NEBENVERDIENST VERSTEUERN

Jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht, einen Nebenjob auszuüben, um seinen Verdienst aufzubessern oder um mit einem Hobby Geld zu verdienen. Nebenjobs dürfen bereits ab einem Alter von dreizehn Jahren ausgeübt werden, uneingeschränkt jobben dürfen Sie jedoch erst ab achtzehn. Einen Nebenverdienst müssen Sie, ebenso wie das Haupteinkommen, versteuern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Schüler, Student, Arbeiter, Angestellter oder arbeitslos sind. Auch für Empfänger von Harzt IV gilt diese Vorgabe. Wie viele Steuern Sie auf Ihren Nebenverdienst zahlen müssen, lässt sich pauschal jedoch nicht beantworten. Dies hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab und davon, ob Sie verheiratet oder ledig sind.

Jeden Nebenverdienst müssen Sie auf Ihrer Steuererklärung angeben. Der Verdienst wird auf Ihr Jahreseinkommen aufgeschlagen, dieses erhöht sich um den entsprechenden Wert. Ob und wie viele Steuern Sie zahlen müssen, ist nunmehr davon abhängig, wie hoch Ihr Hauptverdienst ist. Jeder Bürger hat einen jährlichen Steuerfreibetrag, dieser kann voll ausgeschöpft werden, bevor Steuern fällig sind. Er liegt bei etwa 8000EUR und wird von der Regierung festgelegt. In unregelmäßigen Abständen wird dieser Freibetrag angepasst.

Sie können auch mehrere Nebenjobs ausüben: Bleiben Sie mit Ihrem Gesamtverdienst unter dem Freibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen. Wurden Ihnen Steuern abgezogen, weil Sie beispielsweise eine Steuerkarte mit der Lohnsteuerklasse VI einreichen mussten, überweist Ihnen das Finanzamt die Steuern wieder zurück. Haben Sie jedoch den Freibetrag mit Ihrem Hauptverdienst den Freibetrag bereits ausgeschöpft, müssen Sie mit einer Steuernachzahlung für Ihren Nebenverdienst rechnen. Diese ist in der Regel in einem Betrag fällig, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben. Wenn Sie also damit rechnen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, sollten Sie das Geld entsprechend zur Seite legen.

Der prozentuale Steuersatz ergibt sich aus dem Gesamteinkommen. Er liegt zwischen 15 und 42 Prozent und erhöht sich schrittweise mit dem Anstieg des Verdienstes. Auch hier werden von Seiten der Regierung in unregelmäßigen Abständen Änderungen vorgenommen.

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