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Sowohl in Mietverhältnissen als auch im Eigenheim fallen neben der Hauptlast zusätzliche Kosten an. Diese werden als Nebenkosten bezeichnet und beinhalten unter anderem die Müllentsorgung und die Warmwasserversorgung. In größeren Mietshäusern werden die Betriebskosten auf alle Parteien umgelegt, so dass jeder Mieter eine Pauschale mit der Monatskaltmiete überweist.

Aber wenn die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden, wie kann man dann seine eigenen Nebenkosten senken? An welchen Punkten kann der Mieter sparen, um am Ende des Jahres eine Rückzahlung erwarten zu können? Wir klären dazu auf!

Übersicht

  • Nebenkosten – was beinhalten sie?
  • Was darf nicht enthalten sein?
  • Einsparpotenziale für Mieter
  • Tipps zum Sparen
  • Sonderfall: Strom
  • Einsparpotenziale für Hausbesitzer

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Nebenkosten – was beinhalten sie?

Grundsätzlich werden Nebenkosten – auch als zweite Miete bezeichnet – zu einem Pauschalbetrag mit der Kaltmiete überwiesen. Die Nebenkosten umfassen jene Ausgaben, die der Vermieter aufgrund des Mietobjekts monatlich zahlen muss.

Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist es dem Vermieter gestattet, 17 verschiedene Kostenpunkte als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen und sie als zweite Miete einzuziehen. In Artikel 2 der Betriebskostenverordnung sind folgende Punkte aufgelistet:

  • – Grundsteuer
  • – Wasserversorgung
  • – Entwässerung
  • – Heizkosten
  • – Warmwasserversorgung
  • – Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • – Aufzüge
  • – Straßenreinigung und Müllentsorgung
  • – Gebäudereinigung, Beseitigung von Ungeziefer
  • – Gartenpflege (auch Pflege von Zugängen und Spielplätzen)
  • – Beleuchtung
  • – Schornsteinreinigung
  • – Sach- und Haftpflichtversicherung
  • – Hausmeister
  • – vorhandene TV-Anschlüsse (z.B. Kabelanschluss)
  • – Wäschepflege (z.B. gemeinschaftlich zu nutzende Waschmaschinen)
  • – Sonstiges (z.B. Wartung von Abflusssystemen, Alarmanlagen oder Blitzableitern)

Laut der Betriebskostenverordnung darf der Vermieter alle laufenden Kosten auf die jeweiligen Mietparteien umlegen, die regelmäßig anfallen und im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Gebäudes sowie der Bewirtschaftung stehen.

Was darf nicht enthalten sein?

Deutsches Recht, schweres Recht? Manchmal, vor allem für unwissende Mieter, ist es nicht ganz einfach, zu klären, welche Ausgaben auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen und welche nicht. Im Allgemeinen sollen die Kosten dem Zweck dienen, also dafür sorgen, dass das Gebäude als Mietobjekt genutzt werden kann.

Ein wichtiger Punkt ist hier die Regelmäßigkeit. Wird beispielsweise die umliegende Gartenanlage oder der Keller von Ungeziefer belagert, kann eine einmalige Beseitigung nicht zu Lasten der Mieter gelegt werden. Bemüht sich der Vermieter jedoch fortlaufend um die Ungezieferbeseitigung, dann handelt es sich um Betriebskosten.

Tipp: Betriebskostenabrechnung genau studieren

Manchmal klingt es banal, aber auch hierauf sollte man als Mieter achten: Der Vermieter darf natürlich nur Betriebskosten abrechnen, die tatsächlich anfallen. Steht auf der Betriebskostenabrechnung der Punkt „Treppenhausreinigung“, obwohl die Mieter hierfür selber zuständig sind, sollte man bei seinem Vermieter einmal nachfragen, was es damit auf sich hat.

Einsparpotenziale für Mieter

Es gibt Punkte auf der Betriebskostenabrechnung, die man als Mieter nicht beeinflussen kann. Dazu zählen beispielsweise Versicherungen für das Gebäude oder die Grundsteuer. Zu Nachzahlungen kommt es aber nicht etwa, weil der Vermieter die Grundsteuer falsch abgerechnet hat, sondern weil der Mieter „über seinen Verhältnissen“ lebt. Das soll nicht bedeuten, dass er sich die Nebenkosten nicht leisten kann. Vielmehr verbraucht er mehr, als pauschal veranschlagt wurde.

Tipp: Die besten Spar-Ansätze

Heizung

Einen Großteil der Nebenkosten machen die Heizkosten aus. Also lohnt es sich für Mieter zunächst das Heizverhalten zu überprüfen. So läuft nicht selten den ganzen Winter über die Heizung im Badezimmer, damit es zu jeder Zeit schön warm ist. Oder man lässt die Heizung laufen, während das Fenster auf Kipp steht.

Zu beachten ist unter anderem, dass Räume nicht vollständig auskühlen, denn das „Einheizen“ kostet mehr Energie als das dauerhafte Heizen auf mittleren Temperaturen. Weiterhin sollte man bei jedem Lüftungsvorgang die Heizungsventile schließen.

Im Übrigen: Merkt man, dass die Heizung nicht richtig warm wird, sollte man unmittelbar den Vermieter informieren. Andernfalls würde zu viel Energie verbraucht, um einen Raum warm zu bekommen.

Wasser

Der zweite große Posten auf der Betriebskostenabrechnung ist meist der Wasserverbrauch. Wer in diesem Bereich Einsparungen vornehmen möchte, kann folgende Dinge beachten: Duschen ist sparsamer als ein Vollbad, die Spartaste bei Toilettenspülungen nutzen sowie tropfende Wasserhähne zügig austauschen.

Bei einer Dusche spart man rund 10 % des Wasserverbrauchs im Gegensatz zu einem Vollbad. Auch muss man bei Waschmaschinen und Spülmaschinen nicht zwangsweise die Vorwäsche oder Extraspülen einstellen. Hiermit sind rund 5 % Ersparnis möglich. Ein Verzicht auf Vorwäsche und Extraspülen spart im Übrigen zusätzlich Strom. 

Weitere Einsparmöglichkeiten gibt es zum Beispiel hinsichtlich der vorhandenen TV-Anschlüsse. Sind beispielsweise die Kosten für Kabelanschlüsse in den Nebenkosten enthalten, lohnt es sich diesen auch zu nutzen. Weniger Müll zu produzieren, kann ebenfalls helfen die Nebenkosten zu senken.

Sonderfall Strom: Sparen ist möglich!

Streng genommen hat der Strom nichts mit den Nebenkosten zu tun, die ein Vermieter einbezieht. Sie gehören aber zu den großen Kostenfaktoren für Mieter, so dass man auch hier Einsparungspotenziale suchen sollte. Zunächst lohnt sich ein Vergleich verschiedener Stromanbieter, kein Mieter muss den städtischen Versorger wählen. Im Internet findet man im Handumdrehen zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten. Weiterhin kann man natürlich durch sein eigenes Verhalten die Stromkosten reduzieren.

Die besten Möglichkeiten sind Elektrogeräte wie Waschmaschine, Trockner und Herd, aber vor allem die klassischen Stand-By-Geräte wie Computer, Musikanlage und TV. Ein guter Tipp sind immer Steckdosenleisten mit Umschalttaste, so dass alle Geräte mit einem Knopfdruck ausgeschaltet werden können. Aber auch der Verzicht auf einen Trockner (insbesondere im Sommer) oder das Weglassen der Vorwäsche bei der Waschmaschine kann helfen, Stromkosten zu sparen.

Weitere Tipps: Das Licht beim Verlassen des Raumes ausschalten, nicht so viele Lichtquellen nutzen und Sparlampen verwenden!

Einsparpotenziale für Hausbesitzer

Für Hausbesitzer fallen im Grunde dieselben Betriebskosten an wie für Vermieter, nur dass hier die Umlage auf mehrere Personen nicht möglich ist. Aus diesem Grund sind auch hier die Einsparpotenziale bei der Heizung, beim Wasserverbrauch sowie beim Strom am größten.

Zusätzlich können Eigenheimbesitzer aber darauf achten, dass Rohre und Heizungsanlagen auf dem neuesten Stand sind. Weiterhin hilft eine gute Wärmedämmung, die Kosten für Strom und Heizung zu reduzieren.

Wer die Möglichkeit hat, kann auch einen Kamin oder Ofen zur Erwärmung der Wohnräume nutzen oder beispielsweise eine Fußbodenheizung einbauen lassen. Natürlich muss man hier im Einzelfall rechnen, wie hoch die Ersparnis wäre.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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