erfüllen haben. Auch Manipulationen der Arbeitsergebnisse bzw. unsachliche Kritik an der Arbeit als auch Unterschlagungen sind eindeutige Anzeichen für Mobbing auf Arbeitsebene.         

Die zweite Form des Mobbings in der Firma findet auf sozialer Ebene statt. Hier werden in der Regel die Mobbingopfer von ihren Kollegen wie Luft behandelt, ignoriert oder aber, die Mobbingtäter verlassen demonstrativ den Raum, wenn die betreffende Person ihn betritt bzw. tuscheln hinter deren Rücken oder machen diverse Anspielungen. Jede Form von Mobbinghandlung kann zu schwerwiegenden seelischen Verletzungen führen.    

Wenn die Kollegen in der Firma mobben

Sie kommen morgens ins Büro und haben kaum den Raum betreten, verstummen alle Gespräche und die verächtlichen Blicke der Kollegen gehen in Ihre Richtung. Sofern dies nur einmal vorkommt, ist es noch lange kein Grund zur Sorge. Vielleicht haben Sie einen Sonderauftrag erhalten, der Ihnen zusätzlich ein paar Euro mehr einbringt, oder Ihr Boss hat Sie vor versammelter Mannschaft gelobt. Kein Wunder also, wenn Ihre lieben Kollegen etwas pikiert sind, Sie ignorieren oder hinter Ihrem Rücken tuscheln.

Schlimmer ist es jedoch, wenn Sie täglich ignoriert werden oder gar verbalen Anfeindungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. In beiden Fällen kann durchaus von Mobbing gesprochen werden. Wobei es gleichgültig ist, ob eine Person aus Ihrer Abteilung oder das gesamte Team sich gegen Sie verschworen hat.

Wenn Sie am Arbeitsplatz erniedrigt werden, Ihnen Dinge unterstellt werden, die Sie nicht getan haben, Ihnen verbal oder in schriftlicher Form hässliche Sachen an den Kopf geworfen werden, können Sie von Mobbing ausgehen.

Das müssen Sie nicht dulden. Wenn Sie gute Miene zum bösen Spiel machen, werden Ihre Kollegen nicht aufhören, Sie zu demütigen. Denken Sie nicht, dass sich alles über kurz oder lang wieder legen wird. Weder Geduld noch Schweigen sind in solchen Situationen angebracht, da die Sticheleien und Provokationen kein Ende nehmen werden.

Loyalität Ihren Kollegen gegenüber ist in solchen Fällen vollkommen unangebracht. Befreien Sie sich aus der Opferrolle! Gehen Sie in die Offensive! Zeigen Sie den mobbenden Mitarbeitern, dass Sie sich nichts gefallen lassen. Wenden Sie sich an Ihren Chef!   

Jeder Vorgesetzte ist angehalten, Mobbing in der eigenen Firma zu unterbinden. Sofern ein Arbeitnehmer sich über Kollegen beschwert, die ihn schikanieren, muss der Chef gegensteuern. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen eindeutig. Mitarbeiter, die Kollegen mobben, müssen abgemahnt werden.

Mitunter ist es gar erforderlich, sie in eine andere Abteilung zu versetzen. Sofern das Mobbing am Arbeitsplatz auch nach einer Abmahnung oder Versetzung anhält, muss der Vorgesetzte dem bzw. den mobbenden Angestellten mit einer Kündigung drohen, die im Ernstfall (wenn absolut keine Besserung eintritt) in die Tat umsetzt wird.

Tipp:

Warten Sie nicht erst, bis Sie mit den Nerven am Ende sind, weil Sie in der Firma täglichen Mobbingattacken ausgesetzt sind. Es ist Ihr gutes Recht, sich an den Chef zu wenden und diesem reinen Wein einzuschenken. Selbstverständlich können Sie sich auch einem Anwalt anvertrauen, der die notwendigen Schritte einleitet, falls es Ihnen peinlich oder unangenehm ist, persönlich mit Ihrem Boss über das Mobbing am Arbeitsplatz zu reden.  

Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern!

Ihr Vorgesetzter muss von den Schikanen am Arbeitsplatz in Kenntnis gesetzt werden. Diesbezüglich ist es gleichgültig, ob Sie es persönlich tun oder andere Personen (befreundete Kollegen bzw. beauftragte Rechtsanwälte) den Chef über das Ihnen in der Firma zugefügte Leid (egal, in welcher Form, Art und Weise das Mobbing der Kollegen stattfindet) informieren.

Jeder Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine sogenannte Fürsorgepflicht, die er wahrnehmen muss. Diese gilt auch bzw. vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Firma von einem oder mehreren Kollegen gemobbt wird. Vorgesetzte müssen jeden Arbeitnehmer vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen und sofort handeln, wenn sie davon in Kenntnis gesetzt werden. Es gilt das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (kurz AGG genannt) für Arbeitgeber, welches bindend ist.

In Fällen von Belästigung (Mobbing) ist insbesondere § 3 / Absatz 3 des AGG interessant, der besagt:

„ (3) Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 (Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen) genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ (Quelle: www.gesetze-im-internet/agg/_3html)

Mobbing am Arbeitsplatz darf weder geduldet noch ignoriert werden!

Mobbing am Arbeitsplatz hat mitunter weder mit dem einem noch mit dem anderen Grund (bzw. Ziel des Gesetzes), der im §1 des AGG genannt wird, etwas zu tun. Dennoch handelt es sich diesbezüglich um eine Art Belästigung, die verletzend, demütigend und entwürdigend ist und daher angezeigt gehört.

Wenn ein Arbeitgeber die Beschwerden vom Mobbing am Arbeitsplatz betroffener Mitarbeiter nicht ernst nimmt und keine Schritte dagegen unternimmt, kann ihm Ignoranz unterstellt werden, die gleichwohl nicht duldsam ist. In solch einem Fall kann der gemobbte Arbeitnehmer gegenüber dem Vorgesetzten, der die massive Benachteiligung ignoriert und sie somit duldet, Schadenersatz geltend machen.

Bossing: Wenn der Chef seine Mitarbeiter mobbt!

Konflikte kann es an jedem Arbeitsplatz geben. Nicht immer sind es neidische Kollegen, die andere Mitarbeiter schikanieren und ihnen das Leben in der Firma zur Hölle machen. Ferner gibt es auch Vorgesetzte, die ihre Macht auf unverschämte Art ausnutzen und Angestellte demütigen, ungerechtfertigt vor versammelter Belegschaft bloßstellen und „fertigmachen“.

Bossing nennt sich diese Art von Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn der Chef einen Angestellten permanent mobbt, hat dies in der Regel (wie in jedem anderen Fall von Mobbing auch) gesundheitliche Folgen. Seelische Demütigungen durch den Boss können psychische Erkrankungen verursachen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, wird den von Bossing betroffenen Arbeitnehmern geraten, ein klärendes Gespräch mit den Vorgesetzten unter vier Augen zu führen. Einerseits zeigt der Betroffene somit, dass er sich nicht einschüchtern lässt. Andererseits lassen sich während eines Gesprächs diverse Konflikte schneller klären.

Manchmal ist dem Vorgesetzten gar nicht bewusst, wie sehr er seinem Mitarbeiter zusetzt, wenn er ihn vor anderen Kollegen unmöglich macht, dessen Arbeitsleistungen nicht gebührend schätzt, oder ihn mit niederen Aufgaben betraut, die eigentlich gar nicht in dessen Bereich fallen.

Sofern sich nach diesem Gespräch nichts ändert, können sich gemobbte Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden, wenn es einen solchen gibt. Es ist überdies wichtig, „Beweise“ zu sammeln, die den Vorgesetzten „überführen“. Mobbingopfer sollten sich unbedingt ihren Kollegen anvertrauen, zu denen sie ein gutes Verhältnis haben.

Jene können als Zeugen fungieren. Bossing-Opfer sollten unbedingt Fotos oder Videoaufzeichnungen von den Mobbingattacken machen, die als Beweismaterial dienen.  Es empfiehlt sich ebenfalls E-Mails oder andere Schriftstücke abzuspeichern, welche relevant für die Beweisführung im Mobbingfall sind.

Bildquelle: © Andrey Burmakin – Fotolia.com

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