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Ist es möglich, die Kosten für den Nachhilfeunterricht von der Steuer abzusetzen? Eine Überlegung legt dies zumindest nahe – immerhin dienen die Aufwendungen nicht dem privaten Spaß, sondern vielmehr der Bildung und damit der Berufsvorbereitung. Warum die Nachhilfekosten nur in ganz bestimmten Fällen von der Steuer absetzbar sind und welche Fällte das sind, erfahren Sie in den folgenden Absätzen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Ist es möglich, die Nachhilfe von der Steuer abzusetzen?
  • Nachhilfe im Allgemeinen nicht von der Steuer absetzbar
  • Ausnahmen: So kann man die Nachhilfe-Kosten von der Steuer absetzen
  • Ausnahme 1: Aus beruflichen Gründen
  • Ausnahme 2: Nachhilfe bei Legasthenie
  • Wichtige Tipps zum Absetzen der Nachhilfekosten

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Ist es möglich, die Nachhilfe von der Steuer abzusetzen?

Nachhilfe-Unterricht kann eine teure Sache werden. Nun ist Nachhilfe keine wirkliche freiwillige Freizeitbeschäftigung, sondern in den meisten Fällen ein notwendiges Übel.

Wenn man in der Schule nicht weiterkommt und im einen oder anderen Fach nicht mitkommt, kann die einzige Lösung der Nachhilfe-Unterricht sein. Die Leistungserwartungen an die Schüler und Schülerinnen steigen heute enorm an. Die Schulzeit wird teilweise um Jahre verkürzt – heute ist das „Turbo-Abitur“ Pflichtprogramm für jeden Abiturienten. Der Leistungsdruck steigt damit in den meisten Bundesländern um ein Vielfaches an.

Hinzu kommt allerdings auch noch die Tatsache, dass man für einen wirklich guten Beruf in vielen Fällen ein Studium braucht. Und da es durch das verkürzte Abi ganz plötzlich zu einem enormen Mehrbedarf na Studienplätzen gekommen ist, sind nun auch die NCs an den Hochschulen gestiegen. Wer noch einen guten Studienplatz bekommen will, muss sich also mächtig ins Zeug legen.

Enorme Kosten für Qualität: Nun steigen die Kosten für Nachhilfe mit der Qualität des Nachhilfe-Unterrichts aber auch an. Ein Problem, das viele Eltern kennen werden.

Da Nachhilfe also der Bildung dient, könnte es doch naheliegen, wenn die Kosten für die Nachhilfe von der Steuer absetzbar sind.

Nachhilfe im Allgemeinen nicht von der Steuer absetzbar

Grundsätzlich ist es leider nicht vorgesehen, dass man die Nachhilfe-Kosten von der Steuer absetzt. Das liegt daran, dass diese Art der Kosten in den Bereich der sogenannten Kosten der privaten Lebensführung zugerechnet wird. Unter solchen Kosten wird im steuerrechtlichen Sinn verstanden, dass diese nicht beruflich veranlasst sind. Wenn beispielsweise ein Angestellter ein Sakko trägt und dieses von der Steuer als berufliche Ausgabe absetzen will, dann wird das Finanzamt ihm dieses verweigern – er könnte das Sakko schließlich auch für private Zwecke nutzen.

Nachhilfekosten: Auch die Nachhilfekosten werden aus einem vergleichbaren Hintergrund als eine private Ausgabe angesehen.

Unterstützung durch Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nun gibt es aber allerdings auch eine andere Art der Zuwendung, durch die die Kosten für den Nachhilfeunterricht mehr oder weniger getragen werden: Das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag.

Diese Bestimmungen gelten im Übrigen auch für andere Aufwendungen, die dem Unterricht der Kinder zugerechnet werden. So sind beispielsweise auch sportliche Betätigungen wie Sportvereinsbeiträge oder andere Freizeitbeschäftigungen oder Klassenfahrten steuerlich nicht berücksichtigt.

Ausnahmen: So kann man die Nachhilfe-Kosten von der Steuer absetzen

Ein Glück, dass es zwei bestimmte Ausnahmemöglichkeiten gibt, mit denen die Nachhilfe von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings sind diese beiden Möglichkeiten nicht zur Freude der Allgemeinheit, sondern beziehen sich auf zwei bestimmte Fälle.

