Nebenjob am

Geld verdienen nebenbei, um sich mehr leisten zu können, möchten viele Menschen. Aber geht das so einfach? Wer einen Vollzeitjob hat, überdies noch eine Familie zu versorgen, kann sich kaum vorstellen, noch nebenberuflich zu arbeiten. Alles ist möglich mit der richtigen Planung. Heimarbeit ist für Mütter und Väter, die einer Hauptbeschäftigung nachgehen, eine gute Möglichkeit, um die Haushaltskasse aufzufüllen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was es zu beachten gibt, wenn Sie nebenberuflich Geld verdienen möchten.

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Dank Zusatzeinkommen besser auskommen

Sie träumen von Urlaub unter Palmen, doch wissen, dass Ihr Einkommen zu gering ist, um sich diesen Traum erfüllen zu können. Sie spielen deshalb schon länger mit dem Gedanken, einen Zweitjob anzunehmen, aber wissen nicht, ob das möglich ist. Generell dürfen Sie nebenberuflich arbeiten. Jeder kann monatlich, und das ist neu seit 2013, bis zu 450,00 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Minijobber sollen zwar einen geringen Teil zur Rentenversicherung aus eigner Tasche beisteuern. Es ist jedoch möglich, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. So bleiben vom Nebenjob einige Euro mehr übrig und Sie können sich, wenn Sie monatlich etwas zurücklegen, Ihren Traum vom Urlaub unter Palmen alsbald erfüllen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Zweitjob trotz hauptberuflicher sozialversicherter Beschäftigung: Was beachten?

Wer bereits in einem festen Angestelltenverhältnis steht und nach der Arbeit noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte die Vorgaben des Arbeitgebers unbedingt beachten. Es ist wichtig, sich in dem Fall noch vor Aufnahme eines Minijobs über die arbeitsrechtlichen Bedingungen zu informieren. Es steht zwar jedem Arbeitnehmer frei, eine unselbstständige oder selbstständige Nebenbeschäftigung aufzunehmen, allerdings muss der AG rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden.

Zudem ist es unerlässlich, den Arbeitsvertrag noch einmal gründlich durchzulesen, ob dieser nicht etwa Klauseln enthält. Sollte dort vermerkt sein, dass ein Zweitjob bzw. mehrere Nebenjobs der Zustimmung vom Chef bedürfen, müssen sich der Arbeitnehmer daran halten. Sollte der Vorgesetzte seinem Angestellten rigoros verwehren, einer Nebentätigkeit nach Dienstschluss nachzugehen, muss er sachliche Gründe für das Verbot nennen können.

Rechtsexperten wissen, dass diverse Klauseln in einigen Arbeitsverträgen existieren. Solange die Haupttätigkeit durch den Zweitjob des Arbeitnehmers nicht negativ beeinträchtigt wird, spricht nichts gegen ein zweites Arbeitsverhältnis. Anders hingegen sieht es aus, wenn ein Beschäftigter nach Dienstende nebenberuflich bis weit nach Mitternacht in der Gastronomie tätig ist. Sofern er morgens dadurch nicht pünktlich zur Arbeit kommt oder keine volle Leistung im Hauptjob erbringt, weil er zu müde ist, rechtfertigt dies ein Verbot der Nebentätigkeit.

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, benötigt von der jeweiligen Dienststelle eine Genehmigung. Nimmt ein Beamter einen Nebenjob an, ohne den Arbeitgeber diesen anzugeigen, könnte eine Abmahnung die Folge sein oder gar eine Kündigung der Vollzeitstelle nach sich ziehen. Auch hinsichtlich der Steuererklärung sind einige Dinge zu beachten, wenn nach Feierabend ein Zusatzeinkommen generiert wird. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen, ist die Tatsache, dass für den Nebenjob eine zweite Lohnsteuerkarte notwendig ist, sobald mehr als 450,00 Euro hinzuverdient werden. Selbstständige hingegen müssen das Zweiteinkommen in ihrer Einkommenssteuerklärung eintragen.

Nebentätigkeit: An das Wettbewerbsverbot halten!

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Nebentätigkeit nach Feierabend auszuführen, sollten auf keinen Fall eine Stelle bei der Konkurrenz des Hauptarbeitgebers annehmen. Gleichermaßen unzulässig ist es, nebenberuflich eine Selbstständigkeit in derselben Branche auszuüben oder gar mit gleichen Produkten zu handeln. Damit es nicht zu Interessenskonflikten kommt, sollten sich Arbeitnehmer generell an das Wettbewerbsverbot halten.

450-Euro-Job: Was, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?

Als zweite Einnahmequelle sind bei den deutschen Bundesbürgern 450-Euro-Jobs sehr beliebt. Solange der Betrag nicht überschritten wird, bleibt der Nebenjob versicherungsfrei. Mitunter wird die Verdienstgrenze jedoch überschritten, zum Beispiel wenn Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) anstehen. Dann ist guter Rat teuer. Sofern vorhersehbare Posten wie die o.g. zuzüglich gezahlt werden, sollten sich Nebenjobber beraten lassen, welche Auswirkungen dies steuerrechtlich hat.

Wird die Verdiensthöchstgrenze von 450,00 Euro überschritten, weil der Arbeitnehmer für einen kranken Kollegen einspringt, mehr Stunden leistet und dadurch mehr verdient, bleibt der überschüssige Betrag anrechnungsfrei. Diesbezüglich handelt es sich um eine so genannte unvorhersehbare Überschreitung der Verdienstgrenze. Diese Art Überschreitung ist durchaus erlaubt, allerdings nur bis zu maximal 2 Monaten während eines Zeitjahres. 

