Minijobs
Minijobs
Bei Minijobs handelt es sich um geringfügig entlohnte und abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei welchen der Beschäftigte in der Regel nur maximal 400 Euro im Monat verdienen darf. Jedoch handelt es sich dabei um einen monatlichen Durchschnittsbetrag, so dass der gesamtzulässige Jahresverdienst für die Beschäftigten in Minijobs bei 4.800 Euro im Jahr liegt. Neben diesen geringfügig entlohnten Beschäftigungen gibt es auch kurzfristige Minijobs, welche aufgrund der kurzen Beschäftigungszeit unter den Regelungen zum Minijob fallen.
Bei kurzfristigen Minijobs ist der monatliche Verdienst unerheblich. Lediglich auf die Länge des Arbeitsverhältnisses kommt es an. So darf ein kurzfristiger Minijob für maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage je Kalenderjahr angelegt sein. Als Arbeitgeber kommen bei allen Minijobs Unternehmen sowie auch Privathaushalte in Frage. Diese müssen den Beschäftigen bei der Minijobzentrale anmelden. Jedoch gibt es für Privathaushalte ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.
Viele Beschäftigte nutzen Minijobs als Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Daneben haben auch Arbeitnehmer mit einer weiteren Beschäftigung oder Arbeitssuchende die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Je nach Einkommen erfolgt dabei eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld. Bei einer gleichzeitigen Aufnahme von mehreren Beschäftigungen werden die Minijobs sozialversicherungspflichtig, wenn durch das erzielte Gesamteinkommen die Grenze von 4.800 Euro im Jahr überschritten wird. Das gilt auch, wenn es sich bei den Beschäftigungen um mehrere Minijobs handelt.
Während der Ausübung der Minijobs fallen für die Tätigkeit unter 400 Euro keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer lediglich Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung entrichten, wodurch Arbeitnehmer auch durch Minijobs geringe Rentenansprüche erwirken. Die Höhe der Beiträge liegt für Arbeitgeber bei 15 Prozent. Lediglich für Privathaushalte gibt es einen erniedrigten Pauschalbeitrag in Höhe von fünf Prozent.
Daneben gibt es im Rahmen der Minijobs auch die Möglichkeit, dass geringfügig Beschäftigte auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten. In diesem Fall zahlen die Beschäftigen freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um die Rentenansprüche aufzubesssern.
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