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Was passiert, wenn man als Elternteil neben dem Bezug von Elterngeld noch arbeiten geht? Wird das Elterngeld verringert? Wie zeigen Ihnen in diesem Artikel, worauf Sie beim Thema Verdienst und Nebenverdienst unbedingt achten sollten, wenn Sie gerade Elterngeld beziehen.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Crashkurs: Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine gesetzliche Maßnahme und soll nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start ins Familienleben bieten. Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Auf diese Weise haben die Eltern mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes.

Das Elterngeld wird den Eltern maximal 14 Monate lang gezahlt. Beide können diesen Zeitraum untereinander aufteilen, wie sie möchten. Allerdings kann ein Elternteil maximal 12 und mindestens zwei Monate auf diese Leistung zurückgreifen. Hinzu kommen zwei Monate, wenn auch der andere Elternteil an der Betreuung beteiligt ist und mindestens für zwei Monate das Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende haben von vornherein einen Maximalleistungszeitraum von 14 Monaten.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich dabei am durchschnittlichen laufenden Erwerbseinkommen. Mindestens 300 Euro und 1.800 Euro beträgt es.

Wie viel Elterngeld steht einem zu?

Bei einem Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro entspricht die Höhe des Elterngeldes etwa 67 Prozent des Voreinkommens. Bei Geringverdienern, die weniger als 1.000 Euro pro Monat verdienen, steigert sich das Elterngeld auf bis zu 100 Prozent des Vorverdienstes. Wer mehr als 1.200 Euro verdient hat, für den sinkt die Ersatzrate.

Neben dem Elterngeldbezug: Haupt- und Nebenverdienst

Welche Auswirkungen kann das beiläufige Arbeiten auf die Höhe des Elterngeldes haben?

Jede staatliche Hilfsleistung unterliegt strengen Regelungen. Die Hilfsleistungen sind nämlich in der Regel für diejenigen gedacht, die diese benötigen. Durch einen Nebenverdienst erhöht man sein Einkommen. Übersteigt man damit bestimmte Freibetragsgrenzen, so kann es passieren, dass die Hilfsleistung gekürzt oder sogar ganz eingestellt wird. So verhält es beispielsweise auch beim Bezug von Hartz IV oder beim Bezug von BAföG. Und auch beim Elterngeld gibt es Regelungen, die man unbedingt beachten sollte.

Auch nach der Geburt des Kindes arbeiten: Das sollten Sie wissen!

Die Ermittlung des Einkommens bzw. des Zuverdienstes im Bezugszeitraum des Kindergeldes orientiert sich nach den konkreten Lebensmonaten des Kindes, und nicht etwa nach Kalendermonaten. Außerdem werden von der zuständigen Elterngeldstelle nur die Lebensmonate betrachtet, die der antragstellende Elternteil beantragt hat.

Grundsätzlich darf man Elterngeld beziehen und parallel Geld dazuverdienen. Allerdings gibt es eine zulässige Höchstgrenze für den Zuverdienst: Diese beträgt maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt und gilt für die Lebensmonate des Kindes, für welche das Kindergeld beantragt worden ist.

Was ist, wenn man mehreren Beschäftigungen nachgeht?

Die 30-Wochenstunden-Grenze gilt für die Summe aller Beschäftigungen, denen ein Elternteil nachgeht. Geht der Elternteil beispielsweise einer Vollzeitbeschäftigung nach sowie zusätzlich einem 450-Euro-Job, so würde man die Summer der Arbeitsstunden beider Beschäftigungen anrechnen. Diese müsste, um das Elterngeld zu bekommen, im Durchschnitt unterhalb von 30 Stunden pro Woche liegen.

Was passiert, wenn man die 30-Wochenstunden-Grenze überschreitet?

Sollte es passieren, dass man in einem Bezugsmonat die Regelgrenze der Arbeitszeit überschreitet, so entfällt der Anspruch auf Elterngeld im jeweiligen Bezugsmonat.

Möchte man das Kindergeld lediglich für zwei Monate beziehen, so entfällt bei Überschreiten der 30-Wochenstunden-Grenze auch das Elterngeld für den zweiten Bezugsmonat. Das liegt daran, dass man Elterngeld mindestens zwei Monate beziehen muss, um es zu erhalten.

Vorsicht: Für Elterngeld herrscht kein Freibetrag!

Beim Elterngeld gibt es leider keinen Freibetrag für einen Zuverdienst. Alle Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit müssen während des Elterngeldbezugs anteilig auf das Elterngeld angerechnet werden. Ist man gerade selbst vollständig in der Elternzeit und erzielt weiterhin Einkünfte, beispielsweise aus einer eigenen Photovoltaikanlage, so werden auch diese Einkünfte als Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Natürlich immer nur für den jeweiligen Bezugsraum.

Auch Dienstwagen können das Elterngeld schmälern

Nutzt man während der Bezugsphase des Elterngeldes einen Dienstwagen, so wird dies als ein geldwerter Vorteil angesehen und somit auch auf das Elterngeld angerechnet. Auch ähnliche Leistungen wie zum Beispiel Boni, Abfindungen oder Erfolgsbeteiligungen werden auf das Elterngeld während des Bezugszeitraumes angerechnet. Ausnahme ist, wenn es sich um Sonderzahlungen handelt und diese auch als solche im Gehaltsnachweis ausgewiesen werden.