Gleitzeitzonen-Regelung: Was ist darunter zu verstehen?

Zu unterscheiden ist zwischen Minijob und Midijob. Ein Minijob, bis zu einer Verdiensthöchstgrenze von 450,00 Euro, gilt als versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis. Der Midijob hingegen ist versicherungspflichtig. Wird eventuell noch eine weitere geringfügig bezahlte Beschäftigung ausgeübt und dadurch die Höchstgrenze von 450,00 Euro regelmäßig überschritten, tritt die Gleitzonen-Regelung in Kraft.

Verdienen Arbeitnehmer zwischen 450,01 Euro bis 850,00 Euro monatlich dazu, befinden sie sich in der sogenannten Gleitzone. Dies bedeutet, dass es sich nicht mehr um ein versicherungsfreies Nebeneinkommen handelt, sondern um einen versicherungspflichtigen Midijob. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine nebenberufliche Beschäftigung ausgeübt wird oder mehrere. Ausschlaggebend ist der Gesamtverdienst. Sobald jener in der Gleitzone liegt, werden für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge fällig, die aber sehr knapp bemessen sind und bei ca. 15 % (ab 450,01 Euro) bis ca. 20 % (bei einem Hinzuverdienst von 850,00 Euro) liegen.

Im Urlaub nebenbei arbeiten: Darf man das?

Nebenberuflich Geld verdienen ist fast jederzeit möglich. In der regulären Urlaubszeit hingegen nicht. Im Bundesurlaubsgesetz ist eindeutig festgelegt, dass der Urlaub lediglich zur Erholung eines Beschäftigten dient. Wer während dieser Zeit einer kurzfristigen Nebenbeschäftigung nachgeht, handelt grob fahrlässig und muss mit einer Abmahnung rechnen. Im Wiederholungsfall, trotz Kündigungsandrohung, liegt eine gravierende Beeinträchtigung vor, die zur ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber führen kann. 

Heimarbeit nach Feierabend: Vorsicht vor unseriösen Jobangeboten!

Hauptberuf, Familie und ein Zweitjob lassen sich wunderbar vereinbaren. Nämlich dann, wenn nebenberuflich Geld von Zuhause aus verdient wird. Es gibt zahlreiche Heimarbeiterjobs, die mitunter nicht einmal viel Zeit in Anspruch nehmen. Was aber auch bedeutet, dass das zweite Einkommen in solchen Fällen gering ausfällt.

Wer nebenberuflich von Zuhause aus arbeiten möchte, sollte Jobangebote mit besonderer Vorsicht genießen, in denen innerhalb kurzer Zeit ein sehr hohes Zweiteinkommen versprochen wird. Finger weg von Heimarbeitsangeboten, bei denen das Material aus eigener Tasche vorfinanziert werden soll. In zahlreichen Fällen blieben die Jobber auf den Ausgaben sitzen und haben am Ende nicht einmal das Geld für die Heimarbeit erhalten. Manchmal erhalten Interessenten, die in Vorkasse gehen, einfach nur belangloses Infomaterial.

Obacht ist ebenso geboten, wenn eine einfache Heimarbeit inseriert wird, bei der für das Werben neuer Kunden Extrabonuspunkte versprochen werden, die später in Geld umgewandelt werden können. So genannte „Schneeballsysteme“ gibt es schon sehr lange. Es wird stets davor gewarnt, leider fallen noch immer zu viele Menschen, die einen Nebenjob von Zuhause aus suchen, darauf rein.

Achtung Abzocke!

Von irrsinnigen Angeboten wie denen, Wundertüten zu füllen, CDs zu brennen oder Kugelschreiber zusammenbauen sollten Sie von vornherein die Finger lassen! 

Nebenjobs für Frauen und Männer

Hafenarbeiter/innen werden immer gesucht und auch sehr gut bezahlt. Ob an Containerhäfen oder Flughäfen, Arbeit für Männer und Frauen, die sich etwas hinzuverdienen möchten, gibt es zur Genüge. Körperliche Fitness und Belastbarkeit sind für einen Nebenjob im Hafen unabdingbar.

Reiselustige Menschen, die einen interessanten Nebenjob suchen, können sich in Ferienklubs, Hotels oder bei Reiseveranstaltern um eine Anstellung als Animateur bewerben. Gute Chancen haben Bewerber, die zuvor einen Lehrgang oder ein Seminar besucht haben, in denen die Grundlagen für die Arbeit als Animateur/in vermittelt worden sind.

Sehr gefragt sind Beratertätigkeiten im Nebenjob. Sowohl Banken als auch Versicherungsinstitutionen suchen immer nach freundlichen Mitarbeitern auf Honorarbasis, die Kunden kompetent beraten. Ebenso werden deutschlandweit Callcenteragenten/innen und Mitarbeiter/innen im Telefonmarketing gesucht. Die Bezahlung fällt recht unterschiedlich aus, da es auf die Branche als auch auf die Art des Unternehmens ankommt.

Fazit:

Nebenberuflich Geld verdienen ist in vielen Branchen möglich. Wenn Sie alle Regeln beachten, ihren Nebenjob ordnungsgemäß melden, sich an Absprachen halten, werden Sie sich bald ein paar Sonderwünsche erfüllen können. Zweitjobs sind eine gute Möglichkeit, um die Haushaltskasse aufzufüllen.

Bildquelle: © goshiva – Fotolia.com

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