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Macht ein Flüchtling eine Nachqualifizierung, um seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen, soll er keinen Mindestlohn erhalten. Für diesen Vorschlag wird die Bundesregierung von der Opposition stark kritisiert.

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Bundesregierung will Betriebe entlastet

Es soll Betriebe entlasten, wenn sie Flüchtlingen mit Nachqualifizierung keinen Mindestlohn zahlen müssten, so die Bundesregierung. Die Bundesarbeits-, Finanz- und Bildungsministerien hatten hierzu ein gemeinsames Papier ausgearbeitet, in dem sie die Nachqualifizierung von Flüchtlingen mit einem Pflichtpraktikum verglichen, für welches kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Die Ministerien schlagen vor, in dieser Zeit eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

In den meisten Betrieben ist die Ausbildungsvergütung jedoch ohnehin unangemessen niedrig. Für einen Flüchtling, der bereits im Ausland einen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und lediglich praktische Kenntnisse in deutschen Betrieben zur Anerkennung sammeln muss, ist das zu wendig.

Mit ihrem Vorschlag will die Bundesregierung die Ausgaben für Betriebe reduzieren, die mit der Nachqualifizierung von Flüchtlingen einhergehen. Diese seien bei vielen Unternehmen sehr hoch.

Kritik von Grünen, Linken und AfD

Rund ein Drittel der Anerkennungsverfahren sind mit einer Nachqualifizierung verbunden, für die der Flüchtling mitunter mehr als neun Monate in einem Betrieb arbeiten muss, um einen gleichwertigen Abschluss zu erhalten. Derlei Qualifizierungsmaßnahmen sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden, das Mindestlohngesetz soll aber nicht geändert werden.

Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) grundsätzlich den Vorschlag begrüßt, aber eine gesetzliche Festschreibung fordert, kommt harte Kritik von der Opposition. Linke, Grüne, die AfD und Gewerkschaften fordern gleiche Regeln für alle. Sonderregelungen für Geflüchtete und Zuwanderer dürfe es beim Mindestlohn nicht geben, so Brigitte Pothmer, Grünen-Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik.

Bernd Riexinger, Chef der Linken, erklärte zustimmend, dass der „ohnehin schon zu niedrige und von Ausnahmen durchlöcherte Mindestlohn“ nicht noch weiter ausgehöhlt werden dürfe.

„Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten“ vermeiden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt unterdessen, dass schon jetzt deutsche Betriebe Flüchtlinge, die ihre Recht noch nicht kennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen würden. Durch die neue Regelung könnte man den Mindestlohn noch einfacher umgehen und klassische Einarbeitungszeiten als betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen oder Pflichtpraktika erklären.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell fürchtet sogar, dass dies „Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten“ geben könnte, Ausländer würden den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen, und damit die die Stimmung gegen Flüchtlinge zusätzlich zu verschärfen.

Mindestlohn könnte Bereitschaft der Betriebe schmälern

Der BDA fordert hingegen Ausnahmenregelungen für den Mindestlohn zu formulieren, ähnlich wie es der Vorschlag der Ministerien vorsieht – allerdings nicht nur für Flüchtlinge, sondern alle Arbeitnehmer in Deutschland. Dadurch soll die Bereitschaft der Betriebe nicht geschmälert werden, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete anzubieten. „Für die Betroffenen würde der Weg in Ausbildung und Beschäftigung“ durch die Verpflichtung der Betriebe, Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunden zu zahlen, erschweren, argumentiert die BDA.

Bildquelle: © Daniel Ernst – Fotolia.com

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