NEBENBESCHÄFTIGUNG

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NEBENBESCHÄFTIGUNG – ÜBERBLICK

Nebenbeschäftigungen stellen ein Beschäftigungsverhältnis dar, das neben der eigentlichen Erwerbstätigkeit ausgeführt wird. Auch Studenten, Arbeitsuchende und Rentner können einer solchen Tätigkeit nachgehen. Solche finden sich in allem möglichen Bereichen der Arbeitswelt. Am häufigsten sind sie in Dienstleistungsbranchen wie Paketdienste, Call-Center oder im Tourismus zu finden.

Hier wird allerdings uneingeschränkte Flexibilität und Mobilität gefordert. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Nebenbeschäftigung von Hause aus zu erledigen. Dies sind zum Beispiel Schreibarbeiten am Computer, Telefonumfragen oder Produkttests. Es sollte immer beachtet werden, welche Qualifikationen gefordert werden und ob die Arbeitszeit mit dem persönlichen Zeitplan zu vereinbaren ist.

Zu den drei verschiedenen Arten zählen geringfügig entlohnte Minijobs, Minijobs in Privathaushalten oder kurzfristige Minijobs, wie Saisonarbeit. Es gilt zu unterscheiden, ob eine selbstständige oder nichtselbständige Arbeit ausgeführt wird. Eine Nebenbeschäftigung ist in jedem Fall meldepflichtig, auch wenn die Höchsteinkommensgrenze von 400 Euro nicht überschritten wird.

Für selbstständige Tätigkeiten gelten die einkommensteuerlichen Gesetze. Einkünfte müssen in jeden Fall in der Steuererklärung aufgeführt werden.

NEBENBESCHÄFTIGUNG

Viele Berufstätige wünschen sich einen zusätzlichen Verdienst, um ihr regelmäßiges Einkommen aufzustocken. Wer ein kostspieliges Hobby hat, wer gerne Urlaub macht oder seine steigenden Lebenshaltungskosten auffangen will, kann mit einer Nebenbeschäftigung die finanzielle Lücke füllen und Geld in die Kasse bringen. Nebenjobs aller Arten gibt es viele. Ob saisonaler Aushilfsjob oder regelmäßige Tätigkeit, ob abends oder am Wochenende, die Auswahl ist groß, und wer zeitlich etwas flexibel ist, wird schnell fündig.    

Eine Nebenbeschäftigung kann sogar Spaß machen

Der zusätzliche Job sollte möglichst auf die persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten zugeschnitten sein, dann kann er sogar als Gewinn erlebt werden. Eine Nebenbeschäftigung als Zeitungsausträger beispielsweise passt hervorragend zu Menschen, die sich gerne im Freien bewegen und denen das frühe Aufstehen nicht schwer fällt. Wer dagegen eher abends fit ist, kann sich im Einzelhandel, in der Gastronomie oder auch im hauswirtschaftlich-pflegerischen Bereich eine Nebenbeschäftigung suchen. Kundenvermittlung oder telefonische Terminvereinbarung sind interessante Aufgabenbereiche für Menschen, die keine Berührungsängste haben und die Kunst verstehen, mit fremden Menschen Kontakt aufzunehmen. Auch diese Nebenbeschäftigung eignet sich hervorragend für Menschen aller Altersgruppen.

Ein Nebenjob muss vom Arbeitgeber genehmigt werden

Wer keinen Hauptberuf hat und sich eine Stelle mit geringem Arbeitsumfang suchen will, kann dies jederzeit tun. Wer jedoch eine feste Beschäftigung hat, muss seine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber melden und sie sich von ihm genehmigen lassen. Einer Genehmigung steht dann nichts im Wege, wenn die ausgeübte zusätzliche Arbeit sich nicht störend auf den Hauptberuf auswirkt. Störende Faktoren könnten die Arbeitszeiten sein, wenn sie nicht eindeutig außerhalb der regelmäßigen hauptberuflichen Arbeitszeit liegen. Ein weiterer berechtigter Grund eines Arbeitgebers, die Nebenbeschäftigung nicht zu genehmigen, wäre darin begründet, dass der Nebenjob bei einer Konkurrenzfirma aufgenommen wird. In den meisten Fällen steht einer Beschäftigung mit zusätzlichem Verdienst jedoch nichts im Wege, und dann kann der Arbeitgeber im Allgemeinen die Genehmigung für die Nebenbeschäftigung nicht verweigern.

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