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Werkstudent

Werkstudent

Der Status als Werkstudent hat für den arbeitenden Studenten aber auch für das beschäftigende Unternehmen einige Vorteile gegenüber anderen Nebenbeschäftigungsformen. Beide Seiten können aus dem Verhältnis stark profitieren, so kann eine langfristige, auch über das Studium hinausgehende Arbeitsbeziehung entstehen.
 
Der Status des Werkstudenten ist gesetzlich geregelt und unterliegt einigen Besonderheiten: Ein Unternehmen stellt einen Studenten als Werkstudenten an, wenn Unternehmensbereiche und Fachrichtung des Studenten übereinstimmen. Der Werkstudent darf während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen auch mehr Stunden bis hin zur Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
 
Durch die fachliche Nähe des Unternehmens und des Werkstudenten können beide Seiten stark profitieren: Der Werkstudent sammelt Praxiserfahrungen und kann bereits erlerntes Wissen aus dem Studium in den Betrieb einbringen. Er wird in der Regel auch vom Unternehmen bei seiner Abschlussarbeit, also der Bachelor- bzw. Masterarbeit unterstützt. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Praxiserfahrungen von Studienabsolventen gefordert werden, stellt dies eine perfekte Gelegenheit dar.
 
Der Arbeitgeber hingegen verfügt, wenn der Werkstudent sein Studium abgeschlossen hat und im Betrieb bleibt, über einen voll eingearbeiteten Mitarbeiter, der die Firmenstruktur und Aufgabenfelder bereits kennt. In den meisten Fällen unterscheiden sich die Tätigkeiten während des Studiums natürlich von denen nach dem Studium, doch die Einarbeitung ist in jedem Fall weniger Zeit- und Kostenintensiv für den Arbeitgeber.
 
Für Werkstudenten gelten zudem besondere Regelungen in Bezug auf die Sozialversicherungen: So müssen keine Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsabgaben gezahlt werden. Studenten sind bereits gesetzlich Krankenversichert, meist noch über die Eltern oder aber schon allein, daher fallen für die Arbeitstätigkeit keine weiteren Krankenversicherungskosten an. Die Rentenversicherung wird Gehaltsabhängig gezahlt.
 
So zahlt der Werkstudent beziehungsweise der Arbeitgeber  schon früh in die Altersvorsorge ein. Rechtlich gesehen zählt der Werkstudent zu den Teilzeitkräften in einem festen Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer. Dies garantiert ihm die  Einordnung in - wenn existent - Lohn- und Gehaltstarif sowie die üblichen Vorteile wie den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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