Wie wirkt sich ein Nebenverdienst auf das Elterngeld aus?

Erzielt man während des Elterngeldbezuges Einkommen, so wird das Elterngeld geschmälert. Allerdings wird das Elterngeld nicht einfach um den zuverdienten Betrag verringert, sondern anderweitig verrechnet:

Die Elterngeldstelle ermittelt den Differenzbetrag von dem Verdienst, der zuvor als durchschnittlicher Verdienst im Bemessungszeitraum errechnet wurde, und dem Zuverdienst im jeweiligen Bezugsmonat. Auf diesen Differenzbetragt wird die für das Einkommen im Bemessungszeitraum ermittelte Ersatzrate (in der Regel 65 Prozent) angerechnet und als Elterngeld ausgezahlt.

Elterngeld und Verdienst aus Selbstständigkeit

Der Gewinn, der bei Selbstständigen während des Bezugszeitraums anfällt, wird durch die Anzahl der Bezugsmonate geteilt. Auf diese Weise erhält man den durchschnittlichen Gewinn pro Monat. Erzielt man als Selbstständiger beispielsweise nur in einem von sechs Bezugsmonaten einen Gewinn, so wird dieser Gewinn durch die Zahl Sechs geteilt. Der durchschnittliche Gewinn wird dann auf jeden Bezugsmonat des Elterngeldes als Zuverdienst bzw. Nebenverdienst angerechnet.

Achtung: Für Selbstständige, die bereits bilanzieren müssen, gilt für die Einkünfte das Datum der Leistungserbringung – nicht etwa das Datum des Zahlungseinganges.

Elterngeld und Nebenverdienst bei Teilzeitarbeit

Wenn man während der Bezugszeit in Teilzeit arbeiten möchte und das in einem Umfang von bis zu 30 Stunden pro Woche, so wird das Arbeitsentgelt stets in dem Bezugsmonat angerechnet, in dem es verdient wurde.

Fließt beispielsweise Erwerbseinkommen auf das eigene Konto, das außerhalb der Bezugszeit verdient wurde (beispielsweise aus einem früheren Nebenverdienst vor dem Bezug des Elterngeldes) so darf dieser Verdienst von der Elterngeldstelle nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.

Besonderheiten: Diese Verdienste werden nicht angerechnet

Es gibt allerdings auch Einkünfte, die nicht auf das Elterngeld angerechnet werden: Das sind Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen darstellen. Ein Beispiel hierfür wären Einkünfte aus Kapitalanlagen. Sie werden weder auf das Elterngeld angerechnet, noch bei der Ermittlung der Höhe des Elterngeldes herangezogen.

Achtung: Urlaub wird im Bezugszeitraum wie Erwerbstätigkeit angerechnet!

Wer im Bezugszeitraum von Elterngeld bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen möchte, der sollte wissen, dass auch dieser wie eine Erwerbstätigkeit angerechnet wird! Die Urlaubsabgeltung wird in den betroffenen Bezugsmonaten auf das Elterngeld angerechnet. Daneben wird noch geprüft, ob durch den Urlaub die Höchstgrenze von 30 Wochenstunden überschritten wird.

Achtung: Wichtige Änderung ab Juli 2015 Elterngeld Plus

Am 1.1.2015 wird ein fundamentales Gesetz in Kraft treten, welches die Bezeichnung „Elterngeld Plus“ trägt:

Für Eltern, deren Kind ab dem 1.7.2015 geboren wird, wird es dann möglich sein, zwischen Elterngeld Plus, Basiselterngeld und Partnerschaftsbonusmonaten zu wählen.

Wer neben dem Elterngeldbezug gerne in Teilzeit arbeiten möchte, der wird besonders von der Elterngeld Plus Regelung profitieren. Durch die Ausweitung des Bezuges von Elterngeld (längstens bis zum 28. Lebensmonat des Kindes) erhalten Eltern, die frühzeitig ihren beruflichen Wiedereinstieg planen und sich außerdem die Erziehungsarbeit teilen, insgesamt einen höheren Zuschuss vom Staat.

Wir empfehlen Ihnen, sich insbesondere hierüber nochmals ausgiebig zu informieren, wenn bei Ihnen die Geburt eines Kindes in nächster Zeit anstehen sollte.

Gibt es einen sinnvollen Nebenverdienst neben dem Elterngeld?

Ein besonders geeigneter Nebenverdienst für Eltern, die Elterngeld beziehen, ist natürlich in Form von Arbeit von Zuhause aus – sprich Heimarbeit. Das hat den großen Vorteil, dass man seine Arbeitszeiten meist flexibel einrichten kann und zudem immer vor Ort ist. Eine besonders empfehlenswerte Heimarbeit ist das Beantworten von Online-Umfragen. Hiermit kann man sich nebenbei ganz einfach und ohne großen Aufwand etwas Geld dazuverdienen. Mehr erfahren…

Bildquelle: © lilo – Fotolia.com

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