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Viel zu selten prüfen Mieter genau, ob die Nebenkostenabrechnung des Vermieters korrekt ist oder ob man nicht doch zu viel gezahlt hat. Dabei rät der Mieterschutzbund eindringlich zur Überprüfung der Abrechnung.

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Kein Jahreswechsel ohne Nebenkostenabrechnung

Zum Jahresende erhalten Mieter nicht nur Geschenke zu Weihnachten, sondern auch eine Abrechnung der Nebenkosten von ihrem Vermieter. Und diese kann es mitunter in sich haben – insbesondere, wenn man sie als Mieter nicht kontrolliert, sondern ggf. einfach die geforderte Zahlung hinnimmt. Auch der Mieterschutzbund merkt, den Jahreswechsel, denn die Mitarbeiter müssen sich vielfach mit Nebenkostenabrechnungen beschäftigen. „Wir ersticken darin“, meint Peter Heß, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes.

Mieterschutzbund rät zur Kontrolle

„Die klugen Leute prüfen“, so Heß weiter. Andernfalls würden sie auf gutes Geld verzichten, denn nicht immer ist die Abrechnung des Vermieters korrekt. Was der Mieter hierbei prüfen kann? Grundsätzlich muss eine Abrechnung, damit sie rechtens ist, bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter eintreffen. Bis zum Ende des Jahres müssten Mieter also die Rechnung für 2015 erhalten.

Nach diesem Datum kann der Vermieter keine Abrechnung mehr einreichen. In der Folge muss ein Mieter für zu spät eingereichte Nebenkostenabrechnung auch nicht zahlen, sollte hier ein Rückstand zu Lasten des Mieters entstanden sein.

Kostenpunkte überprüfen

Vom Mieter sind außerdem die aufgeführten Kosten leicht zu prüfen. Hier darf der Vermieter nicht alles abrechnen – zum Beispiel Verwaltungskosten. Diese und die Kosten für Reparaturen darf der Vermieter nicht auf den oder die Mieter umlegen. Dies gilt auch dann, wenn die Kostenumlage im Mietvertrag aufgeführt ist.

Weiterhin sollte der Mieter nachvollziehen können, wie die Kosten umgelegt werden wenn zum Beispiel mehrere Mieter im Haus wohnen: Nach Wohnung, nach Wohnfläche oder nach Bewohneranzahl der Wohnungen. Ein solcher Umlageschlüssel sollte nicht nur auf der Abrechnung vermerkt sein, sondern auch den entsprechenden Anmerkungen im Mietvertrag entsprechen. Steht hier beispielsweise eine andere Umlageart, sollte der Abrechnung widersprochen werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Grundsteuer: Wenn ein Miethaus sowohl von gewerbliche als auch private Mieter genutzt wird, legt der Vermieter diese Steuern gerne zusammen. Allerdings ist die Gewerbenutzung weitaus teurer, was zu Lasten der privaten Mieter geht.

Abrechnungen vergleichen

Der Mieterschutzbund rät Mietern nicht nur, aktuelle und vorherige Abrechnungen des Vermieters zu vergleichen, um eventuell starke Kostensteigerungen erkennen zu können, sondern sich auch mit Mietern über die Nebenkosten zu unterhalten. Möglich ist, dass sich ein Nachbar bereits gegen Fehler erfolgreich gewehrt hat, sodass man ebenfalls Erfolg haben könnte.

Im Übrigen empfiehlt es sich alle Unterlagen des Vermieters aufzubewahren, insbesondere jene zur Erhöhung der Nebenkosten. Viele Mieter vergleichen die Vorauszahlungen, die sie monatlich mit der Miete überweisen, lediglich mit den Angaben aus dem Mietvertrag. Diese können aber im Laufe des Jahres erhöht werden, sodass man eine höhere Nebenkostenzahlung gar nicht mehr im Kopf hat und unbegründet mehr Geld gezahlt hat.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

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