Wenn Sie einem der beiden Fälle zugehören können Sie sich freuen – denn dann sind die Kosten für den Nachhilfe-Unterricht von der Steuer absetzbar:

Ausnahme 1: Umzug aus beruflichen Gründen

Zieht eine Familie um, so muss das Kind häufig aus diesem Grund die Schule wechseln. Wer einen solchen Schritt schon einmal durchgemacht hat, der wird wissen, dass das für das Kind nicht ohne Nachteile ist. Oftmals hat das Kind in der Schule einen Leistungsdefizit, da es sich erst einmal an neue Lehrer, neue Klassenkameraden und vor allem auch ein Leben ohne Freunde gewöhnen muss.

Dieser Gewöhnungsprozess kann einem Kind enorm zu schaffen machen und damit die Leistungen des Kindes in der Schule enorm beeinflussen.

Nun ist ein zusätzlicher Unterricht für das Kind durchaus sinnvoll – das Finanzamt sieht hier ein, wenn die Kosten für den Nachhilfe-Unterricht das normale Pentium vielleicht sogar überschreiten. Also wurde hier die Möglichkeit geschaffen, die Kosten von der Steuer abzusetzen.

Als Werbungskosten absetzen: In dem beschriebenen Fall haben die Eltern die Möglichkeit, die durch die Nachhilfe entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen.

Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Eltern die berufliche Notwendigkeit des Umzugs beim Finanzamt belegen können. Dies lässt sich übrigens schon dann nachweisen und geltend machen, wenn der berufliche Arbeitsweg aufgrund eines Umzuges um 60 Minuten verkürzt werden kann.

Nun zählen die Kosten zu den Werbungskosten für das Gebiet rund um den Job. So ist nun auch nachvollziehbar, weshalb die Kosten für den Nachhilfeunterricht auch nur dann absetzbar sind, wenn der Umzug beruflich bedingt war.

Ausnahme 2: Nachhilfe bei Legasthenie

Die zweite Möglichkeit, die Kosten der Nachhilfe doch von der Steuer abzusetzen, wird dann gewährt, wenn das Kind Legastheniker ist. Möglich ist das schon seit dem Jahr 2000. Seither können die Behandlungskosten für Kinder mit Legasthenie als eine sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Zu den Behandlungskosten bei Legasthenie zählen dabei natürlich auch die Nachhilfe-Kosten. Hier wird allerdings wieder eine wichtige Sache vom Finanzamt vorausgesetzt:

Die Kosten für den Nachhilfeunterricht müssen die Erforderlichkeit einer Behandlung im Vorfeld durch einen ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Es gilt also:

Erst das Attest – dann der Nachhilfeunterricht. Andernfalls wird es nicht möglich sein, die Kosten der Nachhilfe von der Steuer für ein Kind mit Legasthenie abzusetzen.

Übrigens: Die Erforderlichkeit muss durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden.

Wichtig: Dann gibt es noch eine weitere Einschränkung – die entstandenen Nachhilfekosten können in dem Fall nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Betrag der sogenannten „zumutbaren Eigenbelastung“ überschritten wird.

Dieser Betrag wird je nach Familienstruktur und Einkommensstruktur der Familie festgelegt und variiert damit natürlich von Familie zu Familie. Um und bei einem bis sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte kann dieser Betrag hoch sein.

Wichtige Tipps zum Absetzen der Nachhilfekosten

Damit man die Ausgaben für die Nachhilfe auch wirklich von der Steuer absetzen kann, ist es notwendig, alle Belege aufzuheben. Das heißt Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder sonstige. Alle diese Belege müssen Sie sammeln um am Ende zu Ihrer Steuererklärung für das Finanzamt hinzufügen.

Achtung: Häufig bezahlt man die Nachhilfe einfach in Bar – ohne Beleg. Solche Kosten kann man natürlich nicht von der Steuer absetzen. Schließlich kann das Finanzamt nicht zurückverfolgen, dass Sie diese Ausgabe wirklich getätigt hatten. Eine solche Ordnung ist notwendig, damit nicht jeder willkürlich irgendwelche Kosten von der Steuer absetzt, die in Wirklichkeit gar nicht entstanden sind…

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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