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NEBENEINKOMMEN – ÜBERBLICK

Das Nebeneinkommen ist Einkommen, das aus einer Nebentätigkeit neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers erzielt wird. Nebentätigkeiten dürfen in Deutschland 10 Stunden täglich nicht überschreiten. Zudem darf die Ausübung der Nebentätigkeit die Haupttätigkeit des Arbeitnehmers nicht beinträchtigen.

Gesetze über Nebeneinkommen beinhalten Gesetze über Teilzeitarbeit, Arbeitsverträge, Tarifverträge, Arbeitszeitgesetz und Betriebsvereinbarungen. Zudem sind Regelungen zum Steuer- und Sozialversicherungsgesetz enthalten. Nebeneinkommen dürfen nicht im Interessenkonflikt zwischen Haupt- und Nebentätigkeit stehen.

Eine Nebentätigkeit muss vor Beginn beim Hauptarbeitgeber gemeldet werden. Soldaten, Beamte und Richter müssen ihre Nebentätigkeit von ihrem Dienstherren genehmigen lassen. Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten, wie z.B. wissenschaftliche Vorträge, haben eine Anzeigepflicht, wenn sie gegen Vergütung oder Entgelt ausgeführt werden.

Bei Ärzten an Universitätskliniken kommen dabei besondere Regelungen im Beamtenrecht zu tragen. Beeinträchtigt eine Nebentätigkeit die Interessen des Hauptarbeitgebers, hat dieser das Recht, dem Arbeitnehmer die Tätigkeit zu untersagen. Dies trifft zu, wenn ein hauptberuflicher Altenpfleger nebentätig in einem Bestattungsunternehmen arbeiten will. Nebeneinkommen unterliegen den allgemeinen steuerlichen Gesetzen.

NEBENEINKOMMEN

Unter dem Nebeneinkommen wird ein Einkommen verstanden, welches durch eine nebenberufliche Tätigkeit erwirtschaftet wird. Das Nebeneinkommen kann von allen Berufsgruppen erzielt werden, darunter fallen auch Schüler, Studenten, Beamte, Arbeitnehmer und Selbstständige. In Deutschland kann jede Person ein Nebeneinkommen erwirtschaften. Das Recht auf ein zweites Einkommen neben dem Hauptberuf leitet sich aus der Berufsfreiheit ab (Artikel 12 des Deutschen Grundgesetzes). Nebentätigkeiten sind im Regelfall genehmigungspflichtig und müssen beim Amt angemeldet werden.

Wissenswertes zum Nebeneinkommen.

Das Nebeneinkommen muss, genauso wie das Haupteinkommen, versteuert werden. Eine Nebentätigkeit ist vor allem dann verboten, wenn eine Pflichtenkollision zwischen dem Hauptberuf und dem Nebenberuf besteht. So darf kein Nebeneinkommen erwirtschaftet werden, wenn eine Nebentätigkeit als Bestatter aufgenommen wird und die Haupttätigkeit Arzt ist. In Deutschland existieren verschiedene Gesetze welche Regelungen zum Nebeneinkommen enthalten. Wichtige Gesetze und Vorschriften sind vor allem das Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Individualabreden. Weitere Regelungen sind im Steuer- und Sozialversicherungsrecht enthalten. Für Beamte bestehen Regelungen im Bundesbeamtengesetz, in der Bundesnebentätigkeitsverordnung und dem Beamtenstatusgesetz. Nebeneinkommen bei Soldaten sind im Soldatengesetz geregelt.

Genehmigungspflichten, Versteuerung und allgemeine Grundlagen.

Wenn Soldaten, Richter oder Beamte ein Nebeneinkommen erwirtschaften möchten, muss dies vom Dienstherrn genehmigt werden. Bei Arbeitnehmern müssen Nebentätigkeiten lediglich angezeigt werden, eine Genehmigungspflicht besteht nicht. In Deutschland üben offiziell rund zwei Prozent der Bevölkerung eine Nebentätigkeit aus. Dies ist im internationalen Vergleich betrachtet recht wenig. In vielen Staaten, insbesondere der USA, gehört das Ausüben von zwei Jobs für viele Beschäftigte zum Alltag.

In Deutschland werden wegen der großen Macht der Gewerkschaften und des damit verbundenen hohen Einkommens nur selten zwei hauptberufliche Tätigkeiten ausgeübt. Generell muss stets eine Tätigkeit als Hauptberuf angegeben werden, die zweite Tätigkeit als Nebenberuf. Als Nebeneinkommen werden auch solche Einkommen bezeichnet, die von Schülern und Studenten erwirtschaftet werden, obwohl streng genommen nur ein einziges Einkommen erwirtschaftet wird. Sowohl das Haupteinkommen als auch das Nebeneinkommen wird in einer gemeinsamen Steuerklasse versteuert.

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