Nebenjob am

Wer sich nebenbei Geld verdient, der hat immer folgende Dinge zu beachten: Gewerbe, Steuern und Versicherung. Kennt man sich nicht in den folgenden Bereichen aus, so kann man schnell auf unschöne Probleme stoßen.

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Immer mehr Menschen führen ihren Nebenjob ohne Arbeitgeber aus

Gerade in der heutigen Zeit gibt es immer mehr Möglichkeiten Geld zu verdienen. Jedoch unterschätzen viele, dass es nicht nur darum geht, einen Nebenjob zu finden, sondern diesen auch rechtskonform zu versteuern. Eventuell muss man auch ein Gewerbe anmelden und Sozialversicherungsbeiträge leisten. Tut man das nicht – egal ob mit oder ohne Absicht – so kann man sich strafbar machen. Dabei ist es völlig gleich, ob man bereits berufstätig, Hausfrau, Schüler oder Student ist.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Gefährlich wird es natürlich bei Jobs, in denen man keinen richtigen Arbeitgeber hat. In einem 450-Euro-Job (beispielsweise im Restaurant) hat man in der Regel einen festen Arbeitgeber, der einem einen Vertrag ausstellt und der sich um das Rechtliche kümmert. Ist man auf sich allein gestellt, so ist man für sich selbst verantwortlich.

Wer regelmäßig Geld verdient ist erwerbstätig

Wer sich nicht nur ab und an in der Nachbarschaftshilfe etwas dazu verdient, sondern regelmäßig arbeitet, um Geld zu verdienen, der ist erwerbstätig und eventuell sogar gewerbetreibend. Selbst dann, wenn es sich nur um ein paar Euro im Monat handelt.

Ob es das gelegentliche Verfassen von Texten ist, ob man ab und an online als Reinigungskraft gebucht wird, oder alles zusammen: Viele Mini- und Nebenjobber wissen nicht, dass sie ihr Geld auf selbstständiger Basis verdienen.

Wer nicht angestellt ist und trotzdem regelmäßig Geld verdient, der betreibt ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet und der Gewinn selbstverständlich versteuert werden.

Äußerst einfach: So meldet man ein Gewerbe für den Nebenberuf an

Wer für seinen Nebenjob ein Gewerbe anmelden möchte, der kann ganz einfach einen Gewerbeschein bei der örtlichen Gewerbemeldestelle beantragen.

Die Anmeldung an sich ist äußerst einfach. Sie kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die von Amt zu Amt zwischen 15 und 65 Euro variieren kann. Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenfrei.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Ist man über den Ehepartner als Familienmitglied mitversichert, so gibt es eine monatliche Obergrenze, bis zu der man verdienen kann, um noch mitversichert zu bleiben. Diese Grenze liegt im Jahr 2014 bei 395 Euro pro Monat. Verdient man mehr, so kann man sich nicht mehr über den Ehepartner versichern, sondern muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern.

Ist man hingegen hauptberuflich als Angestellter tätig, so ist man bereits krankenversichert. Damit muss man einen gewerblichen Nebenjob nicht mehr zusätzlich versichern.

Wie wird der Nebenverdienst versteuert?

Für Ledige beträgt der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2014 8.354 Euro. Diesen Betrag dürfen Sie in einem Kalenderjahr verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Indem Sie Ihre gesamten Verdienste des entsprechenden Jahres zusammenrechen, können Sie feststellen, ob Sie Steuern zu zahlen haben, oder nicht. Gerade für viele Minijobs kann der Grundfreibetrag interessant werden. Oftmals verdienen die Minijobber nämlich weniger als 8.354 Euro pro Jahr.

Wichtig: Bei der Ermittlung wird Ihr Gesamteinkommen aller Ihrer Einkünfte zusammengerechnet. Wenn Sie mehrere Jobs haben, dann werden sämtliche Ihrer Einkünfte addiert.

Einige selbstständige Nebenjobs erfordern eine Betriebshaftpflichtversicherung

Bei einigen selbstständigen Nebenjobs ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Allerdings ist das eher selten der Fall.

Wer sich zum Beispiel mit Online-Umfragen, kleinen Mikrojobs von unterwegs aus oder als Texter Geld dazuverdient, der braucht natürlich keine Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit.

Anders sieht es allerdings bei Berufsgruppen wie Reinigungskräften, Fitnesstrainern, oder Kindersittern aus. Hier empfiehlt es sich für einen Schadensfall abgesichert zu sein. Geht nämlich etwas schief (Beispiel: Ein Kind verletzt sich, weil man der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist), so haftet man für den Fall. Und das kann sehr teuer werden.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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