MINIJOBS – ÜBERBLICK

Unter Minijobs werden zumeist solche Jobs angesehen, dessen Entgelt nicht mehr als 450€ im Monat beträgt. Das Entgelt ist zum Teil zu versteuern. Die Minijobs werden vor allem von Studenten ausgeführt, welche sich zu ihrem Studium einen gewissen Nebenverdienst verdienen möchten.

Die Berufsfelder, in denen die Minijobs angesiedelt sind, sind sehr unterschiedlich. Dabei benötigen die Arbeitnehmer zumeist keine besonderen Spezialisierungen. Durch diese geringe Spezialisierung ist die Arbeit in den Minijobs durch zumeist einfache Tätigkeiten gekennzeichnet.

Als Beispiel für einen Minijob wäre unter anderem die Arbeit in einem Callcenter zu nennen oder die Arbeit im Einzelhandel als Student/in oder Schüler/in. Minijobs werden jedoch nicht nur von Studenten ausgeführt. Auch ältere Herrschaften, welche sich einen Nebenverdienst zu ihrer Rente dazuverdienen wollen, haben die Möglichkeit in solchen Jobs zu arbeiten.

Zum großen Teil werden diese Jobs jedoch an Personen vermittelt, die Arbeitslosengeld II beziehen. Diese sollen mit Hilfe der Minijobs wieder an den Arbeitsalltag gewohnt werden.

MINIJOBS

Bei Minijobs handelt es sich um geringfügig entlohnte und abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei welchen der Beschäftigte in der Regel nur maximal 400 Euro im Monat verdienen darf. Jedoch handelt es sich dabei um einen monatlichen Durchschnittsbetrag, so dass der gesamtzulässige Jahresverdienst für die Beschäftigten in Minijobs bei 4.800 Euro im Jahr liegt. Neben diesen geringfügig entlohnten Beschäftigungen gibt es auch kurzfristige Minijobs, welche aufgrund der kurzen Beschäftigungszeit unter den Regelungen zum Minijob fallen.

Bei kurzfristigen Minijobs ist der monatliche Verdienst unerheblich. Lediglich auf die Länge des Arbeitsverhältnisses kommt es an. So darf ein kurzfristiger Minijob für maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage je Kalenderjahr angelegt sein. Als Arbeitgeber kommen bei allen Minijobs Unternehmen sowie auch Privathaushalte in Frage. Diese müssen den Beschäftigen bei der Minijobzentrale anmelden. Jedoch gibt es für Privathaushalte ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Viele Beschäftigte nutzen Minijobs als Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder um erste Berufserfahrungen zu sammeln. Daneben haben auch Arbeitnehmer mit einer weiteren Beschäftigung oder Arbeitssuchende die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Je nach Einkommen erfolgt dabei eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld. Bei einer gleichzeitigen Aufnahme von mehreren Beschäftigungen werden die Minijobs sozialversicherungspflichtig, wenn durch das erzielte Gesamteinkommen die Grenze von 4.800 Euro im Jahr überschritten wird. Das gilt auch, wenn es sich bei den Beschäftigungen um mehrere Minijobs handelt.

Während der Ausübung der Minijobs fallen für die Tätigkeit unter 400 Euro keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer lediglich Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung entrichten, wodurch Arbeitnehmer auch durch Minijobs geringe Rentenansprüche erwirken. Die Höhe der Beiträge liegt für Arbeitgeber bei 15 Prozent. Lediglich für Privathaushalte gibt es einen erniedrigten Pauschalbeitrag in Höhe von fünf Prozent.

Daneben gibt es im Rahmen der Minijobs auch die Möglichkeit, dass geringfügig Beschäftigte auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten. In diesem Fall zahlen die Beschäftigen freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um die Rentenansprüche aufzubesssern.

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