Nach tödlichem Messerangriff Flüchtling wegen Notwehr freigesprochen
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Potsdam: Das Potsdamer Landgericht entschied im Falles eines jungen Flüchtlings für Freispruch vom Vorwurf des Todschlags. Der junge Mann soll einen Mitbewohner mit einem Messer tödlich verletzt haben.

Der zur Tatzeit noch 17 Jahre alte Mann handelte aus Notwehr – so die Überzeugung des Gerichts. Der Flüchtling hatte Anfang Oktober in Ludwigsfelde einen 18-jährigen Asybewerber auf der Straße mit einem Messerangriff und einem Stich ins Herz tödlich verletzt.

Die Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst teilte den Beschluss am Monat am Rande der nichtöffentlichen Verhandlung mit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten im Prozess aufgrund der Notwehr bereits auf Freispruch plädiert.

Näheres zum Vorfall

Sowohl Täter als auch Opfer lebten beide in Ludwigsfelde in einem Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vor dem Angriff soll es zu einem heftigen Streit zwischen den jungen Männern gekommen sein. Weitere Einzelheiten sind aufgrund des nichtöffentlichen Verfahrens nicht bekannt.

Bildquelle: © franz12 – Fotolia.com

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