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Darf man sich als Hartz IV-Empfänger nebenbei noch Geld dazuverdienen? Und wenn ja, wie viel? Welche Abgaben fallen an? In diesem Artikel haben wir für Sie alle wissenswerten Fakten zum Thema „Nebenverdienst bei Hartz IV“ zusammengestellt.

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Kann man sich bei Hartz IV etwas dazu verdienen?

Das ist eine spannende Frage: Denn wer ALG II-Empfänger ist, dem wird die Sozialhilfe vermutlich nicht reichen, um ein angenehmes Lebens zu führen. Schließlich sollte man nicht vergessen, dass viele Menschen unfreiwillig Hartz IV beziehen, da sie einfach keinen Job bekommen. Um die Job-lose Zeit sinnvoll zu nutzen, kann man natürlich Bewerbungen schreiben und trotz Arbeitslosigkeit nebenbei zumindest etwas arbeiten und Geld verdienen.

Doch ganz so einfach ist das Ganze längst nicht. Denn wer sich bei Hartz IV etwas dazuverdienen möchte, der muss einige wichtige gesetzliche Bestimmungen beachten. 

Die Regeln, denen man als Hartz IV-Empfänger bezüglich eines Nebenverdienstes unterliegt, haben wir in den folgenden Absätzen für Sie zusammengetragen.

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Der Hartz IV Grundfreibetrag: So viel dürfen Sie abrechnungsfrei dazuverdienen

Tatsächlich darf man sich als ALG II-Empfänger jeden Monat einen gewissen Betrag dazu verdienen, ohne dass dieser auf den Hartz IV-Satz angerechnet oder gemindert wird: Dieser Betrag trägt die Bezeichnung „Hartz IV Grundfreibetrag“. Er beträgt 100 Euro brutto und gilt für jeden Monat erneut. Das bedeutet, dass man als Hartz IV-Empfänger jeden Monat bis zu 100 Euro brutto Nebenverdienst haben darf, ohne etwas abgeben zu müssen. 

Im Grundfreibetrag sind auch einige Kosten enthalten, die man dann nicht mehr anderweitig absetzen muss:

  • 15,33 Euro für Werbungskosten (Kosten für Bewerbungen, etc.)
  • 30 Euro für private Versicherungen
Sofern das Bruttoeinkommen 400 Euro pro Monat übersteigt, kann man unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises auch höhere Aufwendungen als 100 Euro absetzen.

Minijob und Nebenjob bei Hartz IV

Natürlich kann man beim Bezug von Hartz IV auch einem Minijob nachgehen. Allerdings tritt hier bei der Anrechnung des Einkommens eine weitere Regelung in Kraft:


Verdient man über den monatlichen Freibetrag hinaus bis zu einer Grenze von 1.000 Euro, so darf man 20 Prozent der Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag anreichungsfrei behalten. Der Rest wird angerechnet. Den Freibetrag behält man dabei natürlich auch.

Bei einem Verdienst zwischen 1.000,01 Euro und 1.200 Euro sind 10 Prozent des Verdienstes, die über den Freibetrag hinaus anrechnungsfrei sind.

  • Zwischen 100,01 Euro bis 1.000 Euro – 20 Prozent anrechnungsfrei
  • Zwischen 1.000,01 Euro und 1.200 Euro – 10 Prozent anrechnungsfrei

Nebenverdienst mit Kind

Wer ein Kind hat, für den erhöht sich die Grenze zwischen 1.000,01 Euro und 1.200 Euro auf ein Regellimit von 1.500 Euro monatlich.

Vorteiles eines Minijob-Nebenverdienstes bei Hartz IV

Wer in einem Minijob beschäftigt ist, der ist neuerdings pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung. Es sei denn, er widerspricht dem schriftlich. Ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so gibt man zusammen mit seinem Arbeitgeber einen Teil des Verdienstes ab und genießt dafür viele Vorteile des Sozialversicherungssystems:


Man hat nun einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten sowie auf Reha-Leistungen. Außerdem wertet man seine Ansprüche für seine spätere gesetzliche Rente auf. Das gilt natürlich auch für Jobs in einem Angestelltenverhältnis, in denen man mehr als 450 Euro pro Monat verdient.

Aufstocker bekommen einen Freibetrag von 200 Euro monatlich

Derweil gibt es in Deutschland rund 300.000 Aufstocker. Das sind ebenfalls Empfänger der Hartz IV-Leistung, die trotz eines Vollzeitjobs staatlicher Unterstützung bedürfen. Der Freibetrag für sogenannte Aufstocker wurde im Jahr 2011 auf 200 Euro monatlich erhöht.

Nebenverdienst aus 1 Euro Jobs bei Hartz IV

Zur Zeit sind Hartz IV-Empfänger verpflichtet, einen 1 Euro Job anzunehmen, Das erzielte Einkommen aus dem 1 Euro Job wird nicht auf Hartz IV angerechnet. Den Verdienst darf man also behalten.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, eine 1 Euro Job-Tätigkeit unter bestimmten Umständen abzulehnen. Beispielsweise dann, wenn die Tätigkeit aufgrund geistiger, seelischer oder körperlicher Gründe unzumutbar ist. 

Bildquelle: © Butch – Fotolia.com

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