KORREKTURLESEN NEBENJOB

Wenn Sie nach einem Nebenjob suchen, den Sie von zu Hause aus ausüben können, haben Sie durch das Internet, aber auch über Annoncen in heimischen Regionalblättern viele Möglichkeiten. Eine von ihnen ist das Korrekturlesen von Texten oder wissenschaftlichen Arbeiten. Sie können diesen Nebenjob ausüben, wenn Sie sattelfest in der deutschen Sprache sind und sich auch gut in der Grammatik auskennen. Idealerweise haben Sie Deutsch als Leistungskurs belegt oder ein sprachwissenschaftliches Studium begonnen. Doch auch dann, wenn Sie aus einem völlig anderen Beruf kommen, können Sie mit diesem Nebenjob wirklich gutes Geld verdienen.

Beim Korrekturlesen ist es wichtig, dass Sie ein geschultes Auge für Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Stil haben. Die Arbeit wird Ihnen nicht viel an Gewinn einbringen, wenn Sie im Duden oder in einer Grammatik nachschlagen müssen, weil Sie nicht wissen, ob ein Wort richtig oder falsch geschrieben ist. Auf die Rechtschreibkontrolle in Word oder einer anderen Textverarbeitung können Sie sich auch nicht einhundertprozentig verlassen. Sie müssen schon die Fähigkeit mitbringen, fehlerfrei korrigieren zu können, und dann werden Sie mit diesem Nebenjob auch Erfolg haben.

Sie müssen sich nicht zwingend selbstständig machen oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, wenn Sie im Nebenberuf Korrekturlesen möchten. Ihren Verdienst können Sie als selbstständige Einnahmen auf der Steuererklärung verbuchen. Beachten Sie jedoch, dass diese Ihre Steuerlast erhöhen, vor allem dann, wenn Sie in Ihrem Hauptberuf gut verdienen. Wenn Sie jedoch mit ihrem jährlichen Gesamtverdienst unter dem Existenzminimum von etwa 8000 Euro liegen, müssen Sie die Einnahmen nicht versteuern.

Wollen Sie sich selbstständig machen oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, spricht auch nichts dagegen. Sie können sich auch im Nebenberuf dafür entscheiden, Mehrwertsteuer abzuführen. Dann können Sie für alle Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit haben, Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Im Hinblick auf eine hauptberufliche Tätigkeit lohnt es sich immer, wenn Sie nicht auf die Mehrwertsteuer verzichten.